Zitat
Original geschrieben von horstie
Genau das ist manchmal schwer zu vermitteln und m.E. auch nur schwer einzusehen. Aber in der Praxis ist kaum dran zu rütteln. Jedenfalls würde ich deshalb der eigenen Versicherung frühzeitig darlegen, weshalb Du eine eigenen Haftung für nicht gegeben hälst und Du daher dringend darum bittest, der Gegenseite nichts zu ersetzen - ist die Sache erst einmal reguliert, ist der Zug abgefahren....
Ein abgefahrener Zug kann sich auch mal auf dem falschen Gleis befinden, kehrt - aus Einsicht oder unter Druck - um und fährt später dann noch in die Richtung, in die er eigentlich sowieso wollte und sollte. (-;=
Ganz genau erinnere ich mich nun nicht mehr an seine Schilderung, das Unfallprotokoll und das blödsinnige Gutachten, aber ein Freund ist als vorschriftsmäßig rechts fahrender Radler von einem von der Gegenspur kommenden Autofahrer frontal gerammt worden - Notarzt, Krankenhaus, Fahrrad total verbogen, langwierige Rekonvaleszenz, pipapo. Während der frühen Morgenzeit gab es keine Zeugen und der Autofahrer behauptete, daß der Radfahrer die Gegenspur gekreuzt hätte, er hätte vergeblich versucht auszuweichen und so wären dann Auto, Fahrrad und Radfahrer seinerseits auf die Gegenspur geraten, ich glaube sogar bis an die gegenüberliegende Hauswand.
Die Versicherung meines Freundes hat's offenbar geglaubt, jedenfalls haben sie dem Autofahrer relativ schnell irgendwas ausbezahlt, ich glaube im unteren vierstelligen Bereich. Der Freund fährt aber erst viel weiter über die Straße, das ist sein regelmäßiger Arbeitsweg, an der Stelle würde es gar keinen Sinn ergeben und da stehen auf der Gegenseite auch Altglasbehälter mit entsprechender Scherbenhäufigkeit und zumindest mir hätte er's auch erzählt, wenn er etwas falsch gemacht haben könnte. Naja, der amtlich bestellte Gutachter hat im Verlauf dann auch noch die Ansicht des Autofahrers bestätigt mit seiner Expertise, obwohl schon die zugehörigen Werkstattfotos von Auto und Rad von der Lage des Schadens nicht dazu passten, wenn man sich's genau ansah.
Der Freund war angesichts seiner zahlenden Versicherung und angesichts des Gutachtens schon verzweifelt, aber wohl auch mein Zureden, daß er's bloß nicht dabei bewenden lassen soll ließ ihn doch das Gutachten anfechten und seinerseits Klage erheben. Letztlich ist zumindest rechtlich doch alles gut geworden, der Gutachter musste sein tolles Gutachten kleinlaut korrigieren, der Autofahrer ist zu Schadenersatz verurteilt worden und Schmerzensgeld im mittleren, vierstelligen Bereich gab's auch.
Das ist natürlich sehr entmutigend, wenn die eigene Versicherung die gegnerische Partei auszahlt, aber auch die können zum einen irren oder eben auch nach der Maxime handeln, daß es die urteilslose Zahlung sie wahrscheinlich billiger kommt als das Verfahren samt dessen ungewissen Ausgang (Anwälte, Gerichtskosten, Urteil...). Wenn die eigenen Experten mit sagen wir 50% Wahrscheinlichkeit die eigene Verurteilung erwarten mit Gesamtkosten X+Y+Z, dann ist eben alles billigere als die Hälfte davon für die Versicherung das attraktivere. Davon sollte man sich selbst nicht beirren lassen. Auch eine Versicherung entbindet einen weder von der Pflicht selber zu denken, noch vom Recht darauf - auch nicht der verständliche Schock angesichts der Versicherungsmitteilung, daß sie gezahlt habe.