Ich würd' mir nun keine gesteigerten Sorgen machen wegen der Briefe vom Insolvenzverwalter. Daß die Geschäfte binnen Dreimonatsfrist vor Insolvenz anfechtbar hat eben zur Folge, daß zumindest die etwas komplexeren, nicht läppischen Geschäfte mit Hinweis auf's Gesetz angefochten werden. Der Insolvenzverwalter hat ja schließlich nach Kräften Forderungen zu finden und einzutreiben. Einige Kunden werden ja schon aufgrund eines solchen Briefes sich ins vermeintlich unvermeidliche fügen und zahlen. Ob sich ein Gericht mit den Auszahlungsanfechtungen befassen soll ist doch mehr als fraglich. Schließlich handelt es sich um häufig vorgekommene Geschäftsvorgänge im üblichen Rahmen. Wenn die Auszahlungen mehrfach überhöht gewesen wären, dann läge natürlich nahe, daß rechtswidrig Vermögen dem Unternehmen entzogen werden sollte zur letztendlich eigenen Bereicherung. Die Anfechtung der hier besprochenen, regulären Geschäftsvorgänge werden sie sicher nichtmal versuchen durchzusetzen. Vielmehr werden sie schon wegen der Masse bereuen sich die Geschäfte nicht vorher etwas genauer angeschaut zu haben. Es sei denn, daß sich der Auftriss wegen genügend zahlreicher unwissender, eingeschüchterter Dreimonatskunden letztlich doch für sie lohnt.
Ein Mahnbescheid ist natürlich genausowenig ein Beweis für Kenntnis oder auch nur Ahnung einer bevorstehenden Insolvenz. Zum einen gibt's ja auch noch genügend Schlampigkeit, schlechte Organisation, mangelnden Willen, Betrugsabsicht und vorübergehende Refinanzierungsprobleme, die einen Kunden zur Ausfertigung eines Mahnbescheides veranlassen. Zum weiteren steht in der zitierten Formulierung, daß zusätzlich zur Untermauerung des Verdachtes die "Forderung verhältnismäßig hoch" sein muss. Das ist bei den erwähnten Auszahlungen aber sicher nicht der Fall.
Bei den Auszahlungsfällen geht's um zahlreiche, häufige, normale und legale Geschäftsvorfälle, die bei späterem Eintritt der Insolvenz Bestand behalten werden. Wie schon erwähnt könnten ja sonst vom Insolvenzverwalter alle geleisteten Zahlungen innerhalb der Dreimonatsfrist pauschal und endgültig zurückgefordert werden, von Aldi (Klopapier) über die Versorger (Strom & Wasser) bis hin zu Autohändler und Bauunternehmung, nicht zu vergessen die Angestellten, die Sozialträger und das Finanzamt. Sie werden's einfach mal bei den Auszahlungskunden probiert haben, weil da keine direkte, schon vergangene Leistung gegenübersteht und den Normalos diese Praxis eher fremd ist wegen der Konzentration des hiesigen Mobilfunkvertriebs auf scheinbare Gratishandys.
Am Ball bleiben, sich informieren, widersprechen, keinesfalls zurückzahlen und einen kühlen Kopf bewahren.
P.S.: Klaushei hat meinen Beitragsversuch gut zusammengefasst! (-:= Hätte das schon vorher dagestanden hätte ich mir mein Geschreibsel sparen können. (-;=