Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von vodafrank
    Die kann sich o2 wirklich sparen. Deutschland ist groß genug für vier Netze. Selbst Österreich, welches gerade mal so groß ist wie schon ein allereinziges unserer 16 Bundesländer hat deren vier.

    Wie klein ist Österreich denn nun? Wie's Saarland oder sogar nur wie Bremen? <-;<



    Hab' gerade mal nachgesehen, wie sich Österreich im Vergleich zu den deutschen Bundesländern verhält. Es entspricht der Summe aus zweit- und drittgrößtem Bundesland (Niedersachsen und Baden-Württemberg) - oder fast dem größten Bundesland (Bayern) und dem zweitkleinsten Flächenland (Schleswig-Holstein). Normalerweise werden Katastrophen ja immer mit dem Saarland verglichen. <-;<

    Dem Tarifzusatz (SIM only, +5, +10,...) folgt beim Neuvertrag über einen Händler ja kein Anspruch auf ein Gerät vom Mobilfunkanbieter. Die Tarifzuschläge dienen zwar im allgemeinen der Finanzierung eines Geräts durch den Händler, aber konkret gilt einzig und allein die Vereinbarung zwischen Händler und Kundem. Selbstredend kann trotz "SIM only" ein Händler ohne weiteres ein Gerät mitliefern, genauso, wie bei +X auch ohne Gerät geliefert werden kann, stattdessen zum Beispiel mit Auszahlung oder sonstwas. Theoretisch kann man einen Kunden auch einen Zuschlagstarif ohne entsprechende Gegenleistung anzudrehen versuchen. Umgekehrt kann ein Händler bei einem "SIM only" Tarif auch ein Nobelgerät oder eine Schweinehälfte drauflegen.

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    Original geschrieben von boldy2
    Persönlich halt ich davon auch nichts, dennoch ist diese Praxis Gang und Gäbe in den USA...

    Wenn ich mal eine verrückte Idee habe, dann gibt's auch gleich das verrückte Volk dazu, was das längst in die Praxis umgesetzt hat. Aber das hätte ich mir ja eigentlich denken können und sollen. Gibt's dafür einen Namen? Oder Berichte, auf wieviele gleichzeitig aktive Kreditkarten Leute gekommen sind?

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    Original geschrieben von iduris
    die beiden Antworten sind nicht widersprüchlich, sie beschreiben exakt den Sachverhalt, da der Pfand bereits auf der letzten Rechnung seitens talkline belastet wird brauchst Du nichts zu tun es sei denn Du willst Dein Geld zurück, dann bleibt Dir nichts übrig als per Einschreiben zurückzusenden, die Erfahrung leert das Standardbriefe meist nicht ankommen, eben talkline

    Sowohl meine Kündigungen an Mobilcom und Talkline, als auch meine Kartenrücksendungen an Talkline sind samt und sonders als Standardbriefe angekommen, sowie rasch und ordnungsgemäß bearbeitet worden. Welche Erfahrung soll das denn denn sein, daß Standardbriefe dort unterschlagen werden? Daß es dort auch mal hakt und man seine Rechnungen einsehen und gegebenenfalls reklamieren muss ist klar. Aber es denkt wohl niemand im Ernst, daß dort quasi eine Arbeitsanweisung existieren könnte, daß Standardbriefe zu entsorgen seien, falls das der Firma zugute käme?


    Der Kartenpfand wird keineswegs durchgehend im voraus berechnet. Es war bei mir auch Ende letzten Jahres nicht der Fall. Auf Kontaktformularanfrage hin bestanden sie auf der Rücksendung der zwei Karten, was ich dann per Standardbrief gemacht habe. Die eigentliche Rücksendungsfrist war überschritten, trotzdem erfolgt auch nachträglich keine Berechnung.


    Beide Aussagen sind sehr wohl widersprüchlich, denn laut AGB, Formulierungen und Anspruch sind die Karten an Talkline zurückzusenden. Daß man dazu auch bezahlen kann macht die Rücksendung keineswegs von vornherein entbehrlich. Dann könnte man ja auch behaupten, daß man durchaus jemanden einen Kopf kürzer machen dürfe, der Preis dafür sei eben die lebenslange Haft. Oder Talkline könnte auf Anfrage einfach bestätigen, daß das Konto nicht gedeckt sein müsse, nur weil ja ein entsprechender Kostenposten für den Fall des Falles schon in der Preisliste aufgeführt ist.


    Wenn auf Kundenanfrage geantwortet wird, daß eine Rücksendung nicht nötig sei, dann ging es von vornherein um die sowohl Talkline als offenbar auch dem Kunden bekannte Rücksendungspflichtschikane laut AGB. Daß Talkline mitunter auf eine Rücksendung verzichtet wird ja wohl daran liegen, daß der Kunde sich seiner AGB-Pflichten offensichtlich bewusst ist, und somit auf das Gehabe auch verzichtet werden kann.


    Sliders: Das Einschreiben nutzt nur der Post, der Inhalt ist ja sowieso unbeweisbar. Ich hatte nicht den Eindruck einer Kriegserklärung seitens des Kunden. Es ist doch eher ein Kleinkrieg, den Mobilcom-Debitel-Talkline gern mit deinen Kunden führt. <-;<


    Bart: Waren's nicht ursprünglich Politiker, die oft und gern "von etwas ausgehen"? Solange kein rechtskräftiges - und auch nicht nur einen Einzelfall betreffendes - Urteil existiert müsste man schon selber gegen Talkline klagen, um seine aktuelle Kartenrücksendung zu klären. Und vor Gericht und auf hoher See befindet man sich ja sowieso in Gottes Hand. Daß sich Pfand, Kartenwert, Entsorgungseinfachheit und Wiederverwertbarkeitsmangel in einem ungesunden Verhältnis befinden ist klar. Aber man kann für jedes x-beliebige Produkt statt des günstigsten Preises auch einen vielfachen Preis verlangen, ohne daß das beanstandbar wäre. Ich vermute ja auch, daß es so kommen wird, aber postulieren lässt sich nichts. (-:=

    Sonst bräuchte man ja nur bis zum Lebensende sich jeden Monat irgendwo eine weitere Kreditkarte hinzuholen und hintereinanderschalten. Nach Art einer Eimerkette würden es jeweils zur nächsten Karte weitgereicht und man könnte doch jeden Monat für sich selbst folgenlos einen Monatsrahmen aus dem Nichts schöpfen. Erst die Erben müssten sich dann damit auseinandersetzen und vernünftigerweise die Erbschaft ausschlagen. Und falls man zwischendurch mal ausfällt oder gerade keine weitere Karte bekommen kann muss man entweder einmal aussetzen mit dem Ausgeben (oder im Folgemonat auf gleich zwei Neukarten bauen). <-;<

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    Original geschrieben von xxt
    Hallo, bei meiner Frau läuft seit kurzem flogende Konstellation: Dual Sim Android Handy. 2* NC
    1*200MB
    1*100Min


    NC dürfte zumindest an eingehenden Anrufen IC-Gebuehren verdienen.


    Muss ich mit Problemen seites NC rechnen?

    Weil beide Karten im gleichen Geräte laufen? Darum würde ich mir keine Sorgen machen und kann mich auch nicht an entsprechende Berichte oder Begründungen erinnern.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    ... hinsichtlich des Kaufvertrags über das S3. Für den (mit Mobilcom-Debitel, nicht mit "First Handy Shop" geschlossenen) Dienstleistungsvertrag ist die Nichtlieferung des S3 unerheblich. Die diesbezügliche Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss zwischen Besteller und Mobilcom-Debitel und ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zu laufen. Man könnten noch darüber diskutieren, ob für den Fristlauf zusätzlich der Eingang der SIM-Karte beim Besteller erforderlich ist, aber dafür wird der Shop schon sorgen...

    Darüber braucht man gar nicht zu diskutieren. Selbstredend beginnt die Widerrufsfrist nicht mit der Freischaltung, sondern mit der Ankunft der Karte beim Kunden. Diskutieren könnte man höchstens darüber, ob nicht sowieso erst bei vollständiger Lieferungsankunft beim Kunden die Frist beginnt. Erst bei vollständiger Lieferung gilt als geliefert. Zwar wird der Mobilfunkvertrag mit dem Mobilfunkanbieter geschlossen, aber zum Vertrag mit dem Händler gehört ja neben diesem abzuschliessenden Dienstleistungsvertrag die Lieferung des Gerätes. Oder gibt's Fälle, daß bei pleitegegangenen Händlern trotz ausstehender Gerätelieferung der Mobilfunkanbieters eine Vertragsrückabwicklung verweigert hätte?