Beiträge von drueckerdruecker

    Ich glaube, daß die Junge bei EOL/Quicker die Geschäftspraktiken pseudoreligiöser Organisationen wie Scientology studiert haben.


    Als ob Quicker ein wesentlicher Bestandsteil des Lebens wäre und zum Heilsversprechen werden könnte.


    Als ob ein größeres Quicker das Internet mehr verändern würden als beispielsweise diese meine bescheidenen Teile es auf ihre Weise auch tun.


    Als ob die Kunden sich krummlegen, um die Unterstützermasse innerhalb von vier Wochen von 8.000 auf 60.000 fast zu verachtfachen, um einen weiteren Tankgutschein nochmals um so phänomenale 1,50€ billiger zu erhalten.


    Als ob die alten und neuen Kunden so begeistert sein könnten, daß sie die Nutzerzahlen innerhalb von je vier Wochen nochmal verfünffachen und dann nochmal verdoppeln.


    Als ob eine wohltätige Spende von 25.000€ bei dann 600.000 Kunden erheblich wären, obwohl's gerademal 4 Cent pro Kunde kostet.


    Zugunsten der geistigen Gesundheit der Betreiber nehmen wir bis auf weiteres erstmal an, daß dahinter ein lukratives Ausstiegsszenario steckt. <-;<

    Solange man nicht auf Erfüllung besteht darf man sich ja alles wünschen.


    Mal sehen, ob etwas günstigeres des Weges kommt. Falls nicht, dann ist das eben der Stand des Machbaren. Wenn man in zwei der drei Netze außerhalb von O2 gut mit 100 Minuten zurechtkommt, dann ist die ja schon das günstigere und nächstumfangreichste nach der günstigsten 20€ 100SMS+Internet+Allnetflat. Zudem läuft das ja beim Netzbetreiber selbst statt bei den tendenziell unbeliebteren Providern.

    Weder bin ich Rechtsbeistand noch juristisch kompetent, aber ein Widerruf kann sich nur auf getätigte Bestellungen beziehen. Bei Nichtbestelltem unterliegt man Fristen und Bedingungen eines Widerrufs nicht.


    Einfacher und rascher wäre es so natürlich gegangen, aber bevor man's nicht bemerkt kann auch keine Frist beginnen. Wenn man eben erst nach drei Monaten bemerkt, daß ein Einzugsberechtigter zuviel abbucht dann kann man sich auch erst dann melden. Es existiert ja auch wohl keine Frist, innerhalb dessen man zugesandte oder gar selbst runterzuladende Rechnungen zu kontrollieren hat. Zudem erschienen die zusätzlichen Berechnungen ja nicht im bisherigen Kundenportal, sondern der Kunde müsste noch aktiv werden, um sie überhaupt einsehen zu können. Als drittes bietet Base solche Partnerkarten mit je 30 Minuten und SMS zu Eplus auch gratis an - erst dieser Tage nach Abschluss einer Online-Bestellung dort erlebt - sodaß die bloße Zusendung noch nichtmal Aufsehen erregen muss. Von einer Sim-Zustellung für die berechnete Base Web Edition (zur aktiven Vertriebszeit war das ja Eplus- und Festnetz-Flat zu 10€/Monat) ist ja nichtmal die Rede.

    Funktioniert 0331-70070975 denn nicht mehr? Ist schon fast ein Jahr her, daß ich irgendetwas kostenpflichtiges und somit klärungsbedürftiges bei Base hatte.


    Daß man sich zeitweise bei Base nicht anmelden kann kommt mir bekannt vor. Daß gab's auch vor Jahren immer mal wieder. Da man sich ja spätestens beim zweiten Versuch sicher ist, daß man sich nicht vertippt hat verschiebt man's einfach auf den nächsten oder übernächsten Tag. (-:=

    Vielleicht ergibt sich ja aus der schon bestehenden Vertragsbeziehung eine gesteigerte Sorgfaltspflicht des Kunden, daß er also Rechnungen prüft, auf falsche Sendungen reagiert und nicht bestellten Dienstleistungen widerspricht. Der Kunde ja in der Gegenrichtung auch Erwartung und Anspruch, zum Beispiel falls er mal einen Geschenkgutschein versehentlich an den Mobilfunkanbieter, statt an den zu Beschenkenden eintüten sollte. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig sehe, aber zwischen Vertragspartnern spielen die Bezeichnungen "Anbieter" und "Kunde" doch rechtlich keine Rolle, oder? Daß Vertragspartner A AGB hat, B aber nicht, daß B die AGB des A zwecks Vertragsschluss und soweit legal zu akzeptieren hat und A keinesfalls irgendwelche AGB des B akzeptieren würde spielt nach dem Vertragsschluss ja keine Rolle mehr.


    Für etwas falsches gibt es ja keine Fristen, aber Nachweise werden natürlich schwieriger. Die Gesprächsführuing mit der Kundenzustimmung müsste schon zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Daß die Telefonarbeiter rhetorisch geschickt agieren und der Kunde darauf auch hereinfallen kann stimmt natürlich. Also können wir nur annehmen, daß auch eine geschickt aufgestellte Zustimmungsfalle nicht funktioniert hat und der Kunde eindeutig abgelehnt hat.


    Eine Kündigung so spät zu schicken, daß man das Eintreffen einer Bestätigung nicht gemütlich abwarten kann ist so oder so eine riskante Angelegenheit, denn abgesehen von der theoretisch möglichen, gerichtsfesten Zustellung kann man gegen den Verlust beim Empfänger nichts ausrichten. <-;<


    Meines Erachtens wird man den Weiterbestand des Vertrages hinnehmen müssen. Aufgelaufene und zukünftige Kosten der vorgeblichen Telefonbestellungen würde ich aber nicht verloren geben.

    Analog- und Digitalkabel läuft auf unabsehbare Zeit weiterhin parallel nebeneinander auf einer Leitung. Beim Analogkabel sind die hauptsächlichen Kommerzsender und eine Auswahl der kleineren (mit oder ohne Dmax) mit drin, beim Digitalkabel zusätzliche die Gesamtheit der Dritten, die 6 ARD/ZDF-Digitalsender. BR Alpha ist auch nicht flächendeckend analog empfangbar und wegen des Sendeschlusses von Kika um 21 Uhr wird auf dessen Kanal dann oft ein Nebensender aufgeschaltet bis zum Sendebeginn von Kika.

    Zielvorgabenbewusste und provisionsoriente Mitarbeiter - externe wohl leichthändiger als interne - haben ja auch vorher schonmal trotz kundenseitiger Ablehnung Optionen, Zusatzkarten und Tarife geschaltet. Sie müssten dir ja deine telefonische Bestellung über das Knopfdrücken ihren Mitarbeiters hinaus nachweisen. Falls sie das nicht können werden sie's zwecks Gesichtswahrung zwar Kulanz nennen, aber was soll's. Die Herleitung der Stornierungsablehnung ist natürlich hanebüchen und auch der bis kürzlich unwidersprochene Betragseinzug kann nicht als nachträgliche Zustimmung ausreichen.


    Fälschlicherweits Zugesandtes muss man ja keinesfalls zurücksenden, sondern höchstens zur Abholung bereithalten. Ob man den Sender informieren muss oder wie es sich bei Dienstleistungen verhält weiß ich nicht. Gleichwohl wäre das Aktivwerden nach Erhalt der Partnerkarte im Februar unkomplizierter und aufwandsärmer gewesen.


    Am Nichteingang der Kündigung hätte auch ein Einschreiben nichts geändert, dann das wird ja weder sicherer, noch überhaupt getrennt befördert. Das eine wie das andere kann auch beim Empfänger noch verlorengehen. Auch beim Einschreiben ist ja nichts über den verlorengegangenen Inhalt gesagt, aber es gab wohl auch schon ein Urteil, daß es sich beim betreffenden Einschreiben angesichts der Umstände nur um eine Kündigung gehandelt haben könne.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Dann würde ich wenn möglich auf Kabel Digital umrüsten. Gibt's ab 2,90€/mtl. :top:

    Digitalkabel gibt's sogar einfach so, nur nicht mit DMAX und den anderen Kommerzprogrammen. Alle öffentlich-rechtlichen Programme (ARD, ZDF, Arte, 3Sat, Phoenix, alle Dritten, Kika, Alpha und die je drei Digitalkanäle von ARD & ZDF) sind immer aufpreisfrei digital empfangbar.