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Original geschrieben von flamesoldier
indirekt werden so schon 2x5 MHz reserviert, denn es sind 7 Blöcke 900er vorhanden, aber nur 3 NBs die je maximal 3 Blöcke ersteigern dürfen. d.h. mindestens 1 Block ist quasi sicher...
Teltarif schreibt, 733 bis 758 Mhz bleibt als Mittenlücke frei, woher hast du das mit den Behörden?
Wieso in Stadtstaaten nicht 100 %? Aber auf Bahnlinien und Autobahnen, wo teils heute noch nicht 100 % erreicht sind? und wie stellen die sich das im Zug vor, 100 % aufm Dach vom Zug oder 100 % im Zug?
Natürlich 100% der vom Zug durchfahrenen Fläche. Was man drinnen hat, das hängt vom Wagenmaterial, vom eigenen Gerät, von der aktuellen Geschwindigkeit und auch von Belegungsdichte/Aktivität der Mitreisenden ab. Außerhalb der Hauptverkehrsachsen ist das ja anders. Da ändert die Belegung eher unwesentlich, die eigene Geschwindigkeit tendiert gegen Null und man kann selbst Einfluss nehmen auf die Verbindungsqualität.
Daß man auch bei Stadtstaaten nicht auf 100% gehen mag, sondern bei 99% verbleibt hängt sicherlich nicht nur mit Parks, Brachen, Wasserflächen, Funkschatten und weiteren, nicht gänzlich vermeidbaren Verbindungslücken zusammen. Bei 100% könnte jeder ohne Empfang sich Empfang einklagen. Bei 99% fallen diese echten, gefühlten oder entschädigungsklagefreudenden Opfer eben unter den Tisch.
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Selbstbeteiligungsfreie Privathaftpflicht habe ich schon immer für überflüssig gehalten, weil Versicherungen meines Erachtens ausschließlich hohe bis existentielle Risiken abdecken sollten. Alles andere finanziert ja nur unnötig die Glaspaläste, dubiose Vertreteranreize, Versicherungsbetrug und so weiter. Daß ich auch mein ganzes Leben lang weder aktiv, noch passiv irgendwas hatte, für das eine Privathaftpflicht infrage gekommen wäre, tut natürlich etwas dazu.
Überraschenderweise bestätigt gerade dieser Fall das sogar noch. Weil man mehr und länger mit Bekannten, Freunden, Kollegen und Familie zu tun hat als mit Fremden, deshalb werden sich nichtexistentielle Haftpflichtfälle auch eher innerhalb des eigenen Kreises abspielen. Haftbar ist ja auf jeden Fall der Verursacher - ob, in welcher Höhe, mit welchem Aufwand und welchen Konsequenzen die Haftpflicht des Verursachers eintritt lohnt sich bei solch überschaurem Schaden aber nichtmal auszutesten.
Aus meinem Kreis jemanden wegen sowas zu verklagen hätte ich sowieso nicht vor - auch nicht bei Zahlungsunfähigkeit oder moralischem Defekt. In aller Regel wird sich ja eine beziehungsstabile Lösung finden. Dabei fallen auch gleich Erwägungen garnichterst an, daß man dies oder das sowieso zu erledigende nicht auf sich nehmen möchte, weil man ja die mehr oder minder freundliche Versicherung des versicherten Freundes in der Haftungs-, Zahlungs- und Erledigungspflicht für alles mit dem Zwischenfall zusammenhängende sieht.
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Original geschrieben von Jim666Beam
Laut Mein Vodafone-Bereich der Homepage endete der Abrechnungszeitraum am 9.10. - scheint also für die erste Rechnung nicht zu gelten.
Doch, bislang war das hier immer und in zahlreicher Anzahl so, abgesehen von der erwähnten, kurzen Verzögerung auch für im September neu abgeschlossene Verträge. Erstrechnungen werden anteilig seit Aktivierung berechnet, je nach Tarif dann auch gleich der nächste Grundpreis im voraus gleich mit dazu. Ohne Rechnungserstellung und Abbuchung würden sie ja auch noch länger im Ungewissen schweben, ob Bankverbindung und Liquidität überhaupt stimmen. (-;=
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Offenbar ist das so. Ich habe ja nur das kontrollierte, gesteuerte, angewiesene, hörige und zensierte System- und Einheitsinternet. Du hingegen hast wahrscheinlich das alternative, unabhängige, kluge und freie Nonmainstreaminternet.
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Mark Bartalmai
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Original geschrieben von DannyTT
Googlen?! youtuben?!
Gemacht, nichts gefunden, wo ihn jemand beauftragen, bezahlen oder lektorieren könnte für seine Beiträge. Dann mal die angebene Seite beim Suggestivtitel "Quer-Denken" aufgerufen. Geduldig die 19 (!) Titelwerbebanner an mir vorbeidefilieren lassen, gelacht, geschlossen. Der ist genauso Journalist wie du oder ich. Er schreibt halt was. Machen ABC-Schützen auch.
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Man vermische alles mit allem, verwische alles und ziehe aus diesem Sud beliebig gestaltbare Schlußfolgerungen.
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Und soweit ich weiß kann eine Gutscheingültigkeit nur unterhalb der dreijährigen Verjährungsfrist (ab nächsten Neujahr) liegen, wenn es sich entweder um kostenfreie Gutscheine oder um Dienstleistungen handelt. Bei ersteren ist's natürlich beliebig möglich, da kein Gegenwert gezahlt wurde. Bei zweiteren kann's zum Beispiel auf ein Jahr beschränkt werden, bei Zeitüberschreitung ist allerdings der Gutscheinwert abzüglich zuzugestehendem Unternehmensgewinn zu erstatten.
Ukash ist ja weder kostenfrei, noch eine Dienstleistung, sondern ein Zahlungsmittel, ergo wie gehabt Verfall erst nach der üblichen Verjährungsfrist.
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Gültig ist die Kündigung ja so oder so, auch ohne jede Bestätigung. Damit wäre man angesichts der Unsicherheit, ob's überhaupt angekommen ist und des durch die Verlängerungslaufzeit beträchtlichen Kostenrisikos natürlich nicht zufrieden. Aber jede vorlegbare, also über's Mündliche hinausgehende Bestätigung ist ausreichend. Ist ja auch nicht so, daß dieser Anbieter oder ein anderer bestätigte Kündigungen nachträglich vergessen würde.
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Original geschrieben von murmelchen
Ohje, mach das blos nicht. Efeu ruiniert die ganze Fassade wenn es mal weg ist. So sieht das Nachbarhaus aus:
Den unscharfen Fleck unterm rechten Fenster (Schimmel?) find ich wesentlich unansehnlicher als das Efeumuster. Ist denn die Fassade ruiniert oder der Anstrich?
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Meine und unsere Rechnungen waren bislang immer - also wirklich immer und ohne jegliche Ausnahme - zwischen 13. und 15. gekommen (Rechnungsperiode bis 9.d.M.). Dieses Mal kamen sie am 16. spätabends. Bei zwei Neuverträgen stimmen die Rabatte noch nicht, aber alles, was bislang in Ordnung war, stimmt auch weiterhin.