Beiträge von geos

    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Es gibt auch eine Passage in den AGB die sehr übel ist, wenn man sie genauer durchliest.



    Also mit einer Frist von 6 Wochen kann sowohl die Telekom als auch der Content-Partner jederzeit den Vertrag auflösen.
    Man weiß also nie ob man über die 2 Jahre Laufzeit immer die gleichen Partner hat.


    man mache sich einfach klar, dass es sich um dasselbe Geschäftsmodell wie das eines Kabelanbieters handelt, nur eben mit einer leicht anderen Technologie.
    Auch da können Sender rausfliegen/-gehen, wenn sich Kabelnetzbetreiber und Sender nicht kommerziell einigen.


    (Netzneutralität bedeutet, dass der Netzanbieter nicht beeinflusst und differenziert, was der Verbrauchen zu welchen Konditionen zu sehen bekommt.)

    Vielleicht interessiert's jemanden hier: Blau/Telefónica benötigte zum Auszahlen des Guthabens einer mittels Wegportierung abgeschalteten Karte ca. zwei Monate. Immerhin kam das Geld dann ohne weiteres Nachhaken auf's angegebene Bankkonto.

    neue Lifestrom-Aktion


    Shoop aka Qipu bewirbt seine aktuelle Lifestrom-Aktion:
    https://blog.shoop.de/deal/lif…35-cashback-osterspecial/
    Bis Ende April bekommt man 35 € Cashback, und der Vertrag hat ein Mindestlaufzeit von 14 Tagen.
    Allerdings list sich das Kleingedruckte wie folgt:
    "Die Prüfung der Bestellung beginnt mit Vertragsbeginn = Beginn der Belieferung und dauert ca. 3 Monate. Werden Verträge im Überprüfungszeitraum gekündigt, wird kein Cashback gezahlt. Das Cashback richtet sich an Neukunden, auf Vertragswechsel oder -verlängerungen wird kein Cashback gezahlt."


    damit wäre das Thema Mindestvertragslaufzeit natürlich entwertet. Ob's wirklich so gehandhabt wird? Früher zumindest wurde das Cashback für Lifestrom auch bereits vor Vertragsbeginn ausgezahlt.
    Weiter heißt es:


    "Wird Deine Bestellung nicht erfasst oder das Cashback abgelehnt, dann melde Dich bitte zeitnah, Nachbuchungsanfragen sind für max. 10 Wochen nach der Bestellung möglich."


    Ich frage mich natürlich, wie man dann im Bedarfsfall eine Nachbuchungsanfrage stellen soll, wenn der Vertragsbeginn erst mehrere Monate nach Bestellung liegt und z.B. kurz davor oder nach elieferungsbeginn das Cashback abgeleht werden würde (dessen Prüfung ja angeblich erst mit Belieferung erfolgt).

    Amex scheint keine Aufschläge oder Sonderbehandlung für Wettumsätze und Bargeldtransfers zu kennen, oder? Bei der Hanseaticbank scheint es auch kein spezielle Behandlung zu geben.
    Neben der Targobank scheint auch die LBB besondere Klauseln zu haben, wobei diese hier nicht greifen sollten, da ja kein Lotto-, Wett- oder Kasinoeinsatz vorliegt.


    Habe jetzt folgenden Artikel gefunden:


    http://www.kontofinder.de/blog…satz-in-wettbueros-teurer