Beiträge von drueckerdruecker

    Nachfragen. Wie bei dir die Optionsmindestlaufzeit fälschlicherweise verlängert wird, so ist sie bei anderen auch schonmal verkürzt worden. Sowohl der eine, als der andere Fehler können einem ja sogar zupass kommen. Ansonsten muss man eben die Initiative ergreifen.


    Etwas anderes:


    Übrigens scheint es Base auch mit angekündigten Deaktivierungen nicht eilig zu haben. Nicht, daß es Absicht war, aber wir mussten den Jahresübergang mangels Zugriffsmöglichkeit aktivitätslos verstreichen lassen. Auch im September zuletzt benutzte Karten werden bei Meine_Kundenbetreuung/Meine_SIM-Karte nach wie als aktiv bezeichnet und auch irgendliche Deaktivierungsemails sind nicht geschickt worden.


    And now for something completely different:


    Ist es denkbar, daß Base zum Jahreswechsel mehr als sonst Wert darauf gelegt hat, daß abbestellte Optionen tatsächlich Punkt Mitternacht entfallen? Die entsprechende SMS ist zwar erst eineinhalb Tage später eingetroffen, aber schon in der Nacht erbrachte die Statusabfrage an 66306, daß die Optionen deaktiviert seien. So oder so bliebe natürlich die Frage, ob an bisherigen Monatsübergängen nachmitternächtliche Aktivität in Rechnung gestellt würde oder, ob dies erst nach Versand der unaufgeforderten Benachrichtigungs-SMS geschieht. Selbst abfragen bei der 66306 ist ja keine Pflicht.

    Das habe ich anders verstanden. Für die ersten drei Monate werden die initial gebuchten und durchgehaltenen Optionen nachträglich provisioniert. Zum Beispiel bei Allnet Flat für einen Monat 50€, für zwei 100€ und für drei 150€. Ob die Option dann im vierten Monat behalten wird oder abbestellt wird (bis eine Woche vor dem Monatswechsel) spielt für die Provisionierung dann keine Rolle mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von marmo
    Was passiert eigentlich, wenn ihr alle euren "Einkauf" behalten könnt und Neckermann in die Insolvenz geht? (Denke grad an an anderes Versandhaus.) Wo ihr schon bei hätte wenn und aber seit... Dürftet ihr die Ware behalten oder könnte diese zurückgefordert werden?

    Ansprüche und Forderungen verfallen auch im Insolvenzfall nicht, warum auch? Auch bei einer Bankenpleite haben die dortigen Kreditnehmer natürlich weiterhin Schulden. Wahrscheinlich sind solche Forderungen sogar ein wesentlicher Teil der Insolvenzmasse. Auf was für Ideen man aber auch kommen kann. Und daß man das auch nach Gedankendurchspielerei oder gegebenenfalls Eigenrecherche immer noch für möglich hält. (-;=

    Nein, das geht schon mit rechten Dingen zu. Mobilfunkbetreiber loben neben teils attraktiven Provisionen pro Vertragsabschluss - vorübergehend für manche Tarife noch erhöht, falls dieser Tarif besonders gefördert werden soll - auch Bonuszahlungen zum Beispiel für die Erreichung bestimmter Vertragszahlen innerhalb eines Quartals oder Jahres aus. Da nun sowohl Quartal, als auch Jahr enden ist das eine besonders heiße Phase für die Händler. Da nehmen für eine bestimmte Anzahl an Neuverträgen sogar Verluste in Kauf, um die Gesamtquartals- oder jahreszahl noch über die nächste Bonusgrenze zu heben. Daher rührt möglicherweise auch die hier angegebene Vertragszahl. Das ist nicht nur legal, sondern auch weder krumm, noch bilanzmanipulierend und meines Erachtens auch nicht steuerlich motiviert. Der gesamte Händlerertrag soll durch solche Aktionen ja eher gesteigert werden und um die steuerwirksame Lagerleerung ungängig werdender Handymodelle ging's hier ja auch nicht gerade. (-;=

    Die Rechnungen von Mobilcom-Debitel-Talkline muss man nur dann nicht unbedingt im Detail überprüfen, falls der Rechnungsbetrag immer gleich bleibt. Auch bei ausschließlicher Nutzung der Inklusivleistungen kommt's zu seltsamen Rechnungsteilen.


    Zum Beispiel werden nicht zustande gekommene Gespräche auch dann mit einer oder einigen Sekunden aufgeführt, auch wenn definitiv nur ein nacktes Telefon dort steht, ohne Anrufbeantworter, Faxweiche oder sonstige mögliche technische Risikoerhöhungen. Solange das alles innerhalb einer Flat läuft spielt's ja finanziell keine Rolle.


    Es kam aber auch schon vor, daß ein Gespräch doppelt berechnet wurde. Mit der gleichen Zielnummer wurde laut Rechnung augenscheinlich gleichzeitig telefoniert, mit der exakt gleichen Zeitdauer, nur einmal ab 17:59 Uhr und einmal ab 18:00 Uhr. Tatsächlich gab's natürlich nur ein Gespräch. Vielleicht war ja der - für den Tarif unerhebliche - Übergang zwischen Haupt- und Nebenzeit die Fehlerquelle. Jedenfalls hat das niemanden im Haus Mob-Deb-Tal interessiert, obwohl es schon in den "Unberechneten Verbindungen" sichtbar war. Auch nach wie erwartet falscher Rechnungsstellung brauchte es etliche Emails, Hartnäckigkeit, Widersprüche der angeblich korrekten Rechnungslegung und über einen Monat, bis sie's endlich zugegeben und eine Gutschrift erstellt haben. Bei den "Unberechneten Verbindungen" war es übrigens auch noch anders falsch dargestellt und ausgerechnet, als dann auf der auch betragsmäßig geringeren, falschen Rechnung.


    Ich hab' gerade mal nachgesehen. Vor Rechnungslegung hieß es "Wir bedauern Ihnen mitzuteilen, dass wir noch keine Verbindungen einsehen können, wenn dazu noch keine Rechnung erstellt wurde.", danach dann mehrfach "Die Verbindungen wurden zweifelsfrei über Ihre Rufnummer geführt, korrekt erfasst und abgerechnet.", mit angeblich mehrfacher Überprüfung.


    Also vermute ich, daß man vor der endgültigen Rechnung gar nichts dort erreichen kann. Dementsprechend wären es zur Abwendung zusätzlichen Konfliktpotentials nicht schlecht, wenn das Konto zum Einzugszeitpunkt entsprecht gedeckt wäre. Vielleicht lässt sich dann eine Klärung ja auch dadurch unterstützen, daß sich der Angerufene an das ein oder andere ihm fälschlicherweise nicht zugeordnete Gespräch konkret erinnert. Bei den betroffenen 250 Minuten könnte ja das ein oder andere hängengeblieben sein. Vielleicht hat der Angrufene noch ein Protokoll seiner eingegangenen Gespräche, das man umgehend sichern sollte.


    Allein schon wegen des Betrages wird man an der Hotline vielleicht gar nicht weiterkommen können, von der mangelnder Verbindlichkeit, Unkenntnis, Unwillen und fehlender Mitschrift ganz zu schweigen. Ich würde mich da auf Email verlegen. Antworten kommen, auch wenn's dauern kann. Falls es denn die Hotline sein soll muss man ja auch nicht unbedingt die regulären Nummern nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von Alkov
    mmm...
    uninteressant...

    Zitat

    Original geschrieben von dexter_morgan
    meines wissens bietet doch saturn und mediamarkt gutscheine an. weiß leider nicht ob es die gleichen konditionen sind wie bei ihnen

    Wenn du die Vergleichsangebote nichtmal kennst steht's dir doch auch nicht zu irgendein Angebot als uninteressant zu disqualifizieren. Ob es für dich persönlich infrage kommt, also ob du Verwendung für ein solches Produkt hast ist ja, ähm, uninteressant. (-;=

    Neckermann wird sich schon deshalb Zeit mit Antworten, Klärung oder gar Zusagen machen, weil sie schon aufgrund der Rücksendefristen einen guten Teil derjenigen Besteller kostengünstig abschütteln, die absichtlich in letzter Minute überteuerte Neckarmannartikel bestellt haben, die sie ansonsten gar nicht oder woanders bestellt hätten. Für die regulären Neckermannbesteller ist die Wette ja nicht finanziell entscheidend, sondern eher eine zusätzliche und sogar durch einen Wetteinsatz untermauerte Liefergarantie. Wer ausschließlich wegen der Wette bestellt und dies auch noch durch eine Bestellung kurz vor Wettablauf kundtut ist für Neckermann von vornherein kategorisiert und auch, wenn sich alle Hartnäckigen letztlich durchsetzen sollten werden sich viele eben auch durch Rücksendefristen und Aktivitätsbedarf abschütteln lassen.

    Leute, Leute, das hier ist doch kein interaktiver Chat, bei dem jeder auf Teufel komm raus jeden anderen neuen Beitrag kommentieren muss. Klar, wenn es neue Information oder neue Ideen gibt oder von mir aus auch dann, wenn es längere Zeit (nicht Minuten oder Stunden) unerklärlicherweise keinerlei Mucks gegeben hat.


    Man kann es auch so sehen. Für die zahlreichen Forums- und Fremdleser, die das Angebot gern wahrgenommen hätten, dies aus Zeit- und Kapazitätsgründen nicht konnten ist es zumindest ein kleiner Trost, daß auch sie in die Stornierungswelle hätten geraten können, sodaß sie letztlich im vertrags- und gerätelosen Niemandsland gestrandet wären, wo sie sowieso schon sind. <-;<


    Wer sich im Recht auf etwas wähnt, der soll sein Recht eben durchsetzen. Ansonsten lautet die sinngemäße Reaktion lapidar: "Ihre Meinung haben Sie uns nun ja mitgeteilt. Auf Wiedersehen.".


    Selbstredend hat ein alter Hase nicht a priori mehr Ahnung als ein Eintagsfliege, die Wahrscheinlicht beim einen ist aber genauso naturgemäß höher als beim anderen. Der Vorschlag, daß nach Neuanmeldung das Schreibrecht erst einmal für eine gewisse Periode (z.B. eine Woche) ausgesetzt werden sollte erscheint mir durchaus sinnvoll. Wenn zum Beispiel Neuanmeldungen von einer noch berüchtigteren Schnäppchenseite hier herüber schwappen ist das zum einen nicht zu vermeiden und zum anderen handelt es sich so oder so um größtenteils lernfähige und lernwillige Menschen. Aber die dort geradezu offenkundige Ausnutzungs-, Plünderungs- und Anspruchsneigung könnte man durch hier verzögerte Schreibrechte zumindest etwas bremsen. Falls die TT-Programmierung das zulässt könnte man auch noch hinzufügen, daß die Schreibrechte nur aktiviert werden, wenn der Neunutzer in der Zwischenzeit mehrmals lesend hier unterwegs war. (-:=


    Sicher, obiges gehört nicht unbedingt hierher, aber etliche der aktuell 360 Beiträge wären wohl noch weniger vermisst worden.

    Ist denn der Anschlusspreis auch eingezogen worden? Aber selbst wenn müsste das noch nichts bedeuten, denn auch bei freiem Anschlusspreis wird der oft seitens des Anbieters zuerst berechnet, eingezogen und später wieder gutgeschrieben.


    Steht denn da explizit, daß der EVN Komfort kostenpflichtig ist oder aber sowas wie "tarifabhängig"? Explizit bestellt haben wirst du ja sicher kein solches, kostenpflichtiges Merkmal. Bei den mir bekannten Mobilcomfällen ist's so, daß der EVN Komfort bei Papierrechnung kostenpflichtig wäre, bei der sowieso voreingestellten Online-Rechnung jedoch nicht.


    Don't panic. (-:=