Zitat
Original geschrieben von iduris
die beiden Antworten sind nicht widersprüchlich, sie beschreiben exakt den Sachverhalt, da der Pfand bereits auf der letzten Rechnung seitens talkline belastet wird brauchst Du nichts zu tun es sei denn Du willst Dein Geld zurück, dann bleibt Dir nichts übrig als per Einschreiben zurückzusenden, die Erfahrung leert das Standardbriefe meist nicht ankommen, eben talkline
Sowohl meine Kündigungen an Mobilcom und Talkline, als auch meine Kartenrücksendungen an Talkline sind samt und sonders als Standardbriefe angekommen, sowie rasch und ordnungsgemäß bearbeitet worden. Welche Erfahrung soll das denn denn sein, daß Standardbriefe dort unterschlagen werden? Daß es dort auch mal hakt und man seine Rechnungen einsehen und gegebenenfalls reklamieren muss ist klar. Aber es denkt wohl niemand im Ernst, daß dort quasi eine Arbeitsanweisung existieren könnte, daß Standardbriefe zu entsorgen seien, falls das der Firma zugute käme?
Der Kartenpfand wird keineswegs durchgehend im voraus berechnet. Es war bei mir auch Ende letzten Jahres nicht der Fall. Auf Kontaktformularanfrage hin bestanden sie auf der Rücksendung der zwei Karten, was ich dann per Standardbrief gemacht habe. Die eigentliche Rücksendungsfrist war überschritten, trotzdem erfolgt auch nachträglich keine Berechnung.
Beide Aussagen sind sehr wohl widersprüchlich, denn laut AGB, Formulierungen und Anspruch sind die Karten an Talkline zurückzusenden. Daß man dazu auch bezahlen kann macht die Rücksendung keineswegs von vornherein entbehrlich. Dann könnte man ja auch behaupten, daß man durchaus jemanden einen Kopf kürzer machen dürfe, der Preis dafür sei eben die lebenslange Haft. Oder Talkline könnte auf Anfrage einfach bestätigen, daß das Konto nicht gedeckt sein müsse, nur weil ja ein entsprechender Kostenposten für den Fall des Falles schon in der Preisliste aufgeführt ist.
Wenn auf Kundenanfrage geantwortet wird, daß eine Rücksendung nicht nötig sei, dann ging es von vornherein um die sowohl Talkline als offenbar auch dem Kunden bekannte Rücksendungspflichtschikane laut AGB. Daß Talkline mitunter auf eine Rücksendung verzichtet wird ja wohl daran liegen, daß der Kunde sich seiner AGB-Pflichten offensichtlich bewusst ist, und somit auf das Gehabe auch verzichtet werden kann.
Sliders: Das Einschreiben nutzt nur der Post, der Inhalt ist ja sowieso unbeweisbar. Ich hatte nicht den Eindruck einer Kriegserklärung seitens des Kunden. Es ist doch eher ein Kleinkrieg, den Mobilcom-Debitel-Talkline gern mit deinen Kunden führt. <-;<
Bart: Waren's nicht ursprünglich Politiker, die oft und gern "von etwas ausgehen"? Solange kein rechtskräftiges - und auch nicht nur einen Einzelfall betreffendes - Urteil existiert müsste man schon selber gegen Talkline klagen, um seine aktuelle Kartenrücksendung zu klären. Und vor Gericht und auf hoher See befindet man sich ja sowieso in Gottes Hand. Daß sich Pfand, Kartenwert, Entsorgungseinfachheit und Wiederverwertbarkeitsmangel in einem ungesunden Verhältnis befinden ist klar. Aber man kann für jedes x-beliebige Produkt statt des günstigsten Preises auch einen vielfachen Preis verlangen, ohne daß das beanstandbar wäre. Ich vermute ja auch, daß es so kommen wird, aber postulieren lässt sich nichts. (-:=