Das mit dem Brief steht im älteren Ursprungsbeitrag. (-:=
Beiträge von drueckerdruecker
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Original geschrieben von TelefonFOREN2011
Ist es denn machbar, nach Vertragsabschluss sofort die Optionen zu kündigen, so das die Laufzeit von einem 1 Monat für die Optionen eingehalten werden kann? Oder wird es eher auf 2 Monate Laufzeit für die Optionen hinauslaufen?Und die Kündigung des abzuschliessenden Vertrages packt man am besten gleich mit in den Vertragsumschlag? (-;=
Direkt nach Vertragsschluss hat ja man ja weder Nummer noch Karte. Wenn man vom Händler schon die Nummer bekommen hat und die Karte schon aktiv ist würde über die Hotline sicher auch schon gehen. Solange die Karte aber nicht wochenlang beim Händler liegenbleibt ist's am einfachsten nach deren Zustellung über's Base-Kundenportal. Da hat man's zudem selbst in der Hand, sieht es nachher online, bekommt es per Email/SMS bestätigt und das klappt reibungs- und klaglos.
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Original geschrieben von saintsimon
Also aus Web-Recherchen ergibt sich kein einheitliches Bild, auch von Seiten der juristisch Angehauchten nicht. Zumindest scheint für einige der Todesfall für die Erben ein hinreichend wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung zu sein, unabhängig von dem was in den AGBs steht. Deswegen machen die Firmen wohl auch keinen Ärger (was ja sonst eher ungewöhnlich ist).Wenn schon der Tod kein außerordentlicher Kündigungsgrund wäre, dann gäbe es wohl von gar keiner Seite irgendeinen denkbaren, denn bei allem anderen geht ja zumindest eins weiter, nämlich das Leben. (-;=
ZitatOriginal geschrieben von Servior
Vertragspartner bleibt in dem Fall dann einfach der Verstorbene.Wie praktisch für die Firmen. Da der Vertragsparnter bleibende Verstorbene sich weder über irgendwas beschweren kann, noch eine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann und noch viel weniger jemals eine Kündigung wird schreiben und unterschreiben können ist dann ja ein ewiglaufender Vertrag, dessen Einnahmen man komplett als Gewinn verbuchen kann.
Es gibt ja alles mögliche und vieles undenkbare Absurde auf dieser unserer Welt. Vielleicht gibt's sowas ja tatsächlich irgendwo. Da könnte man glatt einen tragikkomischen Film draus machen. (-:=
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Original geschrieben von mstorch
Versteh ich nicht :confused:Das ist die Kontaktadresse in der Anbieterinformation des erwähnten Ebay-Angebotes. Schon überhaupt GMX als Geschäftsadresse zu nutzen statt einer eigenen Domain ist abschreckend. Dann noch einen wichtigtuerischen Namen zu wählen setzt dem ganzen die Krone auf. Für Privatleute mag bundesregierung@gmx.de oder o2vorsitzender@gmx.de eventuell lustig sein, für Betriebe ist es lächerlich und geschäftsschädigend sowohl für den Betrieb, als auch für den missbrauchten Namensträger. Neben allem anderen ist das ein weiterer Grund die Finger davon zu lassen.
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Original geschrieben von Boris1968
@drückerdrücker [...] Hast Du irgendwelche Fundstellen, betreffend Gesetze oder einschlägige Urteile?Nein, im speziellen hatte ich lediglich mal nach Information über die Weiterführung von Mobilfunkverträgen im Todesfall gesucht, im Zusammenhang damit über bei Todesfall laufende Verträge im allgemeinen. Tenor ist zum einen, daß Mobilfunkverträge von den Anbietern zum Todestag gegen Übersendung des Totenscheins beendet werden. Zum anderen enden Verträge mit dem Tod, abgesehen natürlich von vermögensrelevanten Verträgen wie Krediten, Hypotheken und ähnlichen. Bei letzteren besteht die Dienstleistung ja in der Überlassung von Geld, andererseits in der verzögerte und verzinsten Rückzahlung. Beim Mobilfunkvertrag handelt es sich ja im wesentlichen um eine fortlaufende Dienstleistung und dessen ebenso fortlaufende Bezahlung. Die Möglichkeit der Entgegennahme der Dienstleistung endet mit dem Tod, also auch der Anspruch auf weitere Bezahlung - ausgenommen natürlich vor dem Tod angefallene Grund- und Verbrauchspreise, die noch nicht bezahlt wurden. Belegen kann ich das konkret nicht, aber ansonsten hätten Angehörige und sonstige Erben ja andauernd Verträge wie Mobilfunk, Tageszeitung, Internetzugang, Festnetzanschluss, Musikabos, Putzdienste, Fernsehzeitung, Gärnterdienste, Wäschereiverträge, Bezahlfernsehen, GEZ, Zeitschriften, Briefmarken- und Münzabos und nicht zuletzt Pflegedienstleistungen erstmal weiterzuführen, solange nicht netterweise in den AGB der Todesfall als Vertragsende berücksichtigt wären oder die Anbieter noch netterweise sich kulant zeigen sollten. Wer soll denn zum Beispiel die Pflegedienstleistungen entgegennehmen? Und wie zwischenzetitlich erwähnt: Soll denn die ganze Erbengemeinschaft sich die Mobilfunkdienstleistung teilen und vielleicht auch das Gerät?
Über gegenteilige Information und Kehrtwendung meiner Darlegung würde ich mich zwar nicht freuen, würde sie aber dennoch akzeptieren. In dem Fall sollte man sich vielleicht bemühen all seine laufzeitgebundenen Verträge auf gemeinsame Enddaten zu synchronisieren, immer jeweils rechtzeitig die Kündigungen einzureichen und am gemeinsamen Enddatum entweder alle doch noch zu verlängern oder aber ebenso synchron den letzten Atemzug zu tun.
P.S.: Der erwähnte Zeitungsartikel und die Gesetzesregelung decken sich offenbar nicht mit meinem bisherigen Kenntnisstand. Ergo nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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Original geschrieben von Kallebauhelm
Ich würde mich als Vertragspartner an die Erben halten...zumindest, wenn ein Handy subventioniert wurde über den Vertrag...Welch ein Glück für uns Bevölkerung und damit auch für dich selbst, daß auch du ausschließlich Mobilfunkkunde bist, nicht aber Mobilfunkanbieter.
Der Mobilfunkvertrag endet mit dem Tod und wird von den Angehörigen mit einem entsprechendem Dokument (Totenschein) nachgewiesen. Im Gegensatz zu Kredit, Hypothek oder ähnlichem ist ein Mobilfunkvertrag ja kein Schuld-, sondern ein Dienstleistungsverhältnis. Der "Dienstnehmende" entfällt, ergo auch die Dienstleistung, ergo auch ein Anspruch des "Dienstgebenden", also des Mobilfunkanbieters. Wenn ein Gerät ausdrücklich gemietet wurde es ist zurückzugeben, wenn es ausdrücklich auf Kredit gekauft wurde ist der Kredit abzulösen aus der Erbmasse. Bei der üblichen Form der Gerätesubvention über erhöhte Monatsgrundpreise während der Mindestvertragslaufzeit kann ich mir aber nicht vorstellen, wie der Mobilfunkanbieter da noch etwas verlangen kann (oder auch nur ernsthaft will). Wenn die Mobilfunkanbieter einigermaßen klug sind und vorausschauend handeln haben sie das längst einkalkuliert, daß ab der nahen Zukunft praktisch jeder Versterbende auch ein Handy haben wird und dessen Finanzierung über den Vertrag dann flachfällt. Als Glück im Unglück können die Mobilfunkanbieter da ja noch sehen, daß sowas pro Kunde nur einmal im Leben geschehen kann.
Zum konkreten Fall: Mangels Erreichens wurde ja wahrscheinlich nicht "Ende Juli" abgebucht, sondern "Ende Juni". Eventuell im Mai angefallene Gesprächs- oder Datenkosten stehen ja auf der Junirechnung, die dann im weiteren Monatsverlauf auch abgebucht wird. Oder wurde auch noch ein Grundpreis einbezogen? Das dürfte wohl nicht geschehen, zumindest wird bei den mir bekannten Mobilcomverträgen der Grundpreis im voraus berechnet, also auch noch im selben Monat abgebucht. Falls es keinen Online-Zugang gibt bleibt aber wohl sowieso nur das Abwarten der Schlussrechnung. Gerade zum 1. Juni hat Mobilcom auch umgestellt von vertragsmonatlicher Abrechnung (also zum Beispiel immer vom 16. bis zum 15. eines Monats) auf kalendermonatliche Abrechnung. Der Verein beendet Verträge ja auch immer erstmal gesetzeswidrig zum nachlaufenden Monatsende, statt taggenau. Erst nach Reklamation wird das dann entschuldigend korrigiert. Wie gesagt, Rechnung abwarten, genau ansehen, auf Reklamation vorbereiten, aber dann wird's auch klappen.
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Original geschrieben von Sliders
Ich kaufe ja öfters bei Logitel ein. Klar, es sind ebay Angebote, aber nach dem Kauf werden Logitel Links verschickt, also stinknormale Logitel Links. Und da würde es doch uns freuen, wenn der eine oder andere mal einen Link geben könnte.Wie das sonst bei Logitels Ebay-Verkäufen ist weiß ich nicht, da ich dort bisher ausschließlich direkt bestellt habe, aber beim erwähnten Angebot ist's eine personalisierte Adresse vom Format https://www.logitel.de/ebay-buy/68806EE8fL3K******. Vielleicht hängt das zusammen mit Ebays kürzlichem Ausschluss von fremden Kaufabschliessern.
Was beim C6-00 noch dazukommt zum erwähnten 5230 ist die Fähigkeit für HSUPA (2MBit/s) und das auf 10,2Mbit/s aufgebohrte HSDPA und nicht zuletzt die 200MB Arbeitsspeicher (statt 70MB). Was mich aber wundert ist, daß der verwendete Prozessor ARM11 beim Zwischenmodell C5-03 mit 600MHz läuft, beim C6-00 aber wieder wie beim 5230 mit 434MHz.
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Von all dem abgesehen heißt es ja auch nicht "...in einem...", sondern "...in einer...", komplett also "Nutzung in einer TableTTe"! (-:=
Inhaltlich sei gesagt, daß das besagte Schubladenangebot wohl sehr günstig, zumal diese vermeintliche Schubladenkarte ja sogar schon die angedachte Internetflat beinhaltet. Mit niedrigerem Grundpreis habe ich bei Ebay nichts gefunden, im Gegenteil verkaufen sich auch die Tarife zu 20 und 25 Monatseuro gut, ohne daß sie mehr bieten. Bei gleichen Monatsfixkosten bezahlt man bei anderen günstigen Anbietern fast hundert Euro mehr an Einmalzuzahlung. Insgesamt werden's 69€(Zuzahlung)+5,90€(Versand)+15€(2 Optionen für einen Monat)+360€(24*15€)=450€.
P.S.: Logitel selbst hat die ansonsten exakt gleiche Konstellation auch mit 129€ bei Ebay und auch die ist selbst nach Einstellen obigen Angebots weiter gekauft worden.
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So ist es. Solange es noch weit von der Verjährung entfernt ist und man nicht gerade vor Gericht ziehen möchte sollte man zwar in alle Richtungen am Ball bleiben, aber auf jeden Fall auch ruhig Blut behalten. Eine Lastschriftrückgabe kann da gar nicht produktiv sein. Zwar wird man die, wenn man auch da am Ball bleibt und klagebereit entweder nicht zahlen müssen oder ersetzt bekommen. Aber das kann man nötigenfalls auch noch nächstes oder übernächstes Jahr machen, falls es sich nicht doch noch friedlich klären lassen sollte. Angenommen, daß bei Mobilcom im System bei den strittigen Verträgen tatsächlich nichts eingetragen ist beim Rabatt oder Kostenfreiheit der Testoptionen. Was sollten sie dann im Rückbuchungsfall anderes machen als den vertragsgemäßen Kostenposten dafür zu verlangen? Daß die strittigen Vertragsmerkmale falsch im System sind kann ja 1001 Ursachen habe, die entweder im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (EDV-System fehlerhaft, versehentlich gelöscht, Eingabefehler,...) oder in der Kommunikationsschnittstelle zwischen Händler und Anbieter (richtig eingegeben, aber falsch übermittelt,...) oder theoretisch auch beim Händler liegen können, auch wenn ich letzteres eher nicht vermute. So oder so ist der Händler ja bekannt dafür, daß alle Kunden auch bezüglich Problempartnern wie Mobilcom letztlich immer das auch bekommen haben, was sie bestellt hatten. Auf die ein oder andere Weise wird das bestimmt auch im konkreten Fall der Fall sein. Dranbleiben und die Ruhe bewahren. (-:=
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Was Stanglwirt schreibt erscheint mir am vernünftigsten. Bewerbung, Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag, ohne die Epilepsie zu erwähnen, dann aber nicht länger verheimlichen. Bei der Abgabe der Papiere dann den Behindertenausweis mit einreichen zwecks Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen - ob erläuternd oder nur als amtliches Dokument wäre ich mir noch nicht sicher. Als Floristin gefährdet die Epilepsie ja keinesfalls irgendjemand anderen, die Eigengefährdung weiß man ja einigermaßen abzuschätzen und ich würde den Behindertenausweis und seinen Anlass keinesfalls in den Vordergrund stellen. Den Kollegen erzählt man natürlich zeitnah, daß mal was sein könnte und wie sie sich dann verhalten sollten. Wenn der Chef einen dann ebenso zeitnah während der Probezeit entlassen sollte dann hat man ja auf jeden Fall den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen, alles in der eigenen Macht stehende getan und probiert's stoisch weiter.