ZitatOriginal geschrieben von iStephan drueckerdruecker sollte sich mal mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass im deutschen Recht grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge gilt ...
Bin weder Anwalt, noch unglücklich darüber. Aber auch Gesamtrechtsnachfolge bedeutet ja nicht, daß man in alle Rechte und Pflichten einsteigen muss oder kann. Wenn zum Beispiel der Verstorbene sich selbst freiwillig und ohne Gegenleistung verpflichtet hatte einem Dritten eine monatliche Zahlung zukommen zu lassen, dann hat der Dritte gegen die Erben sicher keinen Anspruch auf Fortsetzung. Ansonsten würden ja auch sämtliche Bürger vollständig mit den Rechten und Pflichten ihrer Vorfahren beschäftigt sein, weil das ja niemals aufhören, sondern sich immer mehr aufaddieren würde. Und Nachfolger ist ja so oder so auf keinen Fall allein der Enkel, sondern eine Erbengemeinschaft. Und eine Erbengemeinschaft ist noch weniger automatischer Versicherungvertragsnachfolger wie der Enkel allein.
Persönlich würde ich mich nichtmal auf die Auskunft der Versicherung verlassen wollen, daß man mit der Versicherung des Verstorbenen erstmal versichert weiterfahren könne. Das müssten die mindestens schriftlich darlegen.
ZitatOriginal geschrieben von blacksun Aber es geht nicht nur um das Thema Übernahme/Fortführung einer günstigen Versicherung. Es geht schlichtweg auch darum dass es eben mehrere Erben sind, dass diese weit verstreut und nicht verwandt sind, und dass sich die Abwicklung des ganzen deshalb hinzieht. Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
b) das Kfz nicht benutzt werden kann
Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.
Warum sollte es denn ausgeschlossen sein, daß einstweilen kein Versicherungsschutz besteht oder das Fahrzeug nicht bewegt werden darf? Es hat doch kein Erbe eine Versicherung abgeschlossen und sie haben das Fahrzeug auch vorher weder benutzt, noch benötigt. So dringend kann das Benutzenmüssen garnicht sein, und selbst wenn. Die Konten eines Verstorbenen stehen den Erben außer für Beerdigungskosten bis zur Klärung des Erbes ja auch nicht zur Verfügung. Warum sollte das denn ausgerechnet bei einem Kraftfahrzeug anders sein?
Was allen anderen hier sicher längst gemacht haben, nämlich die naheliegende Recherche im AußerTTlichen Netz, das habe ich nun auch endlich gemacht. Tenor: Die meisten Sachversicherungen (auch für's KFZ) enden nicht mit dem Todesfall, nach einigen Wochen muss jedoch eine Umschreibung oder Fahrzeugabmeldung erfolgen. Daß man der Versicherung den Todesfall nichtmal mitteilen muss habe ich nirgends gelesen, daß man es muss aber sehr wohl. Wie soll sich eine Versicherung denn auch erstmal kulant zeigen, wenn ihr schon die Möglichkeit dazu vorenthalten wird? Wenn eine Meldung an die diversen Versicherungen eines Verstorbenen nicht obligatorisch wäre, dann läge es ja im persönlichen Ermessen, ob man das in drei Tagen, drei Monaten oder drei Jahrzehnten erledigt.
Wenn das Fahres des Autos jetzt wichtig ist, dann kümmere man sich entweder um die Versicherung oder sei sich der Legalität seines Tuns absolut sicher. Ansonsten ist das Fahren dieses speziellen Autos wohl doch nicht so wichtig.