Beiträge von drueckerdruecker

    A hat das Gerät zum Preis X bei Amazon neu erworben. B hat das Gerät nach einiger Zeit von A für den Preis Y (weniger als die Hälfte von X) erworben. Statt einer Reparatur erstattet Amazon nun dem einreichenden A überraschenderweise nicht nur den Zeitwert (150 bis 200€), nicht nur den aktuellen Neupreis (400€), sondern den damaligen Neupreis (600€). Da B ohne A das Defektgerät nicht hätte einsenden können, sodaß er B eigentlich freundlich gesinnt sein sollte.


    Ich sehe das so: A hat der Gerät vom Neukauf bis zum Zustand des Weiterverkaufs an B "verbraucht". Daraus errechnete sich ja auch der zwischen A und B vereinbarte Gebrauchtpreis. B hat nach dem Kauf das Gerät bis auf Null verbraucht. Dementsprechend müsste A nur das an B weitergeben, was der selbst bezahlte. Amazon hat den Verbrauch weder durch A, noch durch B abgezogen. Nachher hat kein Beteiligter mehr das Gerät, sollte also auch nichts über seinen Einsatz hinausgehendes vom anderen verlagen, schon weil der andere dann ja zugunsten des anderen im Minus landen würde. Es gemeinsam auf den Kopf zu hauen wäre natürlich eine schöne Möglichkeit. Ansonsten könnten beide im Interesse der Freundschaft auch mit der Halbierung des rechnerischen Überschusses zufrieden sein.

    Ist das eigentlich normal oder zumindest legal, daß Vodafone nach einer Kündigung nicht nur auf den gekündigten Nummern anruft, sondern auch solchen VF-Nummern, die unter einer anderen Kundennummer laufen? Für zwei Anfang Juli gekündigte Superflat Wochenende erfolgten in den letzten Tagen nämlich auch Anrufversuche auf zwei Allnet 100 Karten. Die Anrufe kamen jeweils von 0172-12723, bislang einmal pro Tag nachmittags.

    Zitat

    Original geschrieben von Eckibert
    Ihr macht euch Gedanken und redet es schön in das Grab.

    Wenn der Netzclub durch diese angesprochenen Gedanken im Grab landen sollte dann war er vorher schon tot und musste bloß noch über die Kante herüber. <-;<


    Aber mal im Ernst. Wie wenig Werbung ist denn in den letzten Monaten gekommen, noch dazu selbst von der kleinen Ausgangsbasis während der Startphase ausgehend war das eine stetige, rapide Abnahme. Das kann ja wohl unmöglich der Planung entsprochen haben. Da war ja selbst das längst eingestampfte "echte" Gettings mit mehr Inhalt gefüllt. Die aufzurechnenden Kosten für den Internetverkehr und für die Frei-SMS des 30er Tarifs halten sich sicher in Grenzen, aber die für Fremdnetze benutzten Freiminuten verursachen ja nachvollziehbare Kosten. Die einzige, ernsthafte Gegenkalkulation wäre die, daß man bei einigermaßen guter Marktkenntnis sowieso 100 Freiminuten dank entsprechender Auszahlung in fast allen Netzen effektiv kostenlos bekommen kann. Aber die kaufmännische Erwartung von Netzclub/O2 geht sicher gar nicht auf. Ob es einen Ausstiegsplan gibt oder, ob zwischenzeitlich auf einen Plan B umgeschwenkt wurde können wir ja nicht wissen.


    So oder so, die Nummer wird schon nicht verloren gehen. Im Fall des Falles würden die Netzclubkarten sicher einfach zu O2-Prepaid-Karten umtarifiert werden. Und auf die Nummer hat man ja gesetzlicherweise sowieso einen Anspruch.

    Deinen individuellen Schaden zu erklagen wäre sicher möglich, aber abgesehen vom Aufwand für den nötigen Widerspruch gäbe es da wohl nicht holen. Wenn sie dann automatisch auch alle bisherigen Kündigungskunden nachträglich entschädigen müssten wäre das den Gang zum Gericht wert. Leider akzeptieren und korriegen sie den Fehler ja umgehend.


    Der angebliche Datenbankfehler ist tatsächlich köstlich. Die haben nur vergessen zu erwähnen, daß das ihre eigene, selbst gestaltete Datenbank ist, sodaß der Fehler schon eine Entwurfsentscheidung war. Aber auch vor dem Hintergrund ist die obige Aussage ja leider nichtmal gelogen, sodaß man auch dort keinen wirksamen Angriffspunkt finden dürfte.

    Re: Re: Depotübertragungsaktion der DAB bank aus 2010


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    Original geschrieben von Eldschi
    Dem Konditionstext nach zu urteilen absolut korrekt, zumindest wenn du die eckigen Klammern (die ich in derartigen mathem. Formeln nicht kenne) weglässt. Anstatt ":" würde ich auch "/" benutzen, zumal in Kombination mit "x".

    Wird "/" nicht eher im angelsächsichen Raum verwendet? Persönlich identifiziere ich damit eher einen umgangssprachlichen Bruchstrich, denn bei simplen Brüchen wird der ja auch oft diagonal gesetzt statt waagerecht. Das Geteiltzeichen ":" ist in den meisten Ländern aber verbreiteter, wird in der Schule gelehrt und steht - mit oder ohne mittigen Strich - auch auf den echten Taschenrechnern. Und daß der Windows-Taschenrechner "/" hat bestätigt die These ja eher noch. (-;=


    Beim Malzeichen sehe ich ebenfalls "x" als eher angelsächsisch, ansonsten eher "*". Je nach Schriftart wird der Stern zwar entweder oberhalb der Mitte oder aber ganz oben, obwohl er ja eigentlich in die Mitte gehört. Das "x" als Malzeichen ist aber anderseits in jedem Fall immer ganz unten, während das entsprechende mathematische Malzeichen in die Mitte gehört, wie auch der in der Schule gelehrte Malpunkt.


    Persönlich irritiert mich das "x" als Malzeichen am meisten. Auch deine Anmerkung habe ich zuerst gar nicht verstanden, weil ich es für die gängigste Variable ("kleines iks") gehalten hatte.


    (( 11 * 50.000 Euro + 1 * 25.000 Euro ) : 12 ) : 100 = 479,17 Euro


    Eckige Klammern zusätzlich zu runden sind übrigens auch in der normalen Mathematik durchaus erlaubt, um zum Beispiel Teilterme besser kenntlich zu machen. Wie im zitierten Beitrag werden Innenterme rund, Außenterme optional stattdessen auch eckig geklammert.


    Entschuldigt bitte gegebenenfalls die thematische Abweichung. Ohne den besagten Anlass wäre es mir wohl nicht eingefallen das mal auseinanderzudividieren. (-:=

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    Original geschrieben von hgk
    aber in der Kundenbetreuung unter "mein Tarif " zu meine Flats gehts nicht weiter - nach Eingabe von Login und Pin kommt eine Fehlermeldung oder ist da schon mal jemand reingekommen ?

    Zumindest im Augenblick funktioniert das. Bis vor kurzem ging das nur über den Freundeskreis. Seit neuestem ist bei den zur Änderung anstehenden Optionen auch das Datum des Inkrafttretens vermerkt.


    Gerade wollte ich gucken, ob's so im Gegensatz zur Freundeskreis-Optionsänderung auch bei Doppelverträgen funktioniert. Aber nun ist gerade mal wieder gar keine Anmeldung möglich. Man kann ja leicht denken, daß man selbst etwas falsch eingeben haben könnte, aber wie immer liegt's dann doch an Base selbst. So oder so, falls das bei einem Doppelvertrag (auf einer Kundennummer) nicht geht bleibt immer noch der Weg über diese offenbar nicht verlinkte Seite. Man folge einfach in der Mitte dem Link "Jetzt kostenlos online buchen oder wechseln". Das funktioniert eben auch, falls mehrere Verträge unter einer Kundennummer laufen.

    Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Bin ich blind oder sind da gar keine Gerätepreise genannt? Auszahlung auch nicht möglich? Die monatliche Grundgebühr ist ja Standard und nicht verbilligt.


    Oder anders gefragt: Wo liegt der Vorteil darin, diesen Tarif über euch als Händler zu buchen? :gpaul:

    Im Fall des Falles kann es nur von Vorteil sein, wenn man nicht direkt bei einem Provider abschließt, sondern über einen Händler, quasi als zweite Front.


    Davon abgesehen gibt's ja durch den Tarif durchaus einen Rabatt auf die Gerätepreise, meist 20 oder 25 Euro. Das ist zwar nicht die Welt, aber woanders scheint's gar nichts zu geben. Beim Anbieter direkt online bestellen kann man offenbar sowieso nicht und, ob man das gern in einem der nicht allzu vielen Drillischläden machen möchte steht auch abgesehen vom dann nicht eingeräumten Rücktrittsrecht nochma auf einem anderen Blatt.