Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von basti12
    Das ist kein lokales Phänomen. Seit wann ist es Aufgabe der Arbeitsagentur, ihre "Kunden" zu vermitteln? Aufgabe der Arbeitsagentur ist es ausschließlich, die "Kunden" zu verwalten. So die Praxis, die Theorie spielt hier keine Rolle.

    Nicht, daß das jemand falsch versteht. Es ist ja tatsächlich genau umgekehrt. Seit wann ist es denn nicht mehr Kernaufgabe des Amtes Arbeitsstellen zu vermitteln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern? Praktisch geschieht das wohl kaum noch, unter anderem wegen noch erhöhter Konzentration auf die reine Verwaltung und wohl auch, weil trotz eigentlich größerer Eigen- und Selbstverpflichtung der Arbeitslosen faktisch jeder zugewiesenen Stelle fast ohne Konsequenzen entkommen werden kann. Der ausgeuferte Sozialstaat, das überverwaltungsmäßige Amtswesen und Gutmenschentum verhindern da mehr, als sie ermöglichen. Ohne die angehängte gemeinte Theoriepraxisverwechslung oben hätte ich mich vielleicht noch zurückhalten können, aber vielleicht bin ich ja auch nur auf eine Provokation hereingefallen. Mit dem geschilderten Problem hat's natürlich wenig bis nichts zu tun, denn selbst, interessiert und eigeninitiativ ist's natürlich allemal effektiver und effizienter als durch's Amt.


    Auf die Vorteile zu verzichten im Gegenzug für's Erlangen der Stelle halte ich erstmal für legitim. Wenn es sich um eine im Arbeitsumfeld nicht oder kaum wahrnehmbare Behinderung handeln würde könnte man das auch zumindest vorerst durchziehen. Aber möchte man sich im konkreten Fall bewusst der Gefahr aussetzen, daß Chef oder Kollegen im Epilepsiefall falsch und unangemessen reagieren? Andere sind dadurch ja eigentlich nicht gefährdet, sodaß man bei Nichtangabepflicht abschätzen muss, ob man das Risiko komplett auf sich nehmen will. Es braucht ja nur mal zu passieren, während man oben auf der Leiter steht. Und man muss eben auch darauf vorbereitet sein, daß man im Fall des Falles die Stelle wieder wird aufgeben müssen.


    Die Motivation verstehe ich, besonders angesichts der geschilderten Erfahrungen. Eine vorhandene Behindertengradeinstufung bedingt ja keine Pflicht zur Mitteilung an Arbeitgeber oder sonstige Mitmenschen. Ob man eine amtliches Papier hat, ob etwas behandelt wird, ob es überhaupt schon diagnostiziert worden ist oder auch nur überhaupt schonmal evident geworden ist ist ja im Normalfall nicht mitteilungspflichtig. Wenn man trotz der Einschränkuing ein weitgehend normales Leben führt und das Risiko einschätzen und tragen kann kann man's auch erstmal auf den Ernstfall ankommen lassen und dann die unmittelbare und mittelbare Reaktion zum Beispiel des Arbeitgebers abwarten.

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    Original geschrieben von TMausHB
    Jau. Danke der Nachfrage! :top:
    Noch Kopfschmerzen, aber keine Übelkeit. Sie ist ziemlich müde und nimmt Geschmack ziemlich intensiv wahr, aber das legt sich bestimmt die nächsten Tage wieder.

    Wer weiß, aber das wäre ja wahrscheinlich auch keine Katastrophe. Die Lebensmittelvorlieben würden sich bestimmt verfeinern, vielleicht sogar verändern, aber man wünscht man sich ja eigentlich immer bessere Sinne.

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    Original geschrieben von TMausHB
    Es standen auf jeden Fall auf einmal 3 Leute hier bei uns im Wohnzimmer. ;)

    In den meisten Orten fährt der Notarzt ja in einem PKW getrennt von dem Rettungswagen (Typ Kleintransporter). Bei Lebensgefahr oder schweren Verletzungen wird der Notart natürlich gleich mit alarmiert und auf den Weg geschickt, bei vor Ort von der Rettungswagenbesatzung nicht nötigem Bedarf per Funk auch wieder abbestellt. Bei einem Sturz vom Rad ohne äußere Verletzungen und anschließender Weiter- oder Heimfahrt besteht ja eher keine Lebensgefahr oder sonstiger, akuter Notarztbedarf. Aber man weiß ja nie genau, wie der Angerufene das aufgefasst hat und vielleicht waren ja auch zwei Fahrzeuge vor Ort.


    Jedenfalls gute, auch geschmackliche Verbesserung! (-:=

    Auch bei Vodafone gibt's ja nicht ausschließlich Geräte mit Brandzeichen. Aber das erwähnt der sich bei Vodafone konstant verschreibende Käufer ja sowieso nur nebenbei. Da er ja weiß, daß es sowas überhaupt gibt hätte er im Nichtwollensfalls geschickterweise vorher nachfragen können. Andererseits hättest du das in der Artikelbeschreibung besser von vorn herein erwähnt. Wie gesagt fordert der Käufer ja "nur" einen Deckelausgleich. Und daß der Deckel sowohl ungetauscht geblieben ist, als auch Gebrauchsspuren aufweist hast du ja klipp und klar geschrieben, ergo:


    4. Akkudeckel und Geld an Ort und Stelle lassen und er kann's sich nach Lust und Laune selbst besorgen


    Für den unzufriedenen Käufer kann das auch gefälliger umformuliert werden.

    Eben, gar keine Angaben machen und überhaupt nicht darauf reagieren. Als Nichtgebührenpflichtiger ist man zu nichts verpflichtet, auch und erst recht nicht zu einer Auskunft. Ohne Reaktion wird's zwar wahrscheinlich auch noch ein paar Folgebriefe geben. Mit irgendeiner verneinanden Auskunft ist aber damit zu rechnen, daß sie zum einen nachbohren und man zum weiteren in bestimmten Zeiträumen immer wieder angeschrieben wird, ob sich nicht irgendetwas geändert habe. Ohne Reaktion bleibt's bis zum nächsten Umzug oder zumindest jahrelang still.

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    Original geschrieben von Hackman99
    Jep, habe mir mal beim basteln am Auto ein kleines stück von der Fingerkuppe abgeschnitten. [...]
    Tipp: Küchenscheren nicht für Sachen verwenden, für die sie nicht gemacht wurden :rolleyes:

    Ein Glück, daß du beim Basteln am Finger nicht das Auto beschädigt hast. Dafür wären wahrscheinlich weder Krankenkasse, noch ADAC aufgekommen. Tipp: Autos nur mit Flex oder Rettungsschere zurechtschneiden. (-:=

    Ich kann keinen Anlass für ernsthafte Abwicklungs- oder Finanzsorgen erkennen. Vorfälle, Symptome und deren Beschreibung liessen eine Behandlung ratsam erscheinen und selbst angesichts des glimpflichen Ausgangs erscheint keine der Maßnahmen übertrieben. Es hat ja schließlich niemand einen Rettungshubschrauber wegen eines blauen Fleckes angefordert. Don't worry.

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    Original geschrieben von javasus
    Das ganze Rumgemotze und gemekere über Mobilcom nervt hier schon sehr. Es ist lange nicht so, wie es einige behaupten.


    Seit 6 Jahren Kunde und nicht eine falsche Rechnung gehabt. Komisch...


    Ich kann sie empfehlen!

    Rundheraus empfehlen würde ich sie nach wie vor nicht. Die Angebote und teils auch die Tarife können durchaus attraktiv sein, aber bei allen sechs, größtenteils noch aktiven Verträgen war kein einziger dabei ohne Notwendigkeit der Rechnungsreklamation. Noch vor einem Jahr brauchte so eine Reklmation trotz Offensichtlichkeit (zwei angeblich gleichzeitige Gespräche zu einer Zielnummer, versetzt um eine Sekunde oder so) etliche Anläufe, viel Geduld und beharrliche Argumentation, bevor sie inhaltlich bearbeitet und schließlich korrigiert wurde. Das immerhin war bei uns in letzter Zeit nicht mehr notwendig. Beide notwendige Reklamationen eines neuen Vertrages wurden zeitnah, freundlich, inhaltlich und korrigierend bearbeitet. Andere Kunden mit gleichem Vertrag über denselben Händler haben allerdings immer noch um die Korrektur zu kämpfen, sodaß man nach wie vor die Rechnungen genau prüfen muss und Reklamationsärger immer noch nicht auszuschließen ist.


    Jemand unbedarftes würde ich's keinesfalls empfehlen, jemand aufmerksames aber nicht abraten.

    Re: SuperFlat Festnetz oder Mobil junge Leute für rechnerisch 0,- Euro + Aktion


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    Original geschrieben von telefon.de
    Ihr habt diese Vorteile, wenn Ihr 18 bis 25 Jahre alt seid oder sogar bis 30, wenn Ihr an einer deutschen Hochschule studiert, Schüler, Auszubildender, Zivil- oder Wehrdienstleistender seid und uns dieses als Nachweis einreicht.

    Ebenso - wie bei Vodafone üblich - wenn man einen Schwerbehindertenausweis über mindestens 50% vorlegt, oder?

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    Original geschrieben von Eldschi
    Zittrige Finger (3fach)? Zittriges Gehirn(Handybar)? Oder beides?

    Doppelt hält bekanntlich besser und da besser noch nicht das garantierte Optimum darstellt ist dreifach dann das beste. Namen und Themen breit zu streuen erhöht bekanntlich auch die Trefferwahrscheinlichkeit, ähnlich einer Streubombe. Der Privatbesitz von Mininuklearwaffen zur Abschreckung von Falschrechnungen und deren Vergeltung ist hierzuladen ja leider untersagt.