Beiträge von drueckerdruecker

    Da die getätigten Auszahlungsgeschäfte sich immer um dreistellige Beträge drehen werden die sich gedacht haben, daß ein Brief sagen wir einen Euro pro Stück kostet. Wenn auch nur jeder hundertste schon aufgrund eines geschickt formulierten Briefes von sich aus zahlen wird, dann sind sie schon im Plus. Und es wird sicher weit mehr als jeder hundertste sein, der das macht - eher jeder zehnte oder mehr.


    Wer nicht gerade hier mitliest oder schreibt, der weiß ja gar nicht, daß der Brief pauschl an alle Auszahlungskunden des Dreimonatszeitraums gegangen ist. Also wird er eher geneigt sein an eine begründet gegen ihn persönlich gerichtete Forderung zu glauben. Also zahlt er, um nicht noch einen ihm riskant bis aussichtslos scheinenden Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, Zeit damit verbringen zu müssen und ihn letztlich noch zusätzlich bezahlen zu müssen.


    Die Forderung ablehnen würde ich auch. Die werden die Sache dann aber sicher offen lassen, also allerhöchstens den Widerspruch quittieren, keinesfalls aber diesem explizit zustimmen. Insofern nutzt der Widerspruch nur, falls die tatsächlich weitere Rechtsmitteln einlegen sollten, samt Aufwand, Zeit und Kostenrisiko - was sie aber wegen der geschilderten Gründe kaum machen werden.


    Ergo kann ein Widerspruch nicht schaden, ist aber im derzeitigen Stadium auch nicht nötig und versprechen sollte man sich davon nichts.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ein Monatszeitfenster mit 1 GB ist wohl ein Witz, das reicht meist nur für 1 Woche, kann man gleich ein Wochenzeitfenster für knapp 9 Euro buchen.

    Die meisten mit den typischen Handy Internet Flats mit 200 bis 300 MB UMTS-Volumen pro Monat scheinen damit ja gut hinzukommen. Mit Email und text- bis grafikorientierten Seiten ist das ja auch kein Problem. Erst, wenn man hauptsächlich Online-Radio hört, Videos ansieht oder größere Downloads über's Handy abwickelt erreicht man schnell ein paar hundert oder auch über 'nem Gigabyte. Bei guter HSDPA-Verbindung, leistungsfähigem Mobiltelefon und genügend Freizeit und Interesse sitzt das technisch natürlich zunehmend drin. (-;=


    Warum man für einen Monat mit einem Gigabyte 20 Euro zahlen sollte angesichts der viel günstigeren 5GB-Datentarife wäre eher noch die Frage.

    Zitat

    Original geschrieben von Scarly2209
    Kann man Tarif 2 auch abschließen wenn man älter als 29, aber ein Schülerausweiß vorhanden ist.

    Falls das System dort nicht gerade eine Lücke aufweisen sollte würde ich mich auf eine nicht zustimmende Antwort vorbereiten. Für's Alter zwischen 18 und 25 ist ja keinerlei Nachweis erforderlich, womit man seine Zeit verbringt. Nur von Studenten, die zwar schon älter, aber nicht älter als 29 sind ist der Studentenausweis oder ähnliches erforderlich und nützlich. Studenten über 29 können sich das sparen, also auch Schüler, Fahrschüler, Umschüler, Kaumschüler und Baumschüler. (-;=

    Ich würd' mir nun keine gesteigerten Sorgen machen wegen der Briefe vom Insolvenzverwalter. Daß die Geschäfte binnen Dreimonatsfrist vor Insolvenz anfechtbar hat eben zur Folge, daß zumindest die etwas komplexeren, nicht läppischen Geschäfte mit Hinweis auf's Gesetz angefochten werden. Der Insolvenzverwalter hat ja schließlich nach Kräften Forderungen zu finden und einzutreiben. Einige Kunden werden ja schon aufgrund eines solchen Briefes sich ins vermeintlich unvermeidliche fügen und zahlen. Ob sich ein Gericht mit den Auszahlungsanfechtungen befassen soll ist doch mehr als fraglich. Schließlich handelt es sich um häufig vorgekommene Geschäftsvorgänge im üblichen Rahmen. Wenn die Auszahlungen mehrfach überhöht gewesen wären, dann läge natürlich nahe, daß rechtswidrig Vermögen dem Unternehmen entzogen werden sollte zur letztendlich eigenen Bereicherung. Die Anfechtung der hier besprochenen, regulären Geschäftsvorgänge werden sie sicher nichtmal versuchen durchzusetzen. Vielmehr werden sie schon wegen der Masse bereuen sich die Geschäfte nicht vorher etwas genauer angeschaut zu haben. Es sei denn, daß sich der Auftriss wegen genügend zahlreicher unwissender, eingeschüchterter Dreimonatskunden letztlich doch für sie lohnt.


    Ein Mahnbescheid ist natürlich genausowenig ein Beweis für Kenntnis oder auch nur Ahnung einer bevorstehenden Insolvenz. Zum einen gibt's ja auch noch genügend Schlampigkeit, schlechte Organisation, mangelnden Willen, Betrugsabsicht und vorübergehende Refinanzierungsprobleme, die einen Kunden zur Ausfertigung eines Mahnbescheides veranlassen. Zum weiteren steht in der zitierten Formulierung, daß zusätzlich zur Untermauerung des Verdachtes die "Forderung verhältnismäßig hoch" sein muss. Das ist bei den erwähnten Auszahlungen aber sicher nicht der Fall.


    Bei den Auszahlungsfällen geht's um zahlreiche, häufige, normale und legale Geschäftsvorfälle, die bei späterem Eintritt der Insolvenz Bestand behalten werden. Wie schon erwähnt könnten ja sonst vom Insolvenzverwalter alle geleisteten Zahlungen innerhalb der Dreimonatsfrist pauschal und endgültig zurückgefordert werden, von Aldi (Klopapier) über die Versorger (Strom & Wasser) bis hin zu Autohändler und Bauunternehmung, nicht zu vergessen die Angestellten, die Sozialträger und das Finanzamt. Sie werden's einfach mal bei den Auszahlungskunden probiert haben, weil da keine direkte, schon vergangene Leistung gegenübersteht und den Normalos diese Praxis eher fremd ist wegen der Konzentration des hiesigen Mobilfunkvertriebs auf scheinbare Gratishandys.


    Am Ball bleiben, sich informieren, widersprechen, keinesfalls zurückzahlen und einen kühlen Kopf bewahren.


    P.S.: Klaushei hat meinen Beitragsversuch gut zusammengefasst! (-:= Hätte das schon vorher dagestanden hätte ich mir mein Geschreibsel sparen können. (-;=

    Von "brauchen" kann man wohl nur reden, wenn man mangels Kreditfähigkeit und finanzieller Notlage auf eine Schubladenvertragsauszahlung als Kleinkredit angewiesen ist. Ansonsten dient er zum Abstauben einer Zugabe, dessen Wert die Kosten des Schubladenvertrages übersteigt. Mitunter kommt auch beides zusammen und man erhält die Vertragskosten im voraus und oben drauf noch ein Handy aus Nichtbilligsegment.

    Mal sehen, ob Klarmobil sich vielleicht dahingehend querzustellen versucht, daß die Wunschrufnummer ja speziell für den Kunden "angefertigt" wurde und somit vom Widerrufsrechts ausgenommen ist - ähnlich wie maßgefertigte Kleidung oder Möbel. <-;<


    Aber eigentlich müsste der Widerruf sich doch auf samt und sonders alles beziehen, vom Anschlusspreis bis zur Wunschrufnummer, je nachdem auch eventuelle Versandkosten. Oder hat Klarmobil im konkreten Fall schon etwas anderes verlauten lassen?


    Im Fall des Sträubens seitens Klarmobil kannst du einfach darauf verweisen, daß du den Widerruf gleich im Bestellanschluss ausgesprochen hast, sie dann aber offensichtlich nichts unternommen haben, um Aufwand und Kosten ihrerseits zu vermeiden und sie deshalb auch rein gar nichts davon auf dich abwälzen können.

    Vielleicht sind die "Kollegen auf der Facebook Fanpage" genauso virtuelle Persönlichkeiten wie Netzclubkatja. Nicht, daß ich gesicherte Fakten hätte, daß Netzclubkatja genausowenig in persona existiert wie Dr. Sommer oder der Ostermann, aber die Form des Abschieds, der Verweis auf alternative Anlaufpunkte und das kommentarlose Nichtwiederauftauchen können einen dann doch denken lassen, daß da eine virtuelle Betreuungspuppe in den Urlaub, also in die Versenkung geschickt worden ist. Mission erfüllt, "Katja" kann abtreten.


    Ob nicht die halbe TT-Netzclubkundschaft samt Familie, Freundeskreis und Verwandschaft gekündigt hätte, wenn der Abschied gelautet hätte: "Hallo Leute, ich bin's, eure Katja. Eigentlich bin ich ja der Schorsch und sitze im staubigen O2-Aktenkeller. Euch hab' ich ja ganz schön an der Nase herumgeführt mit meiner selbsterdachten Guerilla-Vertriebsstrategie zugunsten meines ungeliebten Arbeitgebers. Aber ihr habt's mir ja auch leicht gemacht. Nun hab' ich aber keinen Bock mehr darauf und sortier' lieber wieder staubige Interkom-Akten. Servus, nichts für ungut und vergelt's Gott, ihr Zipfiklatscher und Saupreiß greisliche!"?

    Vorhin hab' ich gesehen, daß der Ebay-Händler Supihandy (alias Fexcom alias Obimo hier im TT) als Zugabe zu einem O2 IP100 Duo eine Edelkaffeemaschine namens "DeLonghi PrimaDonna ESAM 6700" anbietet, die ansonsten günstigstenfalls 1350€ kostet. Zusätzlich zu den 505€ Vertragskosten wird natürlich noch eine Zuzahlung fällig, und zwar in Höhe von 749€. Finanztechnisch lohnt das ja auf jeden Fall, aber die riesige Zuzahlung steht den bekannten Handyfinanzierungsleuten ja ähnlich unüberwindbar im Wege herum, wie normalerweise der Barbetrag für ein Iphone 4. Und wer 750€ direkt bezahlen kann, der wird doch in der Regel auch 1350€ zusammenbekommen können.


    Oder gibt's noch extremere Zuzahlungsbeispiele? Ich hab' ansonsten nichts über 200€ finden können. Vielleicht gibt's demnächst dann auch noch Angebote a la "Dacia Logan-Autofinanzierung über Handyverträge"?!

    Re: Re: Verbraucherinsolvenz


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Du schuldest mir 42,57. Reagierst nicht auf eine Mahnung. Meine Reaktion: Mahnbescheid. Der kann mangels Masse nicht vollstreckt werden. Also stelle ich einen Insolvenzantrag.


    Grund: Es ist nicht absehbar das 42,57 gezahlt werden, sonst hättest Du dich schon bei mir gemeldet. Ausserdem weiss ich nicht wo Du noch Schulden hast. Ein Insolvenzantrag zwingt den Schuldner dazu, die Karten auf den Tisch zu legen.

    Das ist durchaus nachvollziehbar, wenn denn der Schuldner partout sowohl Mitwirkung, als auch guten Willen verweigert. In der Regel werden die €42,57-Fälle ja spätestens bei Einschaltung der Ämter beglichen werden, denn an solch geringen Summen scheitert die Leistungsfähigkeit ja dann doch nicht. Aber die geschilderten Fälle mit oft nur knapp vierstelligen Insolvenzsummen waren nicht etwa Insolvenzeröffnungen, sondern Insolvenzabschlüsse ("Verteilungsverzeichnisse (gem. §188 InsO)"). Da werden also tatsächlich in nicht geringer Zahl Insolvenzen wegen solcher Summen eröffnet, durchgeführt und mit Feststellung der Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz abgeschlossen. Es steht dann auch jeweils dabei, wieviel an Masse an die Gläubiger zu verteilen ist, entweder ein paar Dutzend Euro oder 0,00 Euro. Als ob die Insolventen tatsächlich weder einen Cent in der Tasche haben, noch mittels Vermögensumwandlung früherer Luxusgüter erlösen könnten. Vom Aufwand des Insolvenzverfahrens, seiner Kosten und der Amtlichkeit gar nicht zu reden, aber wie kann man denn allein die anstehenden sechs Jahre kontrollierter Wohlverhaltensperiode - einschließlich Bemühung um jegliche, zumutbare Erwerbsarbeit und Abtretung halber Erbfälle - in Kauf nehmen, nur um einen Betrag von 1000 Euro nicht abstottern zu müssen?