Beiträge von drueckerdruecker

    In der Hinsicht macht's wohl kaum einen Unterschied - höchstens, daß das Prepaid-Guthaben bei Kündigung zurückbezahlt werden muss, also vorläufig Außenstände gegenüber den Kunden bedeutet, während dem Laufzeitvertragsguthaben in der Regel höhere Einnahmeerwartungen durch die restlichen Grundkosten entgegenstehen. Da muss man nicht - oder nur ganz geringfügig wegen Todesfällen, vorzeitiger Vertragsauflösung oder zu hoher Aufbuchung - mit einer Auszahlung an den Kunden rechnen. Abgesehen von der fehlenden Zulassung als Bank ist wohl die Auszahlungsfrage am entscheidendsten. Bei Prepaid wird das Guthaben wohl auf jeden Fall als Verbindlichkeit gegenüber den Kunden in der Bilanz erscheinen müssen.


    Jemand jemals mehr als die genannten 240? (-:=

    So ist es, und zwar schon genau seit Netzclubbeginn.


    Von mir aus hätte das Thema nach so langer Zeit und so hoher Nutzung - 6500 Beiträge! 1,5 Millionen Aufrufe! - nicht mehr verschoben werden müssen. Falls Netzclubkatja überhaupt nochmal TT aufruft wird sie ihr Thema vielleicht gar nicht mehr wiederfinden. Hoffentlich schaffe ich's selbst! <-;<

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Immerhin bezahlen wir ja auch für die Kiga, sogar das Essengeld.

    Bei Notwendigkeit einer Zwischendenjahrenschicht würde die Beträge allemal höher ausfallen. <-;<


    Gerade diese Zeit ist die wohl unbetriebsamste des Jahres, weil mehr Arbeitnehmer als irgendwann sonst gleichzeitig Urlaub haben - sei der genommen oder verordnet. Es sind ja auch flächendeckend Schulferien, was die Betreuungssituation von Kleinkindern weiter verbessert.


    Dann parallel arbeitende Kleinkindeltern müssen sich wohl wohl oder übel etwas einfallen lassen.

    Das wäre auch nichts, denn die Bußgelder halten die Verstöße zumindest in einem Rahmen. Man stelle sich nur vor, daß sich alle so rücksichtslos bis gefährdend verhalten würden wie die immunen Botschaftsangehörigen. Zudem werden die Verwaltungskosten ja einfach dem Bußgeld zugerechnet, also halten wir die Behörde damit doppelt und dreifach am laufen.


    Wie es ist kommt man sich ja vor, als würde man seinen eigenen Henker auch noch bezahlen sollen. Alternativ könnte man Bußgelder einfach vervielfachen und dann den Verwaltungsaufwand großzügig als Inklusivleistung nicht mehr separat aufführen. <-;<

    Wieviel war das denn konkret? Dann hätte man schonmal einen Anhaltspunkt. Selbst hatte ich bisher maximal 120 Euro auf einem zwei Verträge umfassenden VF-Kundenkonto.


    Ich meine mich zu erinnern, daß sie nicht allzu hohe oder gar beliebige Beträge akzeptieren, weil sie ja keine Bank sind und die eingezahlten Kundengelder irgendwie auch die Bilanzierung beeinflussen, wenn auch nur in sehr geringem Umfang.

    Ich meine mal etwas dazu gelesen zu haben, kann's trotz entsprechender Suche aber nicht finden:


    Sind von Vodafone Beträge bekannt, die sie vorab auf einem Laufzeitvertrag akzeptieren oder auch solche, die keinesfalls funktionieren - vielleicht sogar eine dedizierte Grenze in Euro oder in Relation zu Grundpreis oder Restlaufzeit? Oder kann man ohne weiteres zum Beispiel den gesamten Fixkostenblock des restlichen Laufzeitvertragsrestes auf's Kundenkonto packen?

    Re: norisbank


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    "Für jede Top-Kredit-Empfehlung: 150,- € Prämie bei Abschluss eines Kredits ab 5.000 €* [auf der Webseite: "ab 5.001 €"] bis 31.12.2011.

    Unter Prämiengesichtspunkten ist der gestrige €150-Gutschein ja besser, falls man sowieso zur großen Amazonkundschaft gehört. Da finanziert der Tagesgeldzins ja fast komplett den Kreditzins. Zudem stehen durch den höheren Kreditzinssatz und den höheren Mindestkredit €130 statt €30 auf der Kostenseite, dem ja ein variabler, nicht unbedingt steigender Tagesgeldzinssatz gegenüber steht.


    Kreditkosten bei €5000: €5130,72
    Tagesgeldertrag (€5000 2,75% monatliche Entnahme der Kreditrate): €72,83
    Prämie + Tagesgeldertrag - Kreditkosten = €150+72,82-130,72 = €92,10


    Etwas komplizierter als im gestrigen Fall wird's ja auch dadurch, daß man das nicht auf eigene Faust durchziehen kann. Wenn sowieso kurzzeitig ein Kredit um €5000 benötigt wird und die Prämie dank familiärer oder sonstig enger Verbindung gegengerechnet werden kann ist's quasi ein kostenloser Kredit. (-:=

    Re: 150,00 € Prämie bei Targo-Kredit über Web.de


    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Web.de bietet derzeit bei Abschluss eines Verbraucherkredites der Targobank einen 150,00 € Amazon oder Benzingutschein als Prämie an. Bei einer Mindestkreditsumme von 1.500,-- , einer Laufzeit von einem Jahr und einem Festszinssatz von 3,45% kommt man so rechnerisch auf einen "Gewinn" von immerhin rund 100,00 €. Die Prämie gibt es allerdings nur für (Kredit)-Neukunden.


    Wer natürlich den Kredit gleich wieder als Festgeld für ein Jahr anlegt und den Sparerfreibetrag noch nicht augeschöpft hat kann sogar gut 150,-- Überschuss erzielen.

    Als Festgeld sollte man den Kredit dann vielleicht doch nicht anlegen, denn man will die monatlichen Tilgungen ja vom möglichst vom Kredit selbst bezahlen. Also wird man sich mit der etwas bescheideneren Tagesgeldverzinsung (2,75%) zufriedengeben müssen. Summa summarum müsste man aber trotzdem effektiv fast den gesamten Gutscheinbetrag herausholen können.


    Laut Targobank werden bei 1500€ Kredit, 12 Monaten Laufzeit, 3,45% Effektivzins und erster Rate nach 59 Tagen (also 2 Monaten) pro Monat 127,65€ fällig, insgesamt also 1531,80€.


    Bei 1500€ Sofortanlage auf dem Tagesgeldkonto hat man nach 2 Monaten, also bis zur ersten Rate 6,88€ erwirtschaftet, also 1506,88€ zur Verfügung. Entnimmt man nun ein Jahr lang pro Monat 127,65€ erwirtschaftet man bei 2,75% Guthabenverzinsung währenddessen nochmal 22,13€. Der Gesamtertrag beträgt also 29,01€, sodaß man effektiv nur 2,79€ Gesamtzinslast zu tragen und vom Gutscheinwert abzuziehen hat. (-:=


    Falls man im Disposumpf stecken sollte dreht es sich theoretisch sogar ins relative Plus - sogar umso mehr, je höher der eigene Dispozins, also die Differenz zum niedrigeren Targokreditzins ist. Da ahnt man schon, daß hier die Katze anfängt sich in den Schwanz zu beißen. Denn leider ist ja die Wahrscheinlichkeit groß, daß man nach dem sowieso schon eingetretenen Dispofall einen Kredit als Erweiterung seines finanziellen Spielraumes ansieht und man nach den 14 Monaten mehr Schulden hat als zuvor. )-:=


    Wenn man den Kredit nicht nötig hat kann man's machen. Je dringender man ihn aber braucht, umso mehr finanzielle Disziplin ist vonnöten. Da müsste man auch jemand nichtwohlmeinendes überzeugen können, daß der eingetretene Dispofall wirklich nicht an einem selbst lag, sondern quasi ein unvorhersehbarer Finanzmeteorit auf einem niedergegangen ist. <-;<

    Re: Handy gekauft, zweimal zur Reparatur, kann ich den Vertrag Widerrufen?


    Ich weiß nicht, ob rechtlich gesehen die Einsendung zur Reparatur vielleicht die kundenseitige Widerrufsmöglichkeit abschließt. Ansonsten hättest du das Telefon ja zuerst nur für 2 Tage gehabt und dann nochmal für eine Woche, insgesamt also weniger als die gesetzliche Widerrufsfrist.


    Darauf zu warten, daß das Handy nochmal ausfällt, den Austausch des nun funktionierenden Displays zu bezweifeln und die Möglichkeit der dauerhaften Funktion fast auszuschließen ist aber eine negative, ungesunde Einstellung. Wie es scheint hat der Händler beim ersten Einsenden entweder nichts gemacht oder bei Reparatur/Versand Mist gebaut und die Kommunikation scheint auch verbesserungsbedürftig. Aber nun funktioniert's doch und Kostenersatz für den Versand wurde dir ja auch zugesagt, also geh' doch einfach einstweilen davon aus, daß es funktionieren wird und du dich nicht mehr mit dem Händler darüber streiten musst. (-:=