Beiträge von geos

    Wie schon mal geschrieben, mach dich doch jetzt nicht verrückt ob 120 euro mehr oder weniger.

    Verrückt machen würde ich mich auch nicht, aber 120 € für etwas bezahlen, das man weder benötigt noch bestellt hat, muss wirklich nicht sein.


    Als Wohnungseigentümer betrifft dich die Gesetzesänderung schlicht nicht.

    Doch, insofern als dass die WEG ein Sonderkündigungsrecht hatte. Ob sie es wahrgenommen hat, liegt an ihr.

    Wenn der Hausverwalter dies aus eigenen Verschulden versäumt haben sollte, obwohl er dazu explizit den Auftrag gehabt hatte, oder wenn er eigenmächtig ohne Beauftragung einen Vertrag abgeschlossen haben sollte, dann hätte er sicher den Schaden daraus zu erstatten.

    Nein, dieses Phänomen hatte ich zum Glück noch nicht. Eine Auszahlung Ende Juni hat gut geklappt.

    Allerdings habe ich festgestellt, dass ein Versuch, eine neue Bankverbindung zu hinterlegen, mit einer Fehlermeldung quittiert wird. Außerdem wird bei manchen Karten (auch nicht durchgehend) der Fehler angezeigt, die angegebene Bankverbindung sei nicht gültig.

    Jetzt wurde bekannt, dass die Hausverwaltung anscheinend eigenmächtig mit Vodafone einen Folge-Vertrag abgeschlossen hat, für monatlich 9,90 Euro pro Wohnung.

    Geht es um eine Eigentumswohnung? Dann würde ich die Hausverwaltung formlos kontaktieren und sie freundlich fragen, ob sie für den Kabelvertrag mit Vodafone auftragsgemäß im Namen der WEG das Sonderkündigungsrecht zum 30.06. ausgesprochen hat und ob Vodafone das bestätigt hat.

    Ich frage mich, woher Du die intimen Kenntnisse hat, wie Mo.Pla seine Kundenführung intern macht, und woher Du die Behauptung nimmst, Mo.Pla arbeite standardmäßig mit automatischer Kündigungsvormerkung und automatischer Kündigungsrücknahme, falls der Kunde nicht tatsächlich kündige. Kennst Du deren interne Prozesse oder Software?

    Notwendig ist ein solches Verfahren nämlich nicht. Mo.Pla kann einfach bis zum Monatsende, genauer gesagt, bis zum Tag, an dem sie den Aztec-Code für den neuen Monat bereitstellen, den Kunden in seinem Verwaltungssystem auf gekündigt oder pausiert setzen und gut ist. Und selbst bei geplatzten Zahlung bei bereits herausgegeben Aztec-Codes kann Mopla, wie jeder andere Anbieter, diese aug die bundesweite Sperrliste setzen.

    Dass andere Anbieter einen früheren Kündigungstermin vorschreiben, hat keine zwingenden technischen Gründe, sondern rein kommerzielle bzw. "haben wir immer schon so gemacht".

    Mo.pla setzt nichts auf "gekündigt". Da muss kein Kunde aktiv ein Abo verlängern.

    Was ist mit "nur so sind letztendlich die späten Kündingungsmöglichkeiten erreichbar" gemeint? Um den Kunden eine Kündigungsmöglichkeit anzubieten, sind keinerlei solche Schritte notwendig.

    Mo.pla lässt lediglich zu, dass der Kunde das Abo bis zum Vorletzten Tag (m.W.) des Vormonats kündigt, und bietet außerdem ein "Pausieren" an, in dem das Abo für X Monate ausgesetzt ist.

    Und was geplatzte/nicht ausführbare Zahlungen angeht, das Thema hat jeder Anbieter bei jeder Zahlungsart. Da kommt das Deutschlandticket halt auf die Sperrliste (die gibt es natürlich) und vermutlich wird auch ein Inkassoverfahren eingeleitet.