Beiträge von drueckerdruecker

    BVerwG: Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben


    Das ganze gibt's auch etwas ausführlicher:


    BVerwG: Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben


    Das BVerwG hat mit Urteilen vom 20.10.2010 zwei Entgeltgenehmigungen, die die Bundesnetzagentur erteilt hatte, auf die Klagen von Wettbewerbern der entgeltberechtigten Unternehmen aufgehoben.


    Die beiden durch die Genehmigungen begünstigten Unternehmen betreiben Mobilfunknetze; sie bieten ihren Kunden u.a. sog. Nahbereichs- (oder Homezone-) Produkte an, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind: Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Zusatzentgelts die Möglichkeit, mit seinem Mobiltelefon innerhalb eines Nahbereichs um einen geographischen Standort zu Festnetzkonditionen anzurufen und angerufen zu werden. Ihm wird hierfür zusätzlich zu seiner Mobilfunknummer eine Festnetznummer aus dem Rufnummernbestand eines Festnetzbetreibers, des Kooperationspartners des betreffenden Mobilfunkunternehmens, zugeteilt. Unter dieser Festnetznummer ist der Mobilfunkkunde nur innerhalb des Nahbereichs erreichbar, während seine Erreichbarkeit unter der Mobilfunknummer - ggf. nach Anrufweiterleitung - unberührt bleibt.


    Die Entgelte, die die beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen für die Terminierung (Zustellung) von Anrufen erheben, die aus anderen Netzen als dem eigenen Mobilfunknetz eingehen, unterliegen der Regulierung. Dies gilt auch für Anrufe, die im Rahmen der vorgenannten Nahbereichsprodukte aus dem Festnetz des Kooperationspartners ankommen.


    Durch die umstrittenen Bescheide genehmigte die Bundesnetzagentur die Entgelte für die Anrufzustellung in die betreffenden beiden Mobilfunknetze für den Zeitraum von August 2006 bis November 2007 in Höhe genau festgelegter Beträge je Verbindungsminute. Sie versah die Entgeltgenehmigungen jedoch mit der Maßgabe, dass die genehmigten Entgelte (ohne Begrenzung) "unterschritten" werden durften, wenn Anrufe im Zusammenhang mit den Nahbereichsprodukten der beiden Mobilfunkunternehmen an geographische Rufnummern zugestellt wurden.


    Gegen diese Ausnahmeregelung wandten sich die klagenden Unternehmen, zwei Festnetzbetreiber, mit dem Argument, in der nicht näher eingegrenzten Unterschreitung der regulären Terminierungsentgelte liege ein missbräuchliches Preisdumping, welches die Verdrängung von Festnetzanschlüssen durch Mobilfunkanschlüsse fördere. Das VG Köln wies die Klagen ab. Das BVerwG gab ihnen in der Revisionsinstanz dagegen statt.


    Die angefochtenen Genehmigungen seien, soweit sie die Entgelte für die Anrufzustellung an geographische Rufnummern im Rahmen der Nahbereichsprodukte der beiden Mobilfunkunternehmen beträfen, zu unbestimmt. Durch die Gestattung einer nach unten offenen Preisspanne stellten sie die - regulierungsbedürftigen - Terminierungsentgelte im praktischen Ergebnis von der Genehmigungspflicht weitgehend frei. Diese Unbestimmtheit habe im Genehmigungszeitraum zumindest die Möglichkeit eröffnet, die Unterdeckung der Terminierungskosten in einer Weise auszugleichen, die die Wettbewerbsmöglichkeiten der Festnetzbetreiber auf den Endkundenmärkten unlauter beeinträchtigen konnte.


    Die Bundesnetzagentur sei zwar ersichtlich davon ausgegangen, dass die Kosten für die Terminierung von Anrufen zu geographischen (Nahbereichs-) Rufnummern, soweit sie nicht durch die (niedrigeren) Terminierungsentgelte gedeckt wurden, von den Nachfragern der Nahbereichsprodukte, d.h. den Endkunden der beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen, durch höhere Anschluss- bzw. Verbindungsgebühren selbst bezahlt wurden. Sie habe aber keine Vorsorge dagegen getroffen, dass die Mobilfunkunternehmen (auch) durch etwaige andere Formen einer Querfinanzierung missbräuchliche Anreize für eine Abwanderung von Kunden aus dem Festnetz schaffen konnten. Die Wettbewerber hätten einen Anspruch darauf, dass die Bundesnetzagentur durch inhaltlich bestimmte Entgeltgenehmigungen schon der Möglichkeit missbräuchlicher Gestaltungen entgegenwirke.


    Urteile des BVerwG vom 20.10.2010:


    Az.: 6 C 18.09
    Az.: 6 C 19.09


    Vorinstanz: VG Köln, Urteile vom 17.06.2009:


    Az.: 21 K 5357/06
    Az.: 21 K 5382/06


    Quelle: Pressemitteilung Nr. 90/2010 des BVerwG vom 21.10.2010:


    LNCA 2010, 189453

    Quelle: Lexisnexis Rechts-News

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Wenn diese Zahlen in Q3 Realität geworden wären, würdest Du sie nicht mal mehr lesen können ...
    Unter angenehmen Umständen passiert sowas nicht.

    Warum sollte man sie in diesem - zugegebenermaßen sehr hypothetischen Fall - nicht mehr lesen können? Zur Nachrichtenübermittlung ist Mobilfunk schließlich nicht notwendig. Mit "interessant, vielleicht sogar angenehm" meinte ich, wenn eine moderne Technologie wie Mobilfunk aus irgendeinem Grund plötzlich verschwände, aus welchen Gründen auch immer. Auf eine heutzutage oft anzutreffende Füllfrage, wo sich der Gesprächspartner gerade befände wäre zudem niemand gekommen, da sich dieser natürlich am bekannten Ende des kabelgeführten Gesprächs befindet, also entweder im heimischen Hausflur oder am firmlichen Schreibtisch. Die Welt hatte sich ja auch vorher immer weiter gedreht, auch ohne jederzeitige Kontaktmöglichkeit.

    Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    [...]die Grundgebühren, die bei einer fristgerechten Kündigung bis zum regulären Kündigungstermin angefallen wären (also nicht 25 Euro, sondern die reguläre Grundgebühr), in einer Summe als Schlussrechnung erhoben.

    Bei anderen Mobilfunkanbietern existiert sogar ein Endabrechnungsposten für solche genehmigten, vorzeitige Vertragsbeendigungen, zum Beispiel bei Debitel 29,95€. Man könnte ja meinen, daß dies anstatt der restlichen Monatsgrundkosten berechnet werde, aber das werden gerade die Provider ja noch weniger machen als die Netzanbieter.

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    die jungs sind so behindert das sie im bekanntenkreis jemanden nicht aus dem Vertrag lassen wollten, der unverschuldet in finanzielle Nöte geraten ist, eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, dieses sofort mit der Rechnungsstelle klären wollte [...] Sowas von Stur und im Endeffekt doch nicht das bekommen was sie gewollt haben .....

    Auf alle zahlungsausfälligen Kunden gerechnet wird sich das Vorgehen sicher lohnen, sonst würden sie's nicht machen. Oder sie machen's zur Abschreckung der nach wie vor zahlungsfähigen Kunden. Mit Druck finden viele dann doch noch Mittel und Wege zur Rechnungsbegleichung, wenn auch oft zu ihrerseits dadurch noch verschlechterten Gesamdbedingungen dank Kredithai. Und "schuldhaft" und "unverschuldet" sind von außen sowieso schwierig bis gar nicht unterscheiden, schon weil die erste Gruppe sich in aller Regel der zweiten Gruppe zurechnet.

    Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Bis Jahresende will man ja fünfstellig werden bei den Kundenzahlen.

    Sechsstellig. (-:=


    Erst noch fünfstellig werden zu wollen, also vierstellig zu sein wäre dann wohl doch keine Perspektive für eine sowohl auf den Massenmarkt ausgerichtete, als auch kundenseitig geringumsätzige Marke.


    Wobei ich mich durchaus frage, ob, wo und wie intensiv Netzclub eigentlich Eigenwerbung schaltet, zum Beispiel in Fernsehen, Radio, Zeitschriften oder Internet? Erstere beide gehen dank gezielter Nutzung vollständig an mir vorbei, die anderen beiden zum allergrössten Teil auch. Daß "Mein Base" Fernsehwerbung schaltet habe ich auch erst durch "Switch Reloaded" mitbekommen. (-;= Macht Netzclub da was?


    P.S.: Angesichts der durchgehenden Nochnullerwerte in der Erstbeitragstabelle könnte man ja glatt denken, daß der hiesige Mobilfunkmarkt aus irgendwelchen Gründen abrupt zum Stillstand gekommen sei. Das ist eine interessante, vielleicht letztlich sogar angenehme Vorstellung...

    Zudem hat Vesat während der letzten Monate jeweils zum Monatsende genauso attraktive Angebote gehabt, zum Beispiel Nokia C6 bei effektiv 75 Euro Gesamtkosten. Teurere Geräte waren auch dabei und wurden auf Anfrage auch nachträglich ins Angebot aufgenommen. Nur waren dort die nötigen Optionen auf drei Monate verteilt. So sind die gebuchten Flats auch tatsächlich mittelfristig nutzbar, statt nur einen vollgebuchten Monat bis zur ersten Kündigungsfrist vor sich hin zu gammeln. Zum weiteren wird sich die Sache auch händlerseitig lohnen, sowohl, weil sie zum einen explizit samt Randbedingungen so angeboten wurde als auch, weil sich die gebuchten Flats auf die seitens Base längstens provisionierten drei Monate verteilen.


    Wer das hier diskutierte Angebot also als einmalig empfand sollte einfach mal auf Vesats eigene TT-Angebote zu achten. Da kann man leicht schwach werden, und das sogar noch ohne jedes schlechte Gewissen. (-:=

    Zitat

    Original geschrieben von J0rd4N
    danke fuer den hinweis auf psd rns drueckerdruecker.
    ab wann ist man wieder neukunde? weiss da jmd was?

    Da ich schon wegen der fast nahtlosen, mitunter sogar überschnittenen Sonderzinsaktionen dabei geblieben bin habe ich dazu keine Erfahrungswerte und mit sind auch keine Bankangaben dazu bekannt. Seit wann bist du denn dort Nichtkunde? Man kann's ja auch einfach darauf ankommen lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von me3107
    Also beim letzten Mal (Febr./März 2010) reichte auch ein PSD-SparDirekt-Konto mit regelmäßiger Sparrate von 50 Euro pro Monat. Auf das Geld auf dem Konto konnte ich jederzeit und in vollem Umfang zugreifen. Die Sparraten habe ich natürlich einige Monate laufen lassen (warum auch nicht?).

    Gut zu wissen! (-:= Wenn das damals ging, dann sicher auch jetzt, denn die Formulierungen der Mindestbedingungen sind meines Wissens unverändert. Ich hatte angesichts der Formulierung "regelmäßige Sparrate ab 50 Euro monatlich" angenommen, daß sich das nur auf definierte Sparverträge mit ebensolcher Sparrate bezieht, eben zum Beispiel "SparPlan fix" mit den erwähnten Randbedingungen. Wenn aber auch "SparDirekt" mit Nachbildung der Sparbuchbedingungen (bis 2000 Euro pro Monat verfügbar, ansonsten 3 Monate Frist) geht, dann ist das natürlich umso praktischer.


    Wann ist dir denn in dem Fall die Prämie gutgeschrieben worden? Auch direkt am Anfang oder nach einer bestimmten Anzahl von Sparmonaten?

    Vesat, 24Mobile, 7Mobile


    Vesat ist nicht gleich 24Mobile. 24Mobile macht Abwicklung, Versand und Service, sowohl in eigener Regie, als auch für externe Vertriebsteams wie Vesat oder 7Mobile. Vesat als ein selbst kalkulierendes Vertriebsteam macht eigene Angebote speziell für's Forum, die in der Regel sowohl anspruchsvoller, als auch besser sind als die Normalangebote von 24Mobile. Die Vesat-Angebote sind dementsprechend auch nur über die speziellen TT-Links erreichbar, nicht von der 24Mobile-Startseite aus. Daniel ist Geschäftsführer von Vesat, Geschäftsführer von 24Mobile ist Thorsten Piontek, Handelsregister- und Umsatzsteuernummern sind ebenfalls separat. Daß 7Mobile ebenfalls die 24Mobile-Plattform nutzt, ebenfalls eigenständige Nummern hat, aber den gleichen Geschäftsführer hat wie 24Mobile macht die sowieso hinreichend komplexe Struktur natürlich noch etwas komplexer.


    So ganz dahinter steige ich trotz Bemühung um's Verstehen auch nicht, aber es ist definitiv nicht alles das gleiche. Ich würd' sagen in der Mitte steht 24Mobile und sowohl Vesat, als auch 7Mobile hängen als als mehr oder weniger unabhängige Vertriebsstrukturen mehr oder weniger locker außen dran.

    PSD Kundenwerbungssonderaktion


    Die Ankündigung war heute nach schon auf der Startseite http://www.psd-rns.de, inzwischen ist auch die Zielseite mit den schon bekannten Details verfügbar. In den drei Wochen von heute bis zum 12. November schüttet die Bank bei einer Neukundenwerbung nicht 25€ an den Werber aus, sondern 50€ an den Werber und 50€ an den Geworbenen. Die Auszahlung erfolgt bei dieser Bank erfahrungsgemäß umgehend und das von den PSD-Banken bekannte Regionalprinzip ist bei allen zurückliegenden Aktionen nicht angewandt worden, sodaß sich ein Antrag unabhängig vom eigenen Wohnsitz lohnt. Prämienbedingung ist der Abschluss eines der folgenden Produkte: Tagesgeld (mind. 2500€), Gehaltsgiro (kostenfrei), Sparvertrag (mind. monatl. 50€, ab 27. Monat verfügbar), Gewinnsparen (mind. 10 Lose), Baugeld oder Bausparvertrag.