Ein Freund hatte vor ein paar Monaten ebenfalls einen "Mein Base" mit Optionen wegen eines günstigen Gerätes abgeschlossen. Er bekam von Base das Begrüssungsschreiben. Der Händler hatte sich bei seinem Angebot nicht verkalkuliert, aber ebenso wie hier hatte er nicht gewusst, daß er für den Base Online-Vertrieb eine gesonderte Erlaubnis seitens Eplus gebraucht hätte. Auch dort sind alle abgeschlossenen Verträge storniert worden und es ist nichts weiter passiert.
Aus Fehlern wird man klug. Die Vorfreude hat sich in Luft aufgelöst, aber außer einer 55c-Marke musste man auch nichts investieren. Jetzt Rücksendung statt Vernichtung der Antragsformulare nebst Briefmarke zu verlangen, im Namen mehrerer oder gar aller zu sprechen, von Klage, Betrug und lebenslangem Misstrauen zu reden wäre nicht nötig. Selbstverständlich hätte sich der Händler nach dem Platzen der Aktion eher und öfter hier melden sollen. Falls er sich nun allein mit dem ganzen Kram herumschlagen muss weiß er aber vielleicht noch gar nicht wieder, wo ihm der Kopf steht.
Es waren ja offensichtlich auch noch keinerlei Sims verschickt worden, ergo muss man sich auch keine Sorgen um Widerruf, Einschreiben, Rücksendung oder ähnliches machen. Wie hier auch schon mehrfach erwähnt kommt die Sim ja nie direkt vom Mobilfunkanbieter, sondern immer vom Händler. Wenn er die Sims erstmal verschickt hätte wäre eine händlerseitige Stornierung wahrscheinlich unmöglich oder zumindest heikel. Die Teilausführung mit der Kartenfreischaltung hat außer dem nutzlosen Base-Begrüssungsschreiben ja keinerlei Auswirkung auf den Kunden gehabt. Eine Stornierung seitens des Händlers hat mit einem sowieso nur dem Endkunden zustehenden Widerruf nichts zu tun. Eine Stornierung durch den Händler könnte ja zum Beispiel auch dann nötig werden, wenn das bestellte Gerät aus welchen Gründen auch immer nicht mehr geliefert werden können.
Blöde Sache, aber andere, weit größere Händler haben sich schon größere Klöpse geleistet und haben trotzdem noch die Kurve gekriegt. Daß in diesem Fall geleistete Zuzahlungen prompt erstattet worden sind ist das allerwichtigste und einzig entscheidende, denn das ist die einzig handfeste Investion seitens des Kunden, um die er sich im Ernstfall zurecht Sorgen machen müsste.
Zitat
Original geschrieben von cape96
Habe mich gerade an base gewandt und nach meinen Verträgen gefragt.
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Es sind übrigens bis zu 3 Baseverträge möglich. Ob die stoniert auch schon dazu zählen k.A.
Entweder kennt sich die Hotline nicht mit der Realität aus oder die Realität kennt sich mit derartigen Regelungen nicht aus. Oder können das etwa Leute bestätigen, daß drei Base-Verträge gehen, aber der vierte dann zuverlässig abgelehnt wird? Eine Ablehnung kann aus irgendwelchen komischen Gründen ja immer kommen, aber erfahrungsgemäß kann's beim nächsten Versuch trotz unveränderter Voraussetzungen dann doch gleich wieder klappen.
P.S.: Edith hat gerade nochmal nachgesehen: Der Händler hatte nach oben erwähntem Base-Fehlschlag von sich aus angefügt, daß die Aktion die Kundenbonität in keinster Weise beeinträchtige, sodaß einem Vertragsschluss an anderer Stelle nichts entgegenstehe.