Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von iStephan drueckerdruecker sollte sich mal mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass im deutschen Recht grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge gilt ...

    Bin weder Anwalt, noch unglücklich darüber. Aber auch Gesamtrechtsnachfolge bedeutet ja nicht, daß man in alle Rechte und Pflichten einsteigen muss oder kann. Wenn zum Beispiel der Verstorbene sich selbst freiwillig und ohne Gegenleistung verpflichtet hatte einem Dritten eine monatliche Zahlung zukommen zu lassen, dann hat der Dritte gegen die Erben sicher keinen Anspruch auf Fortsetzung. Ansonsten würden ja auch sämtliche Bürger vollständig mit den Rechten und Pflichten ihrer Vorfahren beschäftigt sein, weil das ja niemals aufhören, sondern sich immer mehr aufaddieren würde. Und Nachfolger ist ja so oder so auf keinen Fall allein der Enkel, sondern eine Erbengemeinschaft. Und eine Erbengemeinschaft ist noch weniger automatischer Versicherungvertragsnachfolger wie der Enkel allein.


    Persönlich würde ich mich nichtmal auf die Auskunft der Versicherung verlassen wollen, daß man mit der Versicherung des Verstorbenen erstmal versichert weiterfahren könne. Das müssten die mindestens schriftlich darlegen.

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    Original geschrieben von blacksun Aber es geht nicht nur um das Thema Übernahme/Fortführung einer günstigen Versicherung. Es geht schlichtweg auch darum dass es eben mehrere Erben sind, dass diese weit verstreut und nicht verwandt sind, und dass sich die Abwicklung des ganzen deshalb hinzieht. Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.

    Warum sollte es denn ausgeschlossen sein, daß einstweilen kein Versicherungsschutz besteht oder das Fahrzeug nicht bewegt werden darf? Es hat doch kein Erbe eine Versicherung abgeschlossen und sie haben das Fahrzeug auch vorher weder benutzt, noch benötigt. So dringend kann das Benutzenmüssen garnicht sein, und selbst wenn. Die Konten eines Verstorbenen stehen den Erben außer für Beerdigungskosten bis zur Klärung des Erbes ja auch nicht zur Verfügung. Warum sollte das denn ausgerechnet bei einem Kraftfahrzeug anders sein?


    Was allen anderen hier sicher längst gemacht haben, nämlich die naheliegende Recherche im AußerTTlichen Netz, das habe ich nun auch endlich gemacht. Tenor: Die meisten Sachversicherungen (auch für's KFZ) enden nicht mit dem Todesfall, nach einigen Wochen muss jedoch eine Umschreibung oder Fahrzeugabmeldung erfolgen. Daß man der Versicherung den Todesfall nichtmal mitteilen muss habe ich nirgends gelesen, daß man es muss aber sehr wohl. Wie soll sich eine Versicherung denn auch erstmal kulant zeigen, wenn ihr schon die Möglichkeit dazu vorenthalten wird? Wenn eine Meldung an die diversen Versicherungen eines Verstorbenen nicht obligatorisch wäre, dann läge es ja im persönlichen Ermessen, ob man das in drei Tagen, drei Monaten oder drei Jahrzehnten erledigt.


    Wenn das Fahres des Autos jetzt wichtig ist, dann kümmere man sich entweder um die Versicherung oder sei sich der Legalität seines Tuns absolut sicher. Ansonsten ist das Fahren dieses speziellen Autos wohl doch nicht so wichtig.

    Wenn die Metallbedampfung doch nur besser funktionieren würde! Nein, im Ernst, obwohl mich Empfangsqualität durchaus interessiert und mich auch weder Handystrahlung, Geschnatter oder Geklapper aus der Ruhe bringen, so kann ich doch gut damit leben, daß man unterwegs eher mal offline ist. Unsere Gewöhnung daran fällt ja erst in empfanglosen Situationen auf. Wie einfach wäre unsere hyperverbundene Gesellschaft heute lahmzulagen und stummzuschalten, wenn mächtige oder findige Köpfe Internet und Mobilfunk unterbrechen würden? Klar kann jeder auch von sich eine persönliche Netz- und Kommunikationspause einlegen. Viele muss man aber dazu zwingen. In früheren Generationen wäre wohl nur der sonntägliche Kirchgang dafür infrage gekommen, nun eben die Reise. (-:=

    Notiz an mich selbst: Interessante Erfahrung!


    Grund: Je öfter ich dieses Thema hier und seine Entwicklung sehe, desto absurder kommt's mir vor. Das ist doch ein Vabanquespiel sondergleichen. Man kennt die zugrundeliegenden Konditionen nicht, die Moral trippelt davon, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind ungewiss und tendieren zugunsten der anderen Parteien, Erbgemeinschaftskonflikte sind vorprogrammiert, finanzielle Konsequenzen sind unabsehbar, x und man riskiert das eigene Wohlergehen.


    Aber eigentlich ist doch schon Ausschlußkriterium, daß man sich irgendwann der Versicherung gegenüber wird erklären müssen. Irgendwann wird man die Versicherung wechseln oder beenden wollen. Und was sagt man dann? "Ätschibätsch! Euer Versicherungsnehmer ist schon vor 10 Jahren verstorben und ihr Dödel habt's nicht bemerkt. Tschüß!"? Oder kritzelt man in 10 Jahren den Namen des Verstorbenen unter die Kündigung? Wenn nichtmal im Todesfall reiner Tisch gemacht wird, dann wohl nie. Es ist der Vertrag des Verstorbenen. Entweder kann man ihn zu genehmen Bedingungen übernehmen oder man kann das nicht.

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    Original geschrieben von sojoworld
    Auch ganz interessant:


    Die Welt: Fall Vodafone zeigt die wahren Sicherheitslücken

    Wenn man sich dafür interessiert, dann hat man die früheren Artikel ja schon gelesen. Obiger Artikel enthält überhaupt keine Neuigkeiten oder Erkenntnisse, sondern nur qualitativ nicht über den VF-Brief hinausreichendes, altbekanntes Allgemeingeblubber - einschließlich der Aussagen des erklärten Experten. (-:=

    Habe nun das erste vielleicht Anspruch auf einen Vodafone Vorteil, hab' das Infodok und die entsprechenden Themen hier durchgelesen, schwebe aber immer noch im Ungewissen.


    Seit dem 30.8.13 habe ich einen Red S (30€/Monat), seit kurz davor (26.8.) einen MobileInternet 7 (20€/Monat). Der VF-Vorteil ist doch unschädlich für die Provisionen der vermittelnden Händler, sodaß man nichts abzuwarten braucht, oder? Beide Verträge haben bislang unterschiedliche Kundennummern. Verlängert sich nach Zusammenlegung und Vorteilsbeantragung ausschließlich der Sprachtarif? Bei 5€ Vorteil pro Monat lohnt sich sowas ja nur während der ersten paar Monate. Konkret bei mir würde sich bei mir ja nach dem vierten Vertragsmonat die 120€ Vorteilsersparnis (24*5€) mit der verlängerten Vertragslaufzeit (4*30€=120€) aufheben und danach rasch ins Minus laufen. Bei anhaltenden Techniklücken und Widerrufsrecht könnte man's natürlich auch dann darauf ankommen lassen. (-;=


    Sehe ich das richtig, daß ein zweiter MIF7 (habe noch einen älteren bis 11/2014) im Zusammenhang mit dem obigen Red S keinen zusätzlichen VF-Vorteil erzeugen kann?

    Das Komplettkostenlos von Getmobile soll ja am 14. September ablaufen. Als Quasinachfolger gibt's nun mit selbigem Tarif von Sparhandy den Big Deal September 2013, ebenfalls mit monatlicher Auszahlung und AP0-SMS. Kostenlos erhältlich sind laut Email Motorola Defy+ (Idealo:135€), LG Optimus L5 (115€) oder zwei Stück Samsung S5220R REX80 (110€), Bei den ersten beiden gibt's noch ein Basisgerät Samsung E1200 hinzu.


    Alternativ gibt's gegen 119€ Zuzahlung ein Motorola Razr i XL Paket (KFZ-Ladekabel, Converse-Tasche und zwei Schutzfolien) (269€ ohne XL Paket) oder für 99€ ein Sony Xperia T (228€).


    http://www.sparhandy.de/deals/bigdeal_1.html


    P.S.: Das LG-Gerät scheint derzeit nicht bestellbar zu sein.


    P.P.S.: Alternativ zur monatlichen Auszahlung ist auch eine einmalige Auszahlung möglich. Dafür wird dann die Testoption Norton Security Try and Buy mitgebucht. Die ist im ersten Monat kostenlos, danach 1,99€ pro Monat und Vertrag, kann während der ersten drei Monate täglich gekündigt werden, danach zum Ende der Vertragslaufzeit.


    http://www.sparhandy.de/deals/bigdeal_2.html

    Re: VF


    Zitat

    Original geschrieben von telenickel
    Bekennerschreiben eingetrudelt:
    [...]

    Ja, neh, is klar. Die vermeintlichen Experten werden zwar ihrerseits übertölpelt, sodaß Unbekannte den ganzen Kram auch noch herunterladen, können das zwar sehen, aber nicht verhindern oder nachverfolgen. Und, klar, sie selbst sind nicht aus Geld aus, sodaß ihnen die geldgierigen Sideloader ja zutiefst zuwider sein müssen. Schlechte Geschichte, schlecht ausgedacht, schlecht motiviert, schlecht formuliert.

    Klar gibt's Verträge, die mit dem Todesfall nicht sang- und klanglos beendet werden. Daß man als Erbe ein Anrecht auf Fortsetzung hat ist mir nur aus dem Mietrecht bekannt. Wenn man auch vorher schon mit in der Wohnung des Verstorbenen wohnte, dann hat man ein Recht auf Übernahme des Mietvertrages. Klar enden Kredit- und sonstige Schuldverträge auch nicht einfach so. Die Leistung der einen Seite - Auszahlung an den Verstorbenen - ist bereits erfolgt, die Leistung des anderen - Rückzahlung an den Kreditgeber - zumindest noch nicht vollständig und der Vertrag fließt in die Erbmasse ein. Im Fall einer die Schulden übersteigenden Erbschaft wird das Erbe in der Regel von den Erben angenommen, ansonsten ausgeschlagen.


    Dienstleistungsverträge, ob nun Tageszeitung, Miete, Reinigung oder Versicherung sind in der Hinsicht aber doch etwas vollkommen anderes. Es besteht keine Pflicht zur Fortsetzung durch die Erben und die Anbieter akzeptieren oft auch Kündigungen unterhalb der vorherigen Kündigungsfrist. In vielen Fällen ist eine Fortsetzung durch die Erben ja auch gar nicht möglich, weil bei ihnen gar nicht die Vertragsvoraussetzungen vorliegen, die dem Verstorbenen den Vertrag erst ermöglichten. Garnicht vorstellen kann ich mir, daß man legal den Tod des Vertragsinhabers nichtmal dem Vertragspartner melden müsste - auch unabhängig davon, ob per irgendwann platzender Lastschrift eingezogen wurde oder per manueller, natürlich von beliebigem Konto möglicher Überweisung. Dann könnte es ja jetzt noch Autoversicherungen aus Kaisers Zeiten geben, zumindest aber seit 1948/49, solange die Erben nur weiter bezahlen - vielleicht noch auf den Namen eines vor Generationen Verstorbenen. Außerdem meint Verantwortung ja nicht nur die finanzielle Verantwortung mittels Rechnungsbegleichung. Und wenn nicht der Tod einen Einschnitt in bestehende Verträge bedeutete, was denn dann überhaupt?


    Falls man sich der zumindest relativen Folgenlosigkeit nicht absolut sicher sein kann ist das Bewegen eines Kraftverzeugs unter solchen Umständen natürlich unverantwortlich.