Weil ich mich sowieso letztens mal gefragt hatte, wie groß denn etwas sein muß, daß man es noch erkennen kann oder, daß man etwas noch lesen kann habe ich gerade mal etwas recherchierückt. Wenn man auch oft darauf schimpft, so hat es doch auch sein gutes, daß es für alles mögliche und vieles unmögliche DIN-Vorschriften gibt. So gibt's das zumindest indirekt auch für die Lesbarkeitsanforderung an Schriften, gedacht für den Arbeitsbereich.
Gemäß dem Ergonomiekompendium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Vorausgesetzt werden natürlich optimaler Kontrast und optimale Zeichengestaltung: serifenlos, 70% bis 100% Zeichenbreite, 10% bis 17% Strichbreite, jeweils bezogen auf die Zeichenhöhe. Absolut minimal sind 16 Bogenminuten, besser mindestens 20 bis 22 Bogenminuten. Zur Ermöglichung flüssiger Informationsaufnahme, also wohl bei längeren Texten sollten 31 Bogenminuten nicht überschritten werden. Dafür gibt's auch eine Fautformel:
Sehabstand durch 110 ergibt die Zeichenhöhe bei 31 Bogenminuten
Bei 170 Metern wäre das 1,5 Meter. Minimal wäre man 1 Meter. Zum Ausgleich der sicher nicht optimalen Schrift-, Kontrast- und Blickwinkelgestaltung würde es sicher auch nicht schaden, wenn man auf 2 Meter ginge. Die Verdoppelung von 1 auf 2 Meter bedeutet natürlich die vierfache zu bearbeitende Fläche. Bei 1 Meter Zeichenhöhe käme der gegebenene Text auf zumindest 13 Meter (70% Zeichenbreite auch bei Kleinbuchstaben, außer bei f, i, j, l und t). Also müsste es sich wohl zwischen minimalst 1*13 Meter, besser 1,5*20 Meter bis idealerweise 2*26 Meter abspielen, je nach Buchstabenerstellungssorgfalt, möglichem Kontrast und Entfernung vom Turmfuß.
Zu jeder Recherche gehört natürlich auch eine kleines Literaturverzeichnis (Hauptsuchtwort: Zeichenhöhe) (-:=
http://www.baua.de/cae/servlet…6879/Fb1074-Anhang-09.pdf
http://www.highlight-web.de/fi…sueller_Informationen.pdf
http://www.baua.de/cae/servlet…ionFile/59225/F2116-2.pdf