ZitatOriginal geschrieben von moritzk
aber es ist doch mein Eigentum?! Sie können mir ja gerne deren Aufwand in Rechnung stellen aber nicht entsorgen oder?
Pauschal gern Aufwand in Rechnung gestellt haben will man doch nur dann, wenn es aus eigenem Verschulden zu spät ist und man der verpassten Gelegenheit hinterhertrauert. Wenn aber in der Summe ansehnliche Kosten für Untersuchung, Vorgangsbearbeitung, Kundeninformierung, Lagerung, Versandaufwand, Verpackung und Porto zusammenaddiert würden, dann hätte ein hoher Anteil der Kunden doch kein Interesse mehr an dem ja schließlich wegen eines ernsthaften Defektes eingesandten Gerätes. Es gab doch die Entscheidungsmöglichkeit zwischen Reparaturauftrag, Entsorgung und sicher auch Rücksendung auf Kosten des Kunden, nachdem der Kostenvoranschlag erstellt worden war.n Daß auf den Kostenvoranschlag aus welchen Gründen auch immer nicht reagiert worden ist und das Gerät nun entsorgt wurde, das ist war bedauerlich, aber andere Dinge waren ja offensichtlich wichtiger als das. Bisheriges Eigentum des Kunden, an dem dieser kein Interesse mehr zeigt ist ja offensichtlich entbehrlich. Man kann ja auch nicht Müllabfuhr verklagen, daß sie einen versehentlich ensorgten Goldbarren auch tatsächlich entsorgt hat. <-;<