Beiträge von shausch

    Re: Eplus Roaming geht nicht [kein Netzzugriff]


    Zitat

    Original geschrieben von FredHead
    Wenn ich jedoch ins Ausland gehe habe ich kein Netzzugriff, obwohl mein anderes (Prepaid von Eplus) Handy vollen Empfang hat. Wenn in Deutschland kein Eplus-Netz ist, habe ich dann die Meldung "Nur Notrufe". In meinem Handy



    Klar, in Deutschland findet der dann (wenn es kein Eplus gibt) irgendein anderes Netz, das aber nur Notrufe zulaesst, weil Du keinen Vertrag mit denen hast.


    Wenn im Ausland nichtmal die Meldung "Nur Notrufe" kommt, sondern einfach nichts passiert, hilft meist eine manuell ueber das Handymenue eingeleitete Netzsuche weiter. Manche mobiles hakeln hier einfach ein bisschen, das gab es schon immer.


    Wenn Du dann die Netzliste hast, suche Dir ein Netz aus zum manuellen einbuchen und es sollte eigentlich gehen!


    -Stefan

    Also ich habe mich bei Viag damals auch mal auf die TKV berufen, als die mir wegen 40DM Rueckstand auf einer Karte (es ging um einen strittigen Betrag) gleich alle Karten sozusagen in Geiselhaft genommen haben.


    Daraufhin habe ich wegen Nichterfuellung durch Viag saemtliche Vertraege vorzeitig fristlos gekuendigt.


    Es ging dann ein bisschen hin und her, der Anwalt von Viag hat dann aber auf eine Klage verzichtet und wohl eingesehen, dass es nunmal eine feste Gebuehrengrenze laut TKV gibt, die fuer eine Sperre erstmal ueberschritten werden muss.


    Erstmal galt das vor einigen Jahren wohl nur fuer Festnetzanbieter, in aktuellen Urteilen wird diese Unterscheidung aber wohl nicht mehr gemacht und die TKV wird in den Urteilen auch fuer Mobilfunkkunden angewandt.


    Damit ist eine Sperre des Anschlusses unterhalb dieser 70 (DM oder EUR - keine Ahnung, ist schon laenger her) auf jeden Fall rechtswidrig, solange der Rest der Rechnung bezahlt wird. Zusaetzlich gibts noch so eine "Gummiregelung", dass eine Sperre moeglich ist, wenn eine Rechnung den ueblichen Jahresdurchschnitt erheblich ueberschreitet, oder viele "unserioese" Verbindungen etc. hat.


    Das macht aber keiner, glaube ich. Zumindest nicht Eplus, die wollten von mir mal 13000EUR (bei sonst ca. 100eur) haben und die Karten waren trotzdem nicht gesperrt .


    So ist das eben....

    Um mal zum Thema zurueckzukommen:


    Eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen ueber den Kuendigungszeitraum hinaus wurde in der Vergangenheit von einigen Anbietern und im nachfolgenden Klageverfahren auch von einigen Amtsrichtern als "konkludente" (also stillschweigende und einvernehmliche) Vertragsverlaengerung interpretiert.
    Das ist nunmal so und es gibt Urteile dafuer und auch dagegen


    In der Regel ist das aber nicht der Fall, dass sich ein Anbieter darauf beruft. Das kommt meist eher bei den etwas "schlitzohrigen" Anbietern vor. Aber ein Gesetzesverstoss ist es auf keinen Fall und letztenendes kommt es darauf an, wie das der jeweilige Amtsrichter sieht.

    Viele Gruesse....

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Für den Laien klingt es nach Islam oder irgendwelchen Sekten. Dabei wollen es die meisten nicht wahrhaben, dass dies auch in den christlichen Kirchen, allen



    Fuer mich weist diese Beschreibung eher auf die Zeugen Jehovas hin. Die stellen sich auch immer sehr international dar und schicken ihre aktiven Leute wohl auch immer rund um die Welt, allerdings bemerkt man in den Selbstdarstellungen auch immer deutlich den amerikanischen Ursprung.


    Auch hatten und haben die Zeugen immer schon in vielen Laendern grosse Probleme mit persoenlicher Verfolgung gehabt. Das fuehrte in der Geschichte schon zu vielen ueblen Schicksalen.


    Diese Hefte, die es da gibt und die ich manchmal bekomme, sind manchmal ganz interessant und stellen immer auf den globalen Auftritt der Zeugen Jehovas ab.


    -Stefan

    Hier liegt noch eine neue und unmontierte FUBA-Basisstations-Sektorantenne (weiss) herum. Ich habe die Antenne nur ein paarmal bei Treffen im Wald verwendet, um auch garantiert Eplus-Empfang zu haben. Ansonsten ist sie neu.
    Unter der weissen Plastikabdeckung besteht sie aus kaskadierten Dipolzeilen und hat so 12-16dB Gewinn (je nach Bezugspunkt:), Öffnungswinkel 50grad
    Sie ist auch nicht aus einer BS geklaut, sondern mal vor Jahren ganz normal gekauft worden




    Die Antenne ist 150x20x5cm gross, deswegen Selbstabholung in Berlin. Wenn mir einer so einen Karton besorgt, gehts vielleicht auch bei der Post als Sperrgut.


    Anschluss: 7/16 mit 50Ohm


    Preis: 50EUR


    Irgendwo habe ich noch den 7/16 auf FME-Adapter, für weitere 10EUR kannst du den auch noch haben. An den passt dann ein ganz normaler Handy-Adapter.


    -Stefan

    Naja, mit ein Grund für die B-Netz-Abschaltung dürfte wohl die Zahl der "nicht-registrierten" Benutzer gewesen sein. Zum Schluss duerfte die die Zahl der angemeldeten user bei weitem überwogen haben.


    Ich kann mich auch an 1991 entsinnen, da sass ich bei einem Kumpel im Auto, der hatte sich so ein Gerät eingebaut. Er konnte natürlich nicht angerufen werden, weil dieser id keine Rufnummer mehr zugeteilt war, aber abgehende Anrufe waren mit sämtlichen alten B-Netz-Geräten ohne weiteres möglich :)


    Technische Informationen gibts übrigens in den DBP Unterrichtsblättern Fernmeldewesen B (hiess nachher Telekom Unterrichtsblätter). Die gab es im Jahresabo für ca. 5DM und waren jeden Monat voll mit allen möglichen technischen Informationen zu diesen Themen. Das wurde natürlich mit der Privatisierung auch abgeschafft, aber die Jahresbände stehen eigentlich in jeder Uni-Bibliothek.
    Eine unerschöpfliche Fundgrube zu Eurosignal, B-Netz und was es da noch so gab.


    Das war für technischen Spass und Basteleien eine schönere Zeit als heute...

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    @ shausch: Wo ist das mit dem fehlenden Rechtsanspruch auf Rücknahme der Kündigung verankert? Kann dies so nur ausschließlich in der Satzung festgehalten werden oder gibt es allgemeine Quellen dazu (AGB wie bei Mobilfunkanbietern gibt es bei einem Verein ja nicht)?



    Andersherum: Es gibt kein Gesetz, dass eine Rücknahmemöglichkeit vorschreibt. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird.
    Ob die gegenerische Partei erfolgreich das Recht zur Kündigung verneint (z.B. weil die 24Mon. noch nicht rum sind) sei mal dahingestellt....


    Jedenfalls gibts keinen Paragraphen, der ein Recht zur Kündigungsrücknahme festschreibt. Im Gegenteil: Der Gegner könnte sich auf seine Rechtssicherheit und vielleicht auch auf entsprechende Urteile berufen.


    Natürlich kann man das Recht der Kündigungsrücknahme einzelvertraglich, in den AGB, oder in der eV-Satzung festschreiben. Sowas hab ich aber noch nie gelesen und das würde wohl keiner machen, weil es doch viel schöner ist, wenn man sich das ausknobeln kann, falls ein Partner die Kündigungsrücknahme anbietet :)