Re: OLB Hochzinskonto
Zitat
Original geschrieben von Sunny67
[...]ich würde das eher als eine Art gesamtgesellschaftlichen Beitrag sehen. Schließlich gibt es gute Grunde für die eingeführte Rechtsvorschrift, daß man die Vertragsannahme nicht von der Werbeeinwilligung abhängig machen darf. Voraussetzung wäre aber natürlich erstmal ein begründeter Verdacht, daß es wirklich an der fehlenden Werbeerlaubnis lag. Um diesen zu bekommen (oder auch zu verwerfen) diente primär meine Nachfrage hier im Forum
Was in diesem Zusammenhang und Stadium die Einschaltung einer Aufsichtsbehörde soll oder auch nur möglicherweise für die Zukunft gesamtgesellschaftlich verbessern können sollte ist mir bisher nicht ganz klar. Daß die Bank jeden beliebigen Kunden aus x-beliebigen Gründen ablehnen kann versteht sich sowieso von selbst. Es gibt ja weder ein Anrecht auf einen Vertrag mit einer bestimmten, gerade attraktiven Geschäftsbank, genausowenig wie eine Geschäftsbank ein Anrecht hat auf einen bestimmten, attraktiven Kunden hat.
Deine Frage hier sollte nicht lauten, ob schon jemand außerhalb des OLB-Geschäftsgebietes akzeptiert worden ist. Selbst für die eigene, interne Bewertungsmöglichkeit müsste man dafür schon bestätigt bekommen, daß von einer großen Zahl x gebietsfremden Antragstellern x-1 (x-du) akzeptiert worden sind. Aber beweisen würde auch das nichts, denn abgesehen von regionalem Geschäftsgebiet und Vertragsfreiheit kann das auch eine Mitarbeiterentscheidung aus sonstwelchen Gründen gewesen sein. Es könnte ja auch daran liegen, daß alle anderen mit rosa Kugelschreiber unterschrieben haben, du aber mit blauem. Nicht, daß das dann ein Beweis wäre, aber die Frage wäre doch eher, ob jemand anderes mit gestrichener Werbeerlaubnis akzeptiert worden ist.
Beim Antrag bei der PSD Köln hat das Durchstreichen der Werbeerlaubnis an gleich mehreren Stellen mitsamt nicht erfolgter Unterschrift an den dafür vorgesehen Stellen jedenfalls auch bei Gebietsfremdheit keine Ablehnung zur Folge gehabt.
Als Verallgemeinerung des angesprochenen Punktes: Wenn man zuerst eine Werbeerlaubnis gibt, egal ob freiwillig, nachlässig, guten Eindruck machen wollend oder gezwungenermaßen, die dann aber zeitnahn widerruft, welche Bedeutung hat das für das Vorhandensein seiner Adresse bei den verbundenen Partnerunternehmen? Darf zum Beispiel die Adresse nach Widerruf nur nicht mehr an die Allianz weitergeben oder muss sie die Adresse vom Partner gar "zurückholen"?