Daß nicht direkt am Folgetag der Freischaltung Sim und Telefon angeliefert werden ist das normalste auf der Welt. Die Karte wird ja schließlich vom Händler freigeschaltet. Falls das zugehörige Telefon gerade nicht auf Lager ist, sich aber im Zulauf befindet ist es auch normal, daß die Sim nicht automatisch vorab versandt wird. Das erhöht ja nur Aufwand und Kosten, ohne daß dem Händler der Kundendank gewiß wäre, denn in der Regel will man ja Sim und Telefon zusammen benutzen und hat dann eventuell eine Sim nutzlos zuhause herumliegen. Nicht zuletzt beginnt die zweiwöchige Rücktrittsfrist ja mit der Lieferung und schon von daher könnte es Differenzen geben, wenn die Rücktrittsfrist für Sim und Mobilfunkvertrag schon abgelaufen ist, bevor dann das Telefon kommt und das Telefon dann doch das falsche sein sollte. Die meisten Händler versenden aber auf Anfrage die Sim auch schon vorab. Bei mehrwöchigem Unterschied würde ich das dann auch veranlassen, wenn es wie in deinem Fall für nächste Woche avisiert ist würde ich bis dann abwarten. Erschwerend kommt ja dazu, daß du die Micro-Sim eventuell nur mit zusätzlichem Aufwand in einem normalen Telefon nutzen könntest, falls die nicht gerade zum Herausbrechen aus einer Normal-Sim daherkommt.
Beiträge von drueckerdruecker
-
-
Zitat
Original geschrieben von basti12
Versicherungen nutzen insgesamt langfristig nur einem, der Versicherungsgesellschaft. Sie würde etwas nicht anbieten, womit sie mit nennenswerter Wahrscheinlichkeit Verlust machen wird. Das hat mit Rabattschutz wenig zu tun.Genau deshalb sollte man nur existenzielle Risiken versichern, denn das statistische Minusgeschäft zuungunsten des Kunden ist immer noch besser, als im Fall des Falles ruiniert zu sein. Die Einstufungen sind ja eben alles andere als existenziell. Wenn einen das Pech der Heraufstufung ereilen sollte landet man ja auch nur da, wo man früher auch schonmal war. Dementsprechend wird man sich das im Fall des Falles auch leisten können.
ZitatIch verstehe deinen Einwand allerdings durchaus. Wobei mir nicht klar ist, wieso hier nur die Versicherung gewinnt. Klar, wenn nichts passiert, dann sicher. Wenn aber ein Schaden eintreten sollte und kein Versicherungswechsel stattfindet, dann "lohnt" es sich doch?
Ja, genau - wenn, wenn, wenn und wenn. Wenn's ganz oder fast kostenlos wäre könnte man's ja einfach mitnehmen, aber das ist es ja gerade nicht. Abgesehen von den langfristigen Kosten könnte sich das Wechselhindernis sogar als noch verhängnisvoller entpuppen, nachdem man den Rabattschutz in Anspruch genommen hat. Da wird man tendenziell das Wechseln immer um noch ein Jahr verschieben, um Rabattschutz und aufgewendete Prämien nicht abschreiben zu müssen.
-
Zitat
Original geschrieben von IPhony
bei mir kam nun auch nach 1 stunde keine sms oder datei anAußerhalb unseres bescheidenen Rahmens ist die Idee offenbar schon so der Hit, daß der Server seinen Aufgaben schon nicht mehr nachkommen kann und erstmal aufgestockt werden muss.
-
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
ist es nicht irgendwie pervers, wenn man in deutschland jetzt schon eine versicherung für die versicherung braucht? nichts anderes ist der "rabattschutz".
ich würde das nur "mitnehmen" wenn das nix oder nur nen paar € kostet. 60€ würde ich dafür definitiv nicht ausgeben.So ist der Michel eben. Wenn es nun auch noch eine Rabattschutzversicherung gäbe, sodaß der Rabattschutz und die korrespondierene Schadenfreiheitsklasse nahtlos zu einem anderen Anbieter übertragen werden könnte, dann könnte auch diese mit guten Geschäften rechnen.
Inhaltlich bin ich komplett deiner Meinung. Eine Versicherung dient zur Absicherung existenzgefährdender Risiken. Immobilien, Neufahrzeuge oder Herzoperationen könnten die meisten im Schadensfall nicht aus sonstigen Rücklagen begleichen. Ob man aber in der einen Schadenfreiheitsklasse ist oder in eine andere rutscht macht zwar einen Unterschied, aber keinen existenziellen. In der abgerutschten Klasse war man ja früher auch schonmal und hat es damals trotz wahrscheinlich eher schlechterer Vermögenslage auch bezahlen können. Ergo nutzt so eine Zusatzversicherung langfristig nur einem, nämlich der Versicherungsgesellschaft. Deshalb bieten sie's dem Michel ja an.
-
Es ist umgekehrt. Online funktioniert's auf jeden Fall, man sieht's sofort, bekommt eine Bestätigung per Email mit individueller Auftragsnummer und später auch per SMS. Bis vor einer Weile konnten lediglich Duokartenoptionen nicht online verändert werden, danach ging aber auch das mittels einer speziellen Seite und aktuell sowieso auch ganz regulär. Alle Änderungen sind einwandfrei durchgeführt worden und es waren nicht gerade wenige.
Ich weiß gar keinen Grund, warum man das telefonisch machen sollte. Besser als online kann das gar nicht sein.
-
Heute abend antwortete MD auf die samstägliche Anfrage bezüglich der Kostenfreiheit der einen, unerwähnt gebliebenen Testoption (s.o.):
ZitatAlles anzeigenVielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.05.2011.
Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen die Deaktivierung der Netzintern Flat zum 01.06.2011 die für Sie im Probemonat kostenfrei zur Verfügung steht.
Freundliche Grüße aus Erfurt
Ihr mobilcom-debitel Kundenservice
Damit sollte von den Anfangsbedingungen her alles in trockenen Tüchern sein. Morgen können wir dann ja auch die Sims und das Telefon in Betrieb auspacken. Selbstredend bieten sämtlich denkbare Auskünfte und Bestätigungen von MD keine Gewähr, daß die Rechnungen auch dementsprechend ausgefertigt werden. Bei den eigentlich sogar erwartbaren Fehlposten wird es dann aber hoffentlich ausreichen sie an die eigenen Bestätigungen zu erinnern.
Vielen Dank an Vesat für das fulminante Angebot!
-
Andere haben das ja auch schon erwähnt. Hier wird nicht "gesiezt". Und selbst, wenn das doch der Fall wäre dann müssten Rechtschreibung, Interpunktion, Sorgfalt und Grammatik auch der formalen Ansprache gerecht werden. Aber, wie gesagt, hier spricht niemand irgendjemand förmlich an, auch nicht bei den durchaus geschäftlichen und vertraglichen Vorgängen speziell dieses Unterforums.
Noch zum eigentlichen Thema: Man kann ja alles mögliche miteinander verknüpfen und auch die schließlich erfolgreichsten und langlebigsten Produkte wurden zuerst nicht verstanden oder sogar abgelehnt. In dem Sinne wünsche ich allem Unverständnis zum Trotz natürlich den allergrößten Erfolg. Immerhin werde ich dann meinen Urenkeln erzählen können, daß ich die ersten Schritte miterlebt, aber zu blöd war die Genialität zu erkennen.
-
Wenn auf irgendeine Weise der Telefonnumer ansichtig werde, dann kann ich mir bei Bedarf da auch gleich weitere Kontaktdetails nehmen oder geben lassen. Die Telefonnummer wächst ja auch nicht einfach aus dem Boden heraus. Besonders im geschäftliche Bereich ist's auch nicht entscheidend, ob eine Nummer im Festnetz liegt oder im Mobilfunk.
Und wenn ich als Privatperson über eine irgendeine Plattform Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchte dann mache ich das einfach da und nicht auf Abruf. Nachteile hätte die Notwendigkeit des Abrufs viele, Vorteile kann ich keine erkennen.
Ihr habt euch sicher etwas dabei gedacht oder zumindest muss ja irgendeine Erfahrung eure Gedankengänge ausgelöst haben. Mit dem bisher Bekannten vermittelt sich das jedoch nicht.
-
GLeiche Problematiken kamen ja auch schon hier des öfteren zur Sprache. Offensichtlich kann man sowas ja durchaus erfolgversprechend vor Gericht klären lassen. Das Aktenzeichen des Urteils wäre natürlich auch interessant. Oder auch, welcher Betreiber da so forsch meinte den Kunden hinauszuwerfen und zu verklagen.
Folgendes stammt vom Heise Newsticker (Samstag 17:43):
Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung
Das Landgericht Arnsberg stellt Mobilfunkrechnungen, bei denen Internetnutzung nach Datenvolumen abgerechnet werden, grundsätzlich infrage. Ein klagender Kunde braucht jetzt statt der geforderten 1600 Euro nur 3,83 Euro zu bezahlen.
Ein Mobilfunkkunde aus dem sauerländischen Menden hat sich erfolgreich gegen eine vierstellige Handy-Rechnung wehren können. Insgesamt 1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz hatte sein Anbieter von ihm gefordert, insbesondere für mobile Datennutzung.
Der Mann konnte vor Gericht glaubhaft machen, sein Telefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt zu haben, Datenverkehr habe er zumindest nicht bewusst verursacht. Das Gericht folgte seiner Argumentation und bemängelte zudem die fehlende Nachvollziehbarkeit der Rechnung. Dem Provider billigte das Gericht bloß 3,83 Euro für Gespräche und Kurzmitteilungen zu.
In dem am Freitag bekanntgemachten Urteil bemängelten die Richter, dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife. Weiterhin sei für den Kunden die Rechnung nicht nachvollziehbar, der Einzelverbindungsnachweis nenne für Datenverbindungen nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung. "Wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, hat den Prozess von vornherein verloren", so der Vorsitzende Richter der Zivilkammer. Bei der Datennutzung im Ausland innerhalb der Europäischen Union greift die Kostenbremse bereits bei 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Abrechnungsmonat.
-
Zitat
Original geschrieben von kekserl
Ist das nicht eine Sondernummer? Damit wäre die auch von Netzclub aus gebührenpflichtig.Bei mir ging's ebenfalls mit den Prepaid-Freiminuten, ohne daß Guthaben vorhanden gewesen wäre. Mit 01522 war laut Ansage die Nummer unvollständig, mit 0172 jedoch hat's auf Anhieb funktioniert. Auf eine Gutschrift wurde von Kairo leider nicht gewährt, aber was soll's.