Das sind aber auf jeden Fall zwei verschiedene Dinge. Eine Mindestnutzung von zum Beispiel einer Minute pro Tag ist doch nicht dasselbe wie eine nachträgliche, monatliche Nichtnutzungspauschale nach x Monaten. Letzteres wurde vor Gericht behandelt, im konkreten Fall für unzulässig erklärt, ist wegen zugelassener Revision allerdings bislang nicht rechtskräftig geworden. Der Anbieter ist aber schon dazu übergegangen, daß er die Nichtnutzungsgebühr gegen eine Aktivitätsbonus ausgetauscht hast. Funktion und Effekt sind gleich, aber gegen einen Bonus ist wohl genausowenig zu argumentieren wie gegen Rabatte für bestimmte Kundengruppen. Oder ist eine Mindestnutzung an anderer Stelle ebenfalls strittig geworden?
Beiträge von drueckerdruecker
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Weil man sich ja nicht so einfach einen eigenen Zugang legen kann ist die Abriegelung bei unterirdisch verkehrenden Systemen relativ einfach machbar. An Hochbahnen wird außer Kletterkünstlern auch niemand einfach so herankommen. Bei allen ebenerdig verkehrenden Verkehrsmitteln ist das schon so schwierig, daß man die Sperre dann eher noch in jede Tür einbauen müsste. Das steht dann aber nicht nur dem Fahrgastfluß und dem kurzem Haltestellenaufenthalt entgegen, sondern auch der raschen Evakuierungsmöglichkeit bei Feuer oder sonstwas.
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Original geschrieben von Hamburger Jung
Punkt.Wann ist das eigentlich modern geworden, daß man statt auf Bestätigung durch andere zu hoffen und zu warten, daß man sich diese kurzerhand im gleichen Atemzug selbst ausstellt? Wie auch behauptete Alternativlosigkeit selbst schon fast ein Beweis des Vorhandenseins von Alternativen ist, so unterstreicht auch ein "Punkt." eher noch die Verrückbarkeit der eigenen Argumente. <-;<
Wie gesagt, daß kontrolliert, geahndet und bestraft wird, das halte ich für richtig. Gern darf man das intensivieren oder den Verstoß durch organisatorische oder technische Maßnahmen unmöglich zu machen versuchen. Klar gibt's auch in geschlossenen System Schwarzfahrer auch abgesehen von Fälschungen, Überklettern oder ähnlichen Sperenzchen. Der häufigste Verstoß dürfte wohl der sein, daß man einfach weiter fährt, als man es mit dem gekauften Fahrschein dürfte.
Manche, eher kleine Städte haben's ja ganz anders gelöst, nämlich Fahrscheinbefreiung für alle. Angesichts der Vorhaltepflicht öffentlichen Nahverkehrs auf der einen, sowieso nur anteilmäßigen erreichbaren Kostendeckung auf der anderen Seite verzichtet man auf Fahrscheinverkauf, Automaten und Kontrollöre und deckt "einfach" die Gesamtkosten aus dem Haushalt. Natürlich hat das eine gesteigerte Inanspruchnahme zur Folge, die weitere Kosten verursacht. Andererseits braucht man dann weniger Parkraum vorzuhalten, der Gesamtverkehr fließt besser, die Umweltbilanz kippt ins Grüne und so weiter und so fort. Letztlich bezahlt die Allgemeinheit wie bei der Kultur auch beim Nahverkehr den größten Batzen unabhängig von der individuellen Inanspruchnahme, dann kann man's auch gleich komplett machen und auf nutzungsabhängige Gebühren verzichten.
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Original geschrieben von oleR
Es gibt auch Menschen, die wenig verdienen und kein Hartz IV beziehen. Der "reguläre" Preis der Monatskarte für ganz Hamburg beträgt 2013 knapp 100 Euro. Mit über 400 Euro plus Miete Einkommen gibt es aber schon kein Hartz IV mehr.Ganz so schlimm ist es ja auch nicht. In einem breiten Bereich von 1 bis jenseits von 1000 Euro ist man ja Aufstocker. Den Lohn bekommt man vom Arbeitgeber. Das Arbeitsamt berechnet dann die Aufstockung, wobei die 100 Euro Verdienst frei bleiben (also 362+100), danach bleiben bis 1000 Euro 20% frei, danach bis 1200/1500 Euro (ohne/mit Minderjährigem) 10%. Wenn man seine Miete (sagen wir mal 400€) und 400€ verdient, also 750€ vom Arbeitgeber bekommt, dann bleiben 100+130=230 Euro unberücksichtigt und die restlichen 520€ werden mit dem Anspruch vom Amt verrechnet. Das sind 360€ Bedarfssatzsatz plus je nach Stadt die angemessene Miete, sagen wir 350€, also zusammen 710€. Verbleibt also eine Differenzzahlung vom Amt in Höhe von 190€, sodaß man dann immerhin auf 940€ kommt, abzüglich der Miete 540€. [Falls ich das nun richtig verstanden und korrekt gerechnet habe.] Ob Aufstocker noch als Ermässigungsberechtigte gelten weiß ich leider nicht.
Und zum Thema Schwarzfahren: Von mir aus können die Verkehrsbetriebe so intensiv kontrollieren, wie sie wollen - von mir aus auch vollständig und bis zur faktischen Verunmöglichung jeglichen Schwarzfahrens. Ein Recht darauf kann niemand geltend machen, dann muss man sich eben anderweitig fortbewegen. Gerade die Schwarzfahrer sind ja auch eher selten gesundheitlich so eingeschränkt, daß eigenständige Fortbewegung nicht infrage käme. Aber die Zusatzkosten durch die Schwarzfahrermitbeförderung sind wie schon ausgeführt so gering, daß sie überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Dann müsste es am Eingang auch eine Waage geben, sodaß Übergewichtige und Schwereinkäufer mehr bezahlten. Ryanair hatte sowas ja mal ins Gespräch gebracht.
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Original geschrieben von oleR
Das System steuert wohl kontinuierlich nach. Entwickelt sich die Nachfrage schwächer als prognostiziert, dann kann es schon mal sein, dass du 2 Wochen vor der Fahrt einen günstigeren Sparpreis bekommst als 3 Wochen vor dem Termin. Absolute "Restplätze" gehen über Ltur.Meines Erachtens gibt's bei Ltur aber auch nur scheinbar willkürlich festgelegte Restplatzkontingente. Auch abzüglich freizuhaltender Kontingente für spontanreisende Vollzahler, Dauerkarteninhaber müsste es ja ansonsten zumindest für die fast leer fahrenden Tagesrandverbindungen immer 25-Euro Restplätze geben.
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Original geschrieben von oleR
Zum Vergleich: In Hamburg zahlen bei kostenpflichtigen Parkplätzen wohl im Schnitt fast 80 % der Autofahrer nix.Ernsthaft? Kann ich mir gar nicht vorstellen, nichtmal größenordnungsmäßig. Nur an jedem fünften Parker die entsprechende Parkberechtigung vorzufinden müsste ja einen flächendeckende Parkraumüberwachung schon aus Gerechtigkeitsgründen und zur Einnahmesteigerung zurfolge haben. Jeden fünften ein Knöllchen verpassen zu können wäre schon was vorstellbarer und immer noch sehr viel.
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Original geschrieben von murmelchen
Da die nicht erwirtschafteten Umsätze auf den Ticketpreis aufgerechnet werden, Somit müssen die "ehrlichen" für die "Schmarotzer" (nichts anders sind Schwarzfahre meiner Meinung nach.) mitzahlen.Achso, die Falschparker sind natürlich keine Schmarotzer, weil der fälschlicherweise zum Parken benutzte Platz ja sowieso vorhanden und frei war und der ansonsten in Anspruch zu nehmende, kostenpflichtige Parkplatz von irgendjemand anders genutzt und bezahlt wurde. Andererseits nimmt der Schwarzfahrer natürlich einen Sitzplatz im vollbesetzten Bus weg, sodaß ein Möchtegernzahler gar nicht mehr einsteigen und mitfahren kann. Stattdessen muss er dann doch das Auto nehmen, besetzt einen regulären Parkplatz und zwingt den Falschparker sogar in die Illegalität.
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Ohne Ausführung etwas als absurd bezeichnen ist ein Muster ohne Wert.
Eigentlich doch gar keine schlechte Analogie, daß ab x Knöllchen ein Verbot der eigenhändigen Fahrbahnnutzung ausgesprochen würde (entspricht Hausverbot) oder zur allseitigen Abschreckung eingebuchtet würde. <-:<
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Selbst, falls 10% der Fahrscheine ermässigt abgegeben werden müssen (weiß ich nicht, nicht davon gehört, wo steht das?) heißt das ja nicht, daß für jede Verbindung an jedem Tag und auf jeder Teilstrecke gilt. Wenn, dann doch wohl nur auf die Gesamtzahl aller Fahrscheine bezogen oder pro Monat/Woche oder ähnlich. Bei Freigabe des neuen Buchungszeitraums wären das ja sogar 10% von Null, denn andere Fahrscheine gibt's dann noch gar nicht und wegen eines Normalpreises wird niemand mitten in der Nacht am Rechner kleben. Ich denke nicht, daß es an jedem Tag und in jedem Zug Sparpreise gibt - dann müsste man ja nur im Erstbuchungsmoment anwesend sein und könnte für den gesamten Gültigkeitszeitraum beliebig zum Sparpreis buchen, gemäß vorgegebener Logik ja sogar zum niedrigsten Sparpreis.
These: Die Kontingente (Tag, Uhrzeit, Richtung, Reduzierung, Freigabetag,...) legt der Anbieter nach eigenem Ermessen fest.
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So ist es. Base kündigt bei anhaltender Inaktivität durchaus gemäß zitierter Vereinbarung. Darauf verlassen kann man sich andererseits nicht. So oder so ändert sich von allein nichts am Löschen aller Optionen und das läuft kostenfrei weiter bis zur Kündigung seitens Kunde oder Base, oder aber bis zum Sankt Nimmerleinstag.