ZitatOriginal geschrieben von KleinerMarcel
Anbindung oder Mobilfunknutzung nicht möglich gewesen?
Die Nutzung des Streams, also mutmasslich die Anbindung. Beim Wacken lief's am Donnerstag mit der App gut, auch über gedrosseltes O2 Free.
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ZitatOriginal geschrieben von KleinerMarcel
Anbindung oder Mobilfunknutzung nicht möglich gewesen?
Die Nutzung des Streams, also mutmasslich die Anbindung. Beim Wacken lief's am Donnerstag mit der App gut, auch über gedrosseltes O2 Free.
ZitatOriginal geschrieben von kofferroland
Blödsinn - es gibt diverse at Home Verträge die nur das LTE Netz mit einschließen. Nix von wegen UMTS kann mitgenutzt werden. Bitte keine Verallgemeinerungen, wenn das nicht Allgemeingültig ist !!
Das war mir nicht bewusst. Bei welchen ist das denn so?
Danke jedenfalls für die Verbesserung. Ich hatte ausschließlich an Mobilfunkverträge gedacht.
ZitatOriginal geschrieben von Tosti2000
Mir ist klar, dass ich bei einem 3G-Vertrag keine LTE-Geschwindigkeit erwarten kann, aber ich hatte zumindest erwartet, dass ich dann nicht in Gegenden, wo es kein 3G gibt auf steinzeitliches Niveau zurückfalle, sondern die verfügbare Technik wenigstens mit 3G-Geschwindkeit nutzen kann...
Sowas wie 4G-Geschwindigkeit gibt es nicht. Es gibt nur maximale Geschindigkeiten, sowohl der aktuellen Funkzelle, als auch des Vertrages. Auch 3G geht technisch ja bis 42mbit/s und ist dann schneller als die meisten 4G-Verbindungen. Im Vertrag ist die maximale Geschwindigkeit UND der höchstmögliche Netzstandard angegeben. Beides ist ausschließlich nach unten offen.
Die Anbieter schaffen's oder wollen's ja noch nichtmal, daß man den schnelleren Datenanteil - also vor Drosselung - wahlfrei benutzen kann. Wenn man zum Beispiel 1GB LTE hat und ansonsten auf 1mbit/s 3G gedrosselt wird, wäre es ja kundenseitig zu bevorzugen, wenn man LTE nur dann und dort gezielt benutzen könnte, wo man es braucht oder 3G nicht zur Verfügung steht. Gibt's aber auch nicht.
"Unweigerlich verfügbar" ist in nichts nirgends nie, mit welchem Vertrag auch immer.
Wäre zwar cool von den Anbietern und praktisch für die Kunden, wenn bei 3G-Verträgen dann auch 4G benutzt werden könnte, wenn 3G gerade nicht verfügbar ist. Sowas existiert aber nicht. Vertragliche Netzwerkstandards sind immer nur nach unten kompatibel, also 4G schließt auch 3G ein, andersherum aber unter keinen Umständen.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Wenn sie ankommt, dann ist sie auch gültig. Und daß sie angekommen, erfährt man je eben durch eine entsprechende Rückmeldung. Ob das nun per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt, ist unerheblich. Solange die Kündigung nicht knapp vor Fristablauf erfolgt, muss man sich auch nicht um Beweissicherung kümmern. Nur wenn die Reaktion nicht aufbewahrbar ist (hier: im Kundenkonto), empfiehlt sich ein Screenshot.
Weil obige Grammatikspreizung zu abweichenden Interpretation führen könnte: Unerheblich ist, ob die Rückmeldung per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt. Reaktion bedeutet Eingang, also bewahrt man einfach die Reaktion vollständig auf und widmet sich fortan anderen Dingen. (-:=
Worlaut und Intention ist ja, daß Vertragslaufzeiten oberhalb von 2 Jahren unwirksam ist. Also muss das nächstmögliche Vertragsende jederzeit innerhalb von 2 Jahren erreicht werden können. Beim "Dranhängen" ist das aber nicht der Fall, also könnte man in so einem Fall zum Verlängerungstag+Doppeljahr aus dem Vertrag aussteigen, also fristgemäß zu jedem Termin künidgen, Lastschriftgenehmigung entziehen/Rückbuchen und gelassen darauf warten, daß O2 Klage auf vermeintliche Vertragserfüllung erhebt.
Über das schon geschilderte Beispiel der Verlängerung zu Vertragsbeginn (=48 Monate) würden die Unternehmen so eine Verlängerungslücke ja zwangsläufig auch nutzen, um Kunden von vornherein x*2 Jahre zu binden. Sie könnten zum Beispiel einfach ihre Nominalpreise verdoppeln und gleichzeitig eine kostenfreie Verlängerung um weitere 2 Jahre anbieten. Oder, um auch die Preissensitiven einzusacken, würden sie die Tarife mit x-facher Verlängerungsmöglichkeit zum unterhalb x-fachen Preis anbieten.
Wenn zwei Parteien vorzeitig einen bestehenden Vertrag verlängern und mindestens eine beider Parteien ist eine Privatperson, dann beträgt die maximale Mindestlaufzeit ab diesem Zeitpunkt 24 Monate.
Immerhin gibt es Free auch ohne Laufzeit und das ja sogar zum nominell selben Preis wie der Laufzeittarif, also 25€. Irgendwelche Aktionen oder Vergünstigen damit gab's nie.
Falls du noch eine alte, grundkostenfreie Genion- oder O2O-Karte hast, könntest du versuchen, die mit 75% Rabatt in einen 24-monatigen Free S (6,49€) zu verlängern. Oder dasselbe über einen Basic Flex oder Free S Flex. Bei letzterem würdest du innerhalb des einen Monats Laufzeit ja auch sehen, wie der aktuelle Empfang ist.
Zu guter letzt gibt's den Free S auch von Mobilcom-Debitel für eigentlich 19,99€ und Handybude hat diesen Monat eine Aktion zu 12,99€.
Klarmobil Allnet Flat 1000 (VF-Netz, Allnetflat, 24 Monate, 1GB ohne Datenautomatik, SMS 9c, EU-Roaming)
Kostet bei Klarmobil selbst 12,85€/Monat und 19,95€ Anschlusspreis, also effektiv 13,68€. Über Check24 kommt man aber auf effektiv 8,91€ (9,85€/Monat, Anschlusspreis 9,95€, Cashback 35€).
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Wir sprechen hier aber nicht von chinesischen Hinterhof-Produzenten,sondern z.B. der vom TE angesprochene Hersteller beschäftigt über 8000 Mitarbeiter bei einem Jahresumsatz von fast 21 Milliarden USD.
Die CE Zertifizierung betrifft ja nicht nur Deutschland,sondern in der EU 510 Millionen Bürger und potenzielle Kunden,deren Kaufkraft im internationalen Vergleich insgesamt ziemlich weit oben steht.
CE bedeutet nicht Zertifizierung, sondern Konformität. Es wird nicht durch unabhängige - private oder staatliche - Stellen irgendwas überprüft, sondern der Hersteller/Importeur/Verkäufer selbst gibt an, daß sein Produkte mit den Bestimmungen übereinstimmt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mANoLo27
Ist eine Kündigung über das Kontaktformular wirklich ein rechtlich wirksamer Weg?
Der Themenbereich "Kündigung" ist ja explizit vorhanden:
https://www.vodafone.de/contac…aten_kuendigung_mobilfunk
Ich will ja aber keine Frage stellen, sondern eben eine wirksame einseitige Willenserklärung abgeben.
Erhält man über diesen Weg irgendeine Bestätigung über die Kontaktaufnahme, z.B. per Mail?
Oder sollte man sich Screenshots o.ä. machen?
Danke und Grüße,
mANoLo
Wenn sie ankommt, dann ist sie auch gültig. Und daß sie angekommen, erfährt man je eben durch eine entsprechende Rückmeldung. Ob das nun per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt, ist unerheblich. Solange die Kündigung nicht knapp vor Fristablauf erfolgt, muss man sich auch nicht um Beweissicherung kümmern. Nur wenn die Reaktion nicht aufbewahrbar ist (hier: im Kundenkonto), empfiehlt sich ein Screenshot.