Beiträge von drueckerdruecker

    Ob sich besagter Händler denn bezüglich des Widerrufes widerrechtlich verhält?


    Die im Dokument eingebettete Widerrufsbelehrung entspricht ja den gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Unkonditionalität, den Fristen und den zur Verfügung stehenden Vorgangsweisen. Dort wird ja auch keineswegs gefordert, daß die anderen Formularteile auszufüllen oder irgendwelche Angaben zu machen sind. Daß das Formular außer dem Widerruf, auch Mängelrüge, Umtausch oder Reparaturauftrag abdeckt wird wohl kein Zufall sein, aber wenn man sich auf die Widerrufsbelehrung beschränkt ("innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform [...] oder durch Rücksendung der Sache") sollte man Abgrenzungsprobleme entweder von vornherein vermeiden oder zumindest im Verlauf abschmettern können. Sowas wie ein erbrochenes Siegel mindert ja auch weder Funktion, noch Wert des Gerätes, sondern führt lediglich dazu, daß die Rücksendung auf Vollständigkeit, Optik und gegebenenfalls auch Funktion zu prüfen ist und dann entweder als B-Ware an den Mann oder neu verpackt werden muss.


    Daß Händler mittels solcher Formulargestaltung Zahl und Kosten der Widerrufe indirekt vermindern möchten ist zwar schade, aber das kostenträchtige Bestell- und Rücksendeverhalten mancher Kunde wird daran auch mitwirken.

    Sehe ich auch so. Daß bei neuen Produktkategorien die Testkriterien erstmal suboptimal ausfallen können, das ist ja nicht tragisch. Über die Gewichtung könnte man sicherlich streiten, aber da sowohl die Teilergebnisse, als auch die Gewichtung detailliert angeben werden kann man das bei Bedarf ja nach eigenen Prioritäten umsortieren. Andere Universaltester wie Guter Rat oder Ökotest hätten da noch einiges nachzuholen, aber die einen wollen's oder können's garnicht, die anderen beachten einerseits nur namensgebende Kriterien, andererseits wird ihnen aber fälschlicherweise ein vergleichbares Qualitätsurteil zugebilligt. Die Objektivität der Stiftung Warentest ist wohl unerreicht und die anderen könnten sich davon ruhig eine dicke Scheibe abschneiden, wenn sie nicht als Absatzförderer und Gesinnungstester dastehen wollen.

    Wie wär's denn Anrufbeantwortern, ob mit Band oder digital? Die haben ja immer auch eine Memofunktion und man sollte sie gebraucht für'n Appel und'n Ei zahlreich bekommen können. Ob die ablauftechnisch infrage kommen weiß ich natürlich nicht. Aber es geht ja anscheinend ausschließlich um Wiedergabe, nicht um Aufnahme. Passivlautsprecher zum Aufstecken auf beliebige Geräte (z.B. einfachste MP3-Player) gibt's ab 3 Euro, batteriebetriene Aktivlautsprecher ab 4 Euro, solche mit integriertem Akku (in der Form kleiner Hamburger) ebenfalls und mit sowohl integriertem Akku, als auch Micro-SD Kartenschlitz ab 8 Euro. Bei letzteren bräuchte man ja nur noch billige Micro-SDs geringer Kapazität und man wäre komplett.

    Zitat

    Original geschrieben von HDM1
    Die Shops haben seit Wochen keine mehr! Die letzten 5er haben wir ohne Vertrag ab 900€ verkauft und so werden es viele gemacht haben.

    Naheliegend. Vertragsgeräte wie Iphone5 werden ohne Vertäge quasi meistbietend verscherbelt und vertragsfreie Geräte wie Vorführgeräte werden höchstens zusammen mit Verträgen herausgegeben. (-;=

    Doch, hört sich ganz interessant an, hoffentlich gibt's das in 'nem halben Jahr auch noch. Die Einsparung ist das eine, daß man zu den dann mischbaren Freieinheiten auch eine heutzutage sowieso fast unverzichtbare Internetflat dabei hat macht's am brauchbarsten. Damit könnte man die Karte dann tatsächlich ganz gut benutzen oder auch im Umfeld verwenden lassen, statt sie nur alle paar Monate zwecks Vermeidung der Nichtnutzungsgebühr aus der Schublade zu holen. Gibt's sowas wie Nichtnutzungsgebühr in dem Tarif eigentlich auch? Vielen Dank auf jeden Fall für den nützlichen Tip! Da muss man erstmal drauf kommen. (-:=

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    Original geschrieben von radarfalle
    Ein Tarifwechsel zu Ungunsten des Kunden ist generell nicht zulässig. O2 muss zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Denke das wissen die auch. Nach Umstellung die Rechnung reklamieren und auffordern den alten tarif wieder einzustellen.

    Stimmt alles, aber weder erwähnt O2 das, noch werden das die meisten Kunden auch nur ahnen. Vertrag ist Vertrag, Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist und Laufzeit ist Laufzeit, da lässt sich ohne beidseitiges Einvernehmen überhaupt gar nicht dran ändern. Daß man sich gar dazwischen entscheiden muss, entweder den Vertrag vorzeitig zu beenden oder eine Umstellung zu akzeptieren, sondern seelenruhig sein Laufzeitende abwarten kann werden wohl sogar nur die wenigsten wissen. Der Übertölpelungsversuch seitens O2 ist nichts anderes, als ob der Kunde während der Laufzeit O2 mitteilen würde, daß ihm die vereinbarte Leistung nur noch die Hälfte des vereinbarten Preises wert sei. Natürlich versucht man sowas gar nicht erst, weil die Gegenseite ja auch nicht doof ist. Die hält ihre Kunden aber eben doch für doof.

    Flotter Dreierdreier bei Mobilcom


    Diesmal gibt's beim Logout von manchen Mobilcomkonten die Auswahl unter drei kündigungsfreien Ausgaben von Spiegel, Autobild oder Computerbild. Wer's nicht selbst machen kann der schicke mir einfach die Formulardaten (Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Mobilnummer, Email) nebst Angabe der gewünschten Zeitschrift. Die nicht zur Zustellung nötigen Angaben dürfen ruhig fiktiv sein, weitere Aktivität ist nicht nötig, Werbeerlaubnis wird nicht angekreuzt, abgewickelt wird über Presse Union, hab selbst nichts davon.