ZitatOriginal geschrieben von basti12
Das ist kein lokales Phänomen. Seit wann ist es Aufgabe der Arbeitsagentur, ihre "Kunden" zu vermitteln? Aufgabe der Arbeitsagentur ist es ausschließlich, die "Kunden" zu verwalten. So die Praxis, die Theorie spielt hier keine Rolle.
Nicht, daß das jemand falsch versteht. Es ist ja tatsächlich genau umgekehrt. Seit wann ist es denn nicht mehr Kernaufgabe des Amtes Arbeitsstellen zu vermitteln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern? Praktisch geschieht das wohl kaum noch, unter anderem wegen noch erhöhter Konzentration auf die reine Verwaltung und wohl auch, weil trotz eigentlich größerer Eigen- und Selbstverpflichtung der Arbeitslosen faktisch jeder zugewiesenen Stelle fast ohne Konsequenzen entkommen werden kann. Der ausgeuferte Sozialstaat, das überverwaltungsmäßige Amtswesen und Gutmenschentum verhindern da mehr, als sie ermöglichen. Ohne die angehängte gemeinte Theoriepraxisverwechslung oben hätte ich mich vielleicht noch zurückhalten können, aber vielleicht bin ich ja auch nur auf eine Provokation hereingefallen. Mit dem geschilderten Problem hat's natürlich wenig bis nichts zu tun, denn selbst, interessiert und eigeninitiativ ist's natürlich allemal effektiver und effizienter als durch's Amt.
Auf die Vorteile zu verzichten im Gegenzug für's Erlangen der Stelle halte ich erstmal für legitim. Wenn es sich um eine im Arbeitsumfeld nicht oder kaum wahrnehmbare Behinderung handeln würde könnte man das auch zumindest vorerst durchziehen. Aber möchte man sich im konkreten Fall bewusst der Gefahr aussetzen, daß Chef oder Kollegen im Epilepsiefall falsch und unangemessen reagieren? Andere sind dadurch ja eigentlich nicht gefährdet, sodaß man bei Nichtangabepflicht abschätzen muss, ob man das Risiko komplett auf sich nehmen will. Es braucht ja nur mal zu passieren, während man oben auf der Leiter steht. Und man muss eben auch darauf vorbereitet sein, daß man im Fall des Falles die Stelle wieder wird aufgeben müssen.
Die Motivation verstehe ich, besonders angesichts der geschilderten Erfahrungen. Eine vorhandene Behindertengradeinstufung bedingt ja keine Pflicht zur Mitteilung an Arbeitgeber oder sonstige Mitmenschen. Ob man eine amtliches Papier hat, ob etwas behandelt wird, ob es überhaupt schon diagnostiziert worden ist oder auch nur überhaupt schonmal evident geworden ist ist ja im Normalfall nicht mitteilungspflichtig. Wenn man trotz der Einschränkuing ein weitgehend normales Leben führt und das Risiko einschätzen und tragen kann kann man's auch erstmal auf den Ernstfall ankommen lassen und dann die unmittelbare und mittelbare Reaktion zum Beispiel des Arbeitgebers abwarten.