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Original geschrieben von Röbelfröbel
Der Preis bleibt, wenn du nicht aktiv verlängerst. Automatisch ändert sich nichts.
Ist es denn nicht regelmäßig so, daß man durch die Verlängerung Anspruch auf ein Telefon hat? Selbstredend wäre das bei einer automatischen Zwölfmonatsverlängerung ein anderes als bei einer aktiven Zweijahresverlängerung, oder bekommt hat man gar nur in letzterem Fall einen Geräteanspruch?
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Original geschrieben von Goody
Wenn man aber den Internetzugang (über Handy UND Notebook) UNGEDROSSELT nutzen
möchte, aktiviert man KEINE Internet-Option.
Dann hat man für 50€ eine Fullflat für Telefonie, SMS, BB und UNGEDROSSELTEN Daten.
Auf der Rechnung hat man locker OHNE Sicherheitsgurt eine Summe von
über 2000€, die dann per Sicherheitsgurt auf 50€ gedrückt werden.
Hoffentlich vergißt Base den Sicherheitsgurt nichtmal beim Einzug. Auch bei nachträglicher Gutschrift könnte das finanztechnisch unangenehm werden. Bei nominell 2€ pro Megabyte wäre man mit 2000€ ja erst bei einem Gigabyte, derer fünf man ja über die Laptopflat sowieso ungedrosselt für 20€ bekäme. Ergo müsste man für eine Nutzung jenseits der üblichen Drosselgrenze ja fünfstellige Nominalrechnungen "erarbeiten". <-;<
Der Aspekt der nicht vorhandenen Drosselung bei entsprechend angelegtem ADAC-Sicherheitsgurt ist aber in der Tat interessant. Darauf war ich noch gar nicht gekommen. Es wird doch auch hier im Forum immer mal wieder gefragt, ob es irgendwo ungedrosselte Mobilfunkzugänge gebe. Stellt denn da nicht irgendeine automatische Kostenwarnbreme zumindest vorübergehend die Sim ab?
Noch zum eigentlichen Thema: Es ist ja eine Flat, solange man sich im Tarif befindet, denn der Anbieter stellt's nicht mitten im Abrechnungszeitraum ein, sondern macht nur von seinem zugunsten des Kunden asymmetrischen Kündigungsrecht nach drei Monaten Gebrauch. Dafür braucht er sich nicht zu rechtfertigen. Macht er's nicht ist's nicht recht, macht er's doch ist's genausowenig recht. Alle drei Monate könnte man bei Bedarf ja auch leicht und locker einfach einen weiteren O2O abschließen oder wird man mit der Kündigung auf eine schwarze Liste gesetzt? Bei Inklusivnutzung von "Global Friends" ist das natürlich keine Option, aber sonst?
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Original geschrieben von Timba69
Und ich sage es hier nochmal: base bietet die all-flat incl daten, sms und bb an, fuer 50 euro im monat, extrem flexibel und mit 24 monaten mvlz.
Soooooooo unrelistisch kann die 50 euro grenze nicht sein....
Die Allnet Flat bei Base kostet zwar 50 Euro, umfasst aber ausschließlich nationale Standardtelefonate in alle Netze. Internet, SMS und Blackberry kosten jeweils einen Zehner extra. Als ADAC-Mitglied (44,50€/Jahr) lässt sich allerdings der sogenannte ADAC-Sicherheitsgurt aktivieren, der ebenfalls bei 50 Euro greift. Damit könnte man theoretisch auch ohne Buchung irgendwelcher Optionen leben. Wenn man aber sowohl den Internetzugang nutzen möchte, als auch irgendwann mal unter den 50 Euro bleiben möchte sollte man angesichts von 2€/MB die Internetflat doch lieber buchen.
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Original geschrieben von Erik Meijer
So, ich hab dann im März nach dem Brief nochmal die Wetterdaten rausgesucht und an die Lufthansa geschickt, da mir das alles zu lapidar war mit "schlechtem Wetter". Heute bekomme ich einen Brief mit dem Hinweis auf "Umlaufverspätungen, diese ergaben sich aus den vorangegangen wetterbedingten Verzögerungen". Immer noch quasi nicht nachvollziehbar, kann ich glauben oder lassen.
So unverschämt sollte man als Kunde mal auftreten, wenn man selbst Aufwand oder Schaden verursacht hat, dafür aber lieber nicht geradestehen möchte. Daß alles irgendwie zusammenhängt und Eingangsveränderungen bei nicht ausreichendem Puffer auch Ausgangsveränderungen zur Folge haben ist weder erklärungsbedürftig, noch viel weniger aber schicksalhaft. So gesehen kann restlos jedes persönliches bis weltumfassendes Ereignis vom Wetter abhängig gemacht werden. Selbstredend müssten die's, damit du entweder Ruhe gibst oder weiteres Vorgehen als vergeblich erachtest schon über das lapidare hinaus erläutern.
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Den Knaller finde ich aber den Abschlußsatz. "Den Vorgang sehen wir hiermit als abgeschlossen an und werden keine weitere Stellung zu diesem Thema nehmen."
Diese Zusage sollte man sich aber aufheben für den Fall, daß Anwalt, Sachverständiger oder Gericht das Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordern sollte. Wenn die sich auch dann daran halten wäre die Sache schon erledigt. Und wenn nicht, dann hätten die noch ein zusätzliches Problem wegen Falschaussage. (-:=
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Original geschrieben von AleX4u
Leider existiert diese Rechnung nicht, da ich über Telefon Treff/mail bestellt habe. Ja für uns ist es abwegig dies als Schenkung auszugeben, aber genau dies behauptet Handyzek.
Es ist außer Frage,dass der Vertrag bestand. Das Problem ist, wir haben nichts in der Hand um zu beweisen, dass Handyzek die Auszahlung zahlen muss.
Wäre es ein Geschenk seinerseits, dann dürfte es ja gar nicht in seiner Bilanz auftauchen und er hätte pro Duovertrag 380 Euro sinnlos versteuern müssen. Abgesehen, daß zwischen ihm und den Auszahlungskunden mangels persönlichen Hintergrundes kein Anlass für Geschenke oberhalb der üblichen Kleinwerbegeschenke besteht ist die Auszahlung ja auch in seinem Angebot klar angegeben. Zudem habe ja alle Kunden dieses Angebotes diegleiche Summe erhalten. Sein Angebot ist ja hier nach wie vor ersichtlich und wenn er nicht gerade Unterlagen vernichtet hat müsste das aus seinen Geschäftsunterlagen auch hervorgehen.
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Original geschrieben von Kanefire
Gerade Besuch gehabt
Er kam an die Tür, ich hatte Musik im Hinergrund laufen. WDR Beauftragter: Hallo, ich wollte mich mal erkundigen, wie gut ihr Empfang des ersten, zweiten und dritten Programms ist..Ich: Gebe ich ihnen keine Auskunft zu. Tschö. Und Tür zu 
Mal sehen, was mich demnächst erwartet. Vielleicht eine unberechtigte Anmeldung? Oder taucht er morgen wieder auf? 
Gut möglich, sowohl als auch. Das eine nennt sich im allgemeinen Sprachgebrauch Zwangsanmeldung. Da die Gebührenbeauftragten nicht nur pro Neuanmeldung bezahlt werden, sondern insbesondere von Nachberechnungen sagenhafte 40 bis 50 Prozent erhalten lohnt sich für die das breitflächlige Zwangsanmelden sehr. Wenn ich das richtig verstanden habe müsste er für ein letztlich erfolgreiches Verfahren aber schon ein entsprechendes Gerät in deiner Wohnung gesehen haben, während das mutmassliche Erhören von Radio- und Fernsehprogrammen als alleiniger Nachweis nicht ausreicht. Da könnte ja zum Beispiel auch ein Freund mit seinem Radio-, Internet- oder DVB-Handy gerade in deiner Wohnung gestanden haben. Und Musik im allgemeinen ist natürlich weder auskunfts- noch anmeldepflichtig.
Hat er denn zuerst diese ominöse Frage gestellt oder ist er zuerst seiner Verpflichtung zur Vorlage seines Dienstausweises nachgekommen? Zu der Frage müsste ja nichtmal ein Gebührenpflichtiger Auskunft geben. Im Gegensatzu zu einem Gebührenpflichtigen - ob schon angemeldet oder noch nicht - sind alle anderen nichtmal zu irgendeiner Auskunft verpflichtet, also nichtmal zu der Aussage, daß sie dies oder jenes eben nicht besitzen.
Falls noch nicht geschehen wird die GEZ höchstselbst dich wohl zumindest mit zunehmend unversöhnlicher klingenden Briefen bedenken. Wenn man darauf aber in gar keiner Weise reagiert hört das auch erstmal wieder auf.
http://finanzen.freenet.de/rec…tricks_581230_685676.html
http://www.gez-abschaffen.de/ (riesige Erfahrungssammlung mit Gerichtsverfahren)
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Re: Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
[...]Das Anwendungsschreiben setzt voraus, dass die haushaltsnahe Dienstleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen oder des Pflegebedürftigen erbracht wird. Wenn ich das richtig verstehe, müssten die Person des Steuerpflichtigen und des Pflegebedürftigen auseinanderfallen können ... aber momentan verstehe ich halt nur Bahnhof.[...]
Vorgeschickt sei, daß ich von der akuten Materie mangels Erfahrung oder Ausbildung allemal weniger als du verstehe. Obige Formulierung könnte aber zweierlei von deinem bisherigen Verständnis Abweichendes bedeuten. Zum einen könnte "oder" auch exklusiv gemeint sein. Zum anderen könnte es einfach bedeuten, daß sowohl Pflegebedürftige, als auch Steuerpflichtige diese Dienstleistung für sich erbringen lassen können und dementsprechend entweder über die Pflegekasse im Rahmen der festgestellten Pflegestufe erstatten lassen oder über der eigenen Steuererklärung steuermindernd angeben können. Wie es sich konkret mit eventuell geteilter Beauftragung, einseitiger Begleichung und anderseitiger Teilerstattung verhält ist mir vollkommen unbekannt.
Es könnte aber doch eigentlich keinesfalls nachteilig sein, wenn sowohl Kinder, als auch Eltern getrennt beauftragen, abrechnen lassen und bezahlen. Daß die Dienstleistungen im Anschluss aneinander erbracht werden stört ja nicht. Oder handelt es sich um einen gemeinsamen, nicht getrennt zuord- und abrechenbaren Haushalt?
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Original geschrieben von Roadrunner0778
http://cgi.ebay.de/Nokia-1100-…ndy_s&hash=item2eb4abffaa
Interessante preisvorstellung,
gibts derzeit eine Aktion bei der die Einstellung Kostenlos ist?
Ansonsten dürfte er sich über interessante Gebühren freuen.
Wieso? Sowohl bei Auktionen, als auch bei Festpreisangeboten ist es ab 250€ Mindestpreis bezüglich der Einstellgebühren gleichgültig, nämlich 4,80€. Die nur im Verkaufsfall fällige Provision in Höhe von 2%+26,50€ wäre zwar nicht gerade unerheblich, aber die hätte der Anbieter sicher gern abgedrückt. Aktion mit kostenfreien Einstellungen jenseits des 1€-Startpreises gibt es des öfteren, für Festpreisangebote meines Wissens jedoch nie.
Was mich aber gerade beim Umschauen in der aktuellen Ebay-Gebührentabelle überraschte war das separate Aufführen von relativ günstigen Sofortkaufgebühren 9 bis 99 Cent (Ausklappfeld "Gebühren für weitere Zusatzoptionen"). War das schon immer so? Kann man die Sofortkaufoption bei mit den regelmäßig einstellungsfreien Wochenenden kombinieren, im Gegensatz zu Festpreisangeboten?
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Original geschrieben von Brooklyn
"Kenner wissen um was es sich hier für ein Handy handelt.
Für alle anderen ist es sowieso uninteressant!"
Nokia 1100
Ok er freut sich sicher das er eins aus Bochum hat und damit Kohle machen kann, aber trotzdem finde ich sowas absolut nicht gut. Er "wirbt" ja richtig noch damit das es nur für Kriminellegeschäfte gut ist.
Der Anbieter hatte das Gerät schon letztens Jahr mal ohne Preisvorstellung in den Ebay Kleinanzeigen (Klick). Aber nicht nur auf sein Angebot hat ja niemand geboten, auch für alle anderen 1100 mit Preisvorstellungen von zumindest mehreren hundert Euro gab's zuletzt keinerlei Gebote. (Klick). Das allerhöchste waren 109 Euro für ein Bochumer RH-16. Entweder haben alle MTAN-Kriminellen inzwischen eins oder es hat sich herausgestellt, daß es sich bei dem Fehler doch nur um ein Gerücht handelt. Wäre dem tatsächlich so würden sich die kriminellen Interessenten sicherlich Ersatzgeräte für ein paar hundert Euro zulegen wollen.
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Original geschrieben von Dauerposter
10 Stück Prepaidaufladekarten mit je 20€ Wert für 270€ (ausschließlich Sofortkauf) von einem Händler.
Die sind nun wieder erhältlich. Ich dachte zuerst an einen Übertölpelungsversuch, aber Anbieter ist ja der Riesenlogistiker Avides. Verkauft worden ist in letzter Zeit aber auch keins dieser Angebote.
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Wer ihn ramponiert hat kann dem Kunden egal sein. Zumindest ist durch die Verneinung der Transporteure hoffentlich unstreitig, daß er tatsächlich ramponiert angeliefert worden ist. Falls im Laden ein einzelnes Gerät zur Lieferung ausgewählt worden ist, nicht nur allgemein ein Gerät zweiter Wahl hat das Gerät natürlich auch wie besichtigt beim Kunden einzutreffen. Andernfalls sollte Rücktritt oder Minderung einigermaßen problemlos sein. Wenn er mit der Delle irgendwie leben wird können kann man erstmal eine eigene Minderungsforderung stellen und aushandeln, wieviel ihnen der Schaden letztlich wert ist. Falls er die Delle auch für eine höhere Minderung nicht ertragen könnte soll er umgehend die Lieferung des Bestellten verlangen und alternativ vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielleicht haben die ja noch einen anderen, nur leicht verdellten auf Lager.
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Original geschrieben von hrgajek
[...]WLAN, VPN, VoIP, IM, Business Zugriff usw. sind ausgeschlossen und sie unterstützen nur das Surfen mit einem geeigneten Smartphone ohne angeschlossenem Computer. [...]
Soll "Business Zugriff" einfach geschäftliche Verwendung ausschließen oder meinen die damit VPN & Konsorten?
Man wird ja genaugenommen schon dann vertragsbrüchig, falls man ganz oder teilweise kein Smartphone verwendet, sondern ein hundsgewöhnliches Dummphone mit rudimentärem Internetzugang. <-;<