Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von polli
    In meinem praktischen Fall sieht die Situation so aus das ein Anbieter von Mehrwertdiensten für meine Firma eine Nummer zur Verfügung stellt. Heute verdient er mit jeder Minute die jemand versucht mich zu erreichen. Geh ich nicht ran ist es für ihn ok, gehe ich ran ist es auch ok.

    Ob man dran gehst oder nicht muss man so oder so entscheiden, aber sollen die anrufenden Kunden trotzdem a) warten und b) zahlen - selbst, wenn sie nach X Minuten genervt aufgegeben haben und sie keinerlei telefonische Leistung in Anspruch genommen haben? Mag sein, daß sich die Kostenaufteilung zwischen Firma, Mehrwertdienst und Kunde verschieben wird oder sich sogar verschieben muss. Wenn die Firma unbedingt eine Begrüssungs- und Wartemusikschleife haben will, dann muss sie die eben selbst finanzieren. Mag sein, daß Kunden dann potentiell länger warten zu bereit sind, obwohl die auch jetzt angesichts von schon verbrachter, kostenpflichtiger X Minuten in der Warteschleife eher zum Durchhalten tendieren. Andererseits ist das Warten weder eine Freude, noch in irgendeiner Weise produktiv. Und dafür auch noch zahlen? Ganz im Gegenteil! Ähnlich wie bei Verspätungen im öffentlichen Verkehr sollte ein in der Warteschleife aufgehaltener Kunde eigentlich zusätzlich zu den Kosten auch für seine zwangsweise dort verbrachte Zeit entschädigt werden.


    Wenn man sich's recht überlegt sollte eigentlich am Ende eines jeder 0180/0900 zumindest die annehmende Person entscheiden müssen, ob der doofe Kunde selbst oder die eigene, ebenso doofe Firma das zu lösende Problem provoziert hat. Dementsprechend sollte er sich mittels Auswahlknopf entscheiden müssen, ob die Firma die Telefonkosten übernimmt oder aber der Kunde.

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    Original geschrieben von polli
    fraglich ist wer zukünftig faktisch die anfallenden Kosten für die "kostenlose" Wartezeit trägt - soll ja schließlich auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen gelten...

    Das Warten verursacht höchstens technische Kosten, solange es einfach nur klingelt nichtmal solche in nennenswertem Umfang. Kosten und Gewinn über kostenpflichtige Wartezeiten zu realisieren ist pervers. Das ist so, als ob der Kunde an Bahnhof, Bushaltestellen und Flughafen für Verspätungswartezeiten auch noch explizit pro Minute etwas draufzahlen müsste, nur weil der Betreiber ja offenbar ein Problemchen hat und das durch mehr Geld möglicherweise entschärfen könnte.


    Wenn eine Servicenummer für sich genommen Gewinn realisieren soll dann hat der Betreiber diese eben konkret und offen in Rechnung zu stellen. Den Minutenpreis nicht ganz so hoch anzusetzen, dafür aber zusätzliche Wartezeiten zu erzwingen ist tatsächlich pervers. Sein Gegenüber konkret zu finanzieren hat der Kunde dann ja so oder so, also darf man nicht auch noch zusätzlich seine Zeit verschwenden, nur um sich einen günstigeren Minutenpreis schönzurechnen.

    Namens- und Nummernvariationen



    Der allergrößte Teil ließe sich doch mit einem einfachen Regelwerk auf Plausibilität überprüfen. Bei internationalen Überweisungen wird's da natürlich schwierig, bei Verwendung unterschiedlicher Alphabete und Schriften in Auftraggeber- und Empfänger praktisch unmöglich.


    Was anderes, dazu passendes: Ich hatte mich schon gewundert, daß verschiedene Tagesgeldkonten (wegen Sonderzinsaktionen) bei derselben Bank fortlaufende Nummern tragen, obwohl man sich das bei Prüfziffernwendung eigentlich nicht vorstellen kann. Nun, mit dem erwähnten Bankverbindungsprüfer habe ich mal verschiedene Varianten durchprobiert. Nicht nur die letzte Stelle, sondern die letzten drei sind variabel, die Kontonummer bleibt also formal korrekt. Bedeutet das, daß die führenden 7 Stellen - wahrscheinlich 6+Prüfziffer? - den Kunden identifizieren? Daß der Dreierblock keineswegs mit 001 beginnt könnte ja daran liegen, daß in den führenden Ziffern vielleicht die Kontoart kodiert sein könnte. Würde eine Überweisung an eine formal korrekte Kontonummer bei nicht existentem Unterkonto einem existierenden zugeordnet oder aber zurückgehen?

    Eigentlich nicht überraschend, da die Gettingsgutschriften nachlaufend kamen, aber irgendwo in den AGB hätte ja auch stehen können, daß nach Kündigung oder Geschäftsaufgabe keine Gutschriften mehr erfolgen werden. Jedenfalls ist auf der gestern/heute verfügbar gemachten Rechnung für August die Eurogutschrift verbucht worden.


    Wie stellt sich das eigentlich bei den Minutengutschriften dar, zum Beispiel bei "Mein Base"? Auf der Rechnung für August stehen die 30 Freiminuten auch drauf. Werden die auch nachlaufend gutschrieben, sodaß die dann in diesem Monat, also im September verfügbar sind oder war's das nach dem 31. August mit den Freiminuten?


    Mal sehen, ob der angekündigte Nachfolger überhaupt von irgendeinem Interesse ist für sowieso Gutinformierte wie TT'ler...

    Eigentlich nicht überraschend, da die Gettingsgutschriften nachlaufend kamen, aber irgendwo in den AGB hätte ja auch stehen können, daß nach Kündigung oder Geschäftsaufgabe keine Gutschriften mehr erfolgen werden. Jedenfalls sind auf den gestern/heute verfügbar gemachten Rechnungen für August die Gutschriften verbucht worden.

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    Original geschrieben von Christian
    Ist es nicht. Es zeigt, dass die Darstellung von Sportschützen als latente Gefahr für die Bevölkerung blanker Populismus ist.

    Sportschützen ist nicht größere Mordlust zu unterstellen als Nichtsportschützen. Wie du schon sagst ist das eine populistische Darstellung. Knackpunkt sind das Vorhandensein und die leichte Verfügbarkeit solcher aus dem Stehgreif heraus benutzbarer und auch ohne Training todesgefährliche Distanzwaffen. Schon Klingen aller Art, erst recht Bögen, Schleudern und anderes Nichtexplosives bedingen erhebliche Geschicklichkeit, teils langes Training zur Darstellung einer tödlichen Gefahr und man bräuchte entweder einen im Affekt nicht vorhandenen kühlen Kopf oder muss die Distanz auf Null reduzieren, mit entsprechender Abwehrchance und eigener Gefährdung.


    Wie schon gesagt brauchen wir hier über illegale Waffen gar nicht zu sprechen. Die gibt es sowieso, gehören aber Berufskriminellen, die einen komplett anderen Täterkreis darstellen. Wenn die gesetzliche Grundlage des bisherigen Sportschützentums wegfiele würde sich die Anzahl der Affekttaten und Amokläufe verringern, während sich das ihrer gesetzlichen Grundlage beraubte Sportschützentum in Grummeln und Wohlgefallen auflösen würde, denn diese sind ja eben nicht kriminell und werden's auch nicht werden wollen. Rauchen ist teilweise auch nicht mehr erlaubt, na und? Was, wenn es aufgrund bestehender Gesetze möglich wäre privat mit einem nicht entschärften Kampf- oder Artilleriepanzer durch die Gegend zu fahren? Dann würde die Gesetze geändert, spätestens nach negativen Ereignissen damit.

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    Das mag sein, allerdings ist der aktuelle Amoklauf das beste Beispiel dafür, dass Menschen nicht zwangsläufig Schusswaffen brauchen, um andere Menschen im Affekt zu töten. Selbst gebaute Bomben tun es auch. In diesem Fall - und da bin ich mir sicher - wären nicht weniger Menschen gestorben, wenn die Frau keine Sportschützin gewesen wäre.

    Selbstverständlich könnte auch ein Privatwaffenverbot mit Explosivstoffen zusammenhängene Gewalt nicht vollständig verhindern. Aber eine Bombe lässt sich nicht im Affekt bauen, wahrscheinlich nichtmal einsetzen und auf Vorrat werden sowieso nur Irre und Hochkriminelle Bomben basteln, lagern und zugriffsbereit halten. Tödliche Gewalttaten würde es so oder so auch weiterhin geben, aber weniger, auch für den Täter risikoreicher, aufwendiger und unzuverlässiger.


    Zeiten ändern sich. Schusswaffen in Privathand haben natürlich eine Herkunft, Tradition und führen in aller Regel nicht zu Missbrauch, aber Zeiten ändern sich und ein Geschütz auf dem Dach darf man ja auch schon lange nicht mehr aufstellen.

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    Darüber hinaus zeigen Österreich und die Schweiz, dass liberalere Waffengesetze nicht zwangsläufig Massen von Amokläufern oder Gewalt in der Bevölkerung hervorbringen. Aber es ist natürlich einfacher, die Sportschützen als einfaches, handliches Feindbild zu verwenden, statt solche Ereignisse auf der gesellschaftlichen Ebene anzugehen.

    Auf welcher gesellschaftlichen Ebene soll man denn da angeblich ansetzen können? Indoktrination? Sippenhaft? Todesstrafe? Verbannung? Genetische oder soziale Auslese? Totalüberwachung? Oder GPS-Ortung der Schusswaffe und damit zusammenhängende, amtliche, individuelle Schussfreigabe?


    Jenseits des Tellerrandes sieht man ja so schlecht, aber zumindest in der Schweiz gab es doch mehrfach Amokläufe, teils sogar mit den dort zuhause gelagerten Reservistenwaffen und doch sogar im Parlament. Vermutlich unterscheiden sich die drei genannten Länder schon wegen ihrer grundsätzlichen Ähnlichkeit nicht grundsätzlich.


    Weil sich in Schützen- und Schießvereinen amtliche Würdenträger und deren Bezugspersonen häufen wird ein Privatwaffenverbot sicherlich schwierig durchzusetzten sein. Die Lobby der Waffenindustrie und der Aufschrei wegen wegfallender Arbeitsplätze und entfallenden Waffenhandels käme noch dazu. Aber Schusswaffen haben in Privathand genausowenig zu suchen wie Kampfflugzeuge, Maschinengewehre, Artillerieschütze, Sprengstoff und Kampfpanzer.

    Namens- und Nummernvariationen


    Der allergrößte Teil ließe sich doch mit einem einfachen Regelwerk auf Plausibilität überprüfen. Bei internationalen Überweisungen wird's da natürlich schwierig, bei Verwendung unterschiedlicher Alphabete und Schriften in Auftraggeber- und Empfänger praktisch unmöglich.


    Was anderes, dazu passendes: Ich hatte mich schon gewundert, daß verschiedene Tagesgeldkonten (wegen Sonderzinsaktionen) bei derselben Bank fortlaufende Nummern tragen, obwohl man sich das bei Prüfziffernwendung eigentlich nicht vorstellen kann. Nun, mit dem erwähnten Bankverbindungsprüfer habe ich mal verschiedene Varianten durchprobiert. Nicht nur die letzte Stelle, sondern die letzten drei sind variabel, die Kontonummer bleibt also formal korrekt. Bedeutet das, daß die führenden 7 Stellen - wahrscheinlich 6+Prüfziffer? - den Kunden identifizieren? Daß der Dreierblock keineswegs mit 001 beginnt könnte ja daran liegen, daß in den führenden Ziffern vielleicht die Kontoart kodiert sein könnte. Würde eine Überweisung an eine formal korrekte Kontonummer bei nicht existentem Unterkonto einem existierenden zugeordnet oder aber zurückgehen?

    Popcorn-Maschine


    Neuester Gratisartikel als Zugabe zu einer Katalogbestellung ist laut heutigem Brief eine Popcorn-Maschine (1200W, 32*19cm). Sie sieht genau aus wie die von Rosenstein & Söhne bei Pearl, Leistungsangabe und Beschreibung sind auch identisch und die 2cm Abweichung bei der Größenangabe sind sicher Meßabweichungen. Bei Pearl gibt's noch ein zusätzliches Rezeptbüchlein dabei. Kein MBW, bis 11.10.2010 oder solange Vorrat reicht, Kennziffer LM 9180273.


    Gerade sehe ich, daß die auch online als "Geschenk der Woche" erhältlich ist, dort allerdings mt MBW €149.

    Neuer Wein in alten Tüchern oder: Flexident vs. Postident Comfort


    Comdirect und DHL posaunen ja ihr großartiges, neues Verfahren Flexident hinaus, mit dem die für ein Online-Konto nötige Identifizierung an der Haustür, statt in der Postfiliale durchgeführt werden kann.


    Was ist denn der großartige, einen neuen Namen rechtfertigende Unterschied zu den sowieso schon lange vorhandenen Varianten Postident Comfort und Postident Special, bei dem ja auch ein Zusteller von DHL Express zuhause die Identifikation und Unterschriftenabnahme vornimmt? Das Verfahren wird ja zum Beispiel von manchen Händlern für Mobilfunkverträge genutzt.


    Laut den Pressemeldungen zu Flexident - auf Postseiten gibt's bisher nichts dazu und Erfahrungen offenbar auch nicht - hat der Kunde die Möglichkeit eventuelle Antragsformulare dem Zusteller unterschriebene Antragsformulare übergeben. Bei Postident bringt der Zusteller diese mit, könnte aber sicher auch welche mitnehmen. Zudem wird Flexident Zeit und Ort vom Kunden bestimmt, also zum Beispiel auch in der Pause am Arbeitsplatz. Meines Wisses kann aber auch bei den Postident-Varianten vom Auftraggeber erlaubt werden, daß Zustelladresse und Meldeadresse nicht übereinstimmen müssen. In jedem Fall gibt's bei Adressdifferenzen bei der zweiten Zustellung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber diese Möglichkeit und man kann als Kunde dann auch zumindest ein Zeitfenster vorgeben.


    Ist Flexident nur eine weitere Worthülse, die bestenfalls als weitere Postident-Variante eingeordnet würde?


    Postident laut DHL
    Flexident laut Comdirect
    Flexident laut Banktip


    Im Zuge meiner kleinen Recherche zu diesem Thema habe ich gelesen, daß die Deutsche Bank bei der Kontoeröffnung schon vor Jahren alternativ zum Filial-Postident auch Haustür-Postident anbot oder anbietet. Gibt's noch weitere Banken, die Alternativen zum Postfilialbesuch anbieten? Abgesehen von Termin- und Bequemlichkeitsgründen wäre das ja auch für viele Ältere, Kranke, Behinderte oder sonstwie eingeschränkte Personen vorteilhaft oder sogar alternativlos.