"Was wäre, wenn..."-Fragen aus dem wirklichen Leben lassen sich schlussendlich nur mittels Durchführung beantworten. Und selbst dann bekommt man die Frage nur für die eine Ausgangssituation beantwortet. Analog dem in Brasilien flatternden Schmetterling oder dem in China umfallenden Reissack könnte aus eine minimalen, eigentlich gar nicht wahrnehmbaren Ausgangssituationänderung eine komplett andere Folgesituation entstehen. Insofern ist die Frage schon an sich müßig.
Auch früher ist nie ein Sachbearbeiter mit einem Antragsteller einkaufen gegangen und hat ihn durch dessen persönlichen Normaltagesablauf begleitet, möglicherweise noch samt wirtschaftlichen, psychologischen, kulturellen, religiösen, infratstrukturellen und sonstigen Fachgutachten, um daraus des Antragsstellers Bedarfssituation zu ermitteln. Es gab schon immer Pauschalen, es gibt jetzt welche und auch nach Silvester werden unter jeglichem Verlauf Pauschalen irgendwelcher Art angesetzt werden.
Falls andere, nachgeordnete Gremien wie Bundesrat oder Länderparlamente zustimmungspflichtig einbezogen werden müssen bedeutet das ja noch nicht, daß die Regierung und Bundestag kein Gesetz verabschiedet haben. Aber auch unabhängig von juristischen Finessen, derer Meister ich definitiv nicht bin gibt es doch gar keinen Zweifel, daß selbst im Nichteinigungsfall nach Silvester entweder das alte oder ein neues Tagesgeschäft in den Arges betrieben werden wird - nötigenfalls eben unter dem Geheiß der Vorläufigkeit. Zumindest das Verfassungsgericht ist nicht an größtmöglichem Schaden gelegen. Wie inzwischen schon oft angemerkt wurde ja auch in keinster Weise die Höhe kritisiert, sodaß bei transparenterer Berechnung durchaus auch ein Minus herauskommen könnte. Schon die Kinderbeträge sind ja offensichtlich bisher eher zu hoch, als zu niedrig angesetzt worden, auch wenn sie wegen Vertrauensschutzes (sprich: Unmutsbefürchtung) nicht dementsprechend gesenkt werden sollen. Und die Mehrforderer würden selbst dann die Berechnungen kritisieren, falls die in voller Höhe ihren Forderungen entsprechen würden. Dann fordert man flugs noch mehr.
Ich hab' übrigens aus irgendeinem Grund noch in Erinnerung, daß früher als Sozialhilfe 10 Mark pro Tag ausgezahlt wurden, also 300 Mark pro Monat. Das müsste sich auf die Mitte der 80er Jahr beziehen. Seitdem sind 25 Jahre vergangen. Die durchschnittliche Inflationsrate von 1980 bis 2008 betrug 2,1 Prozent. Daraus ergibt sich eine Gesamtinflation von knapp 70 Prozent. Damit wären wir bei 510 Mark pro Monat, also 260 Euro pro Monat. Die heute zumindest im Regelfall in den Hartz4-Satz eingeschlossenen, früheren Einmalleistungen machten früher laut Sozialreferatsstatistik 15 bis 20 Prozent der laufenden Leistungen aus, womit man dann bei effektiv um die 295 bis 310 Euro landen würde, wohlgemerkt einschließlich der Berücksichtigung von Inflation und auch früheren - zum Teil jetzt aber auch noch gewährten - Einmalleistungen. Der tatsächliche HartzIV-Betrag von derzeit 359 Euro liegt also nochmal 15 bis 20 Prozent über der seitherigen Kostenentwicklung. Hinzu kommt ja noch, daß HartzIV sowohl Schonvermögen, Autobesitz und auch selbst bewohnten Wohnungs- und Hausbesitz gestattet. Auch imm Gegensatz zu früher werden Einkommen und Vermögen der familiären Verwandtschaft nicht herangezogen. Und Hartz4 einen erheblich besseren Ruf hat als früher die die Sozialhilfe. Lobby, Opposition und nicht zuletzt die Sozialindustrie (sprich: Sozialverbände, Kirchen,...) tragen dementsprechend viel zum Geschrei bei. Die These der Verarmung ist mit Vorsicht zu genießen.