Beiträge von drueckerdruecker

    In der in der Zwischenzeit automatisch verschickten Erinnerung schreibt Fexcom per E-Mail, daß die Unterlagen samt Unterschrift und Kopien bis Dienstag (29.6.) vorliegen müssen. Aber da sie ja vom 28. bis 30.6. die Verträge freischalten wollen werden ja vielleicht zumindest dann auch noch am 30.6. postalisch eintreffende Unterlagen berücksichtigt, wenn Fexcom die gewünschte Quartalsschwelle noch nicht übertreten hat. In der ersten E-Mail am Tag nach dem Afterbuy-Prozedere wurde sowieso lediglich auf's Monatsende, also den 30.6. bezuggenommen.


    Laut einem anderen "Forum" sind heute erste Ablehnungen erfolgt...

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Genau das ist manchmal schwer zu vermitteln und m.E. auch nur schwer einzusehen. Aber in der Praxis ist kaum dran zu rütteln. Jedenfalls würde ich deshalb der eigenen Versicherung frühzeitig darlegen, weshalb Du eine eigenen Haftung für nicht gegeben hälst und Du daher dringend darum bittest, der Gegenseite nichts zu ersetzen - ist die Sache erst einmal reguliert, ist der Zug abgefahren....

    Ein abgefahrener Zug kann sich auch mal auf dem falschen Gleis befinden, kehrt - aus Einsicht oder unter Druck - um und fährt später dann noch in die Richtung, in die er eigentlich sowieso wollte und sollte. (-;=


    Ganz genau erinnere ich mich nun nicht mehr an seine Schilderung, das Unfallprotokoll und das blödsinnige Gutachten, aber ein Freund ist als vorschriftsmäßig rechts fahrender Radler von einem von der Gegenspur kommenden Autofahrer frontal gerammt worden - Notarzt, Krankenhaus, Fahrrad total verbogen, langwierige Rekonvaleszenz, pipapo. Während der frühen Morgenzeit gab es keine Zeugen und der Autofahrer behauptete, daß der Radfahrer die Gegenspur gekreuzt hätte, er hätte vergeblich versucht auszuweichen und so wären dann Auto, Fahrrad und Radfahrer seinerseits auf die Gegenspur geraten, ich glaube sogar bis an die gegenüberliegende Hauswand.


    Die Versicherung meines Freundes hat's offenbar geglaubt, jedenfalls haben sie dem Autofahrer relativ schnell irgendwas ausbezahlt, ich glaube im unteren vierstelligen Bereich. Der Freund fährt aber erst viel weiter über die Straße, das ist sein regelmäßiger Arbeitsweg, an der Stelle würde es gar keinen Sinn ergeben und da stehen auf der Gegenseite auch Altglasbehälter mit entsprechender Scherbenhäufigkeit und zumindest mir hätte er's auch erzählt, wenn er etwas falsch gemacht haben könnte. Naja, der amtlich bestellte Gutachter hat im Verlauf dann auch noch die Ansicht des Autofahrers bestätigt mit seiner Expertise, obwohl schon die zugehörigen Werkstattfotos von Auto und Rad von der Lage des Schadens nicht dazu passten, wenn man sich's genau ansah.


    Der Freund war angesichts seiner zahlenden Versicherung und angesichts des Gutachtens schon verzweifelt, aber wohl auch mein Zureden, daß er's bloß nicht dabei bewenden lassen soll ließ ihn doch das Gutachten anfechten und seinerseits Klage erheben. Letztlich ist zumindest rechtlich doch alles gut geworden, der Gutachter musste sein tolles Gutachten kleinlaut korrigieren, der Autofahrer ist zu Schadenersatz verurteilt worden und Schmerzensgeld im mittleren, vierstelligen Bereich gab's auch.


    Das ist natürlich sehr entmutigend, wenn die eigene Versicherung die gegnerische Partei auszahlt, aber auch die können zum einen irren oder eben auch nach der Maxime handeln, daß es die urteilslose Zahlung sie wahrscheinlich billiger kommt als das Verfahren samt dessen ungewissen Ausgang (Anwälte, Gerichtskosten, Urteil...). Wenn die eigenen Experten mit sagen wir 50% Wahrscheinlichkeit die eigene Verurteilung erwarten mit Gesamtkosten X+Y+Z, dann ist eben alles billigere als die Hälfte davon für die Versicherung das attraktivere. Davon sollte man sich selbst nicht beirren lassen. Auch eine Versicherung entbindet einen weder von der Pflicht selber zu denken, noch vom Recht darauf - auch nicht der verständliche Schock angesichts der Versicherungsmitteilung, daß sie gezahlt habe.

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    Original geschrieben von Bayernpeter
    Ist es denn so schwer, das Wort "Suche" im Titel mit einzubinden?


    :rolleyes:

    Schwer nicht, aber er wollte eben größtmögliche Aufmerksamkeit. Er will eben auch diejenigen Leser erwischen, die selbst eins haben wollen. Entweder will er sie nachher am besten, ihm angebotenen Preis partizipieren lassen oder aber er hofft, daß ein ebenfalls das gleiche Suchender selbst auch sowas zu verkaufen haben könnte. Also, MJ3485, wieviel möchtest du denn für dein eigenes Iphone 3GS 16GB haben? (-:=


    Edith fügte um 21:20 Uhr noch an, daß sich ja so alles noch in Wohlgefallen auflöst und ein bißchen was zu reden und lästern hatten wir auch noch. Nichts für ungut. (:

    Kam die Formulierung "Bakschisch" denn bei einem schonmal oder öfters gesperrten Mitglied auch vor? Doch nicht etwa den vor kurzem zum zumindest zweiten Mal gesperrten, der seine eigene Anlagenvertriebsseite anderen, ebenfalls suboptimalen Vergleichsseiten vorangestellt hatte? Im Nachhinein, mit dem zeitlichen Zusammenhang, der Prämiengeilheit und der hoheitlichen Benennung, könnte es so sein. Wer weiß, vielleicht erwischt uns alle die Prämienjagd ja auch noch einmal in dem Maße. Wer hätte schon gedacht, daß es mit einem so kommen würde, wie es eben bis jetzt geworden ist? <-;-<


    Selbst würde ich's nicht "Bakschisch" nennen, denn zumindest hierzulande ist damit ja in der Regel Bestechungsgeld gemeint. Ich fühle mich aber auch vom Startgeld des Netbankkredites keineswegs bestochen, aber auch nicht animiert, das auch nur auszuprobieren. Daß ein professioneller Kreditvermittler nichts ohne Provision vermittelt ist leider klar, aber schon, daß solche Prämien auch an empfehlende "Freunde" gezahlt werden ist schon grenzwertig. Aber einem Kunden Geld in die Hand zu geben, wenn und damit er von einem Geld leiht hat etwas von kostenlosen Probierpäckchen der örtlichen Drogenfachverkäufer. Wahrscheinlich hat auch jeder Leute im eigenen Umfeld, denen man sowas nichtmal erzählen darf, weil sie dann gleich hinrennen würden ob des geschenkten Geldes und nachher würden sie auch diesen Kleinkredit nicht bedienen können, sondern damit ihre Schuldenlatte nur noch vergrössern.

    Zitat

    Original geschrieben von nasbaer
    Die Best-Preis-Garantie sind meiner Meinung nach die Bytes nicht wert auf dem sie geschrieben sind. Das ganze wird wohl über einen Versicherer abgewickelt. Hier die Antwort auf eine Anfrage weil ich die Best-Preis-„Garantie“ in Anspruch nehmen wollte.


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    Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Ware gem. § 2 (Pkt. 12) in einer für die breite Öffenlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle (Ladengeschäft) erworben sein muss.
    ************** SNIPPED **************


    Da kann sich dann jeder selbst ein Bild draus machen. Ich werd die Karte wieder zurückgeben und nie mehr was bei Notebooksbilliger bestellen.. Da fühlt man sich schön verarscht.

    Obiges stimmt doch zumindest mit der schon bekannten Formulierung überein, daß der der Artikel zur Beanspruchung der Bestpreisgarantie "in einer der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle" erhältlich sein muss. Ein reiner Versandpreis geht also definitiv nicht, eine Abholmöglichkeit reicht sicher auch nicht und ein Werks- oder Fabrikverkauf könnte ein Streitfall sein. Notebooksbilliger selbst hat ja nicht nur eine Abholmöglichkeit und Lagerverkauf samt Beratung in Sarstedt, sondern auch ein richtiges Ladengeschäft auf der Elektronikmeile neben dem Münchener Hauptbahnhof.


    Eine Bestpreisgarantie über alle Internetversandpreise hinweg könnte sich nichtmal Amazon leisten und selbst als kostenpflichtige Versicherungsleistung wäre es wahrscheinlich unkalkulierbar.


    Welches Vergleichsangebot hast du denn eingereicht?

    Zitat

    Original geschrieben von Briefmarke
    Bis wann muss/kann man die Option denn wechseln?
    Mein Vertrag ist auch seit dem 22.6 geschaltet?

    Keine Sorge, da bleibt noch mehr als genug Zeit.

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    Original geschrieben von Base
    Kündigung erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ansonsten mit Frist von einer Woche zum Ablauf des Kalendermonats möglich.

    Während der einmonatigen Mindestlaufzeit gibt's demnach also nichtmal eine Kündigungsfrist.

    Bei den bisherigen Vodafonetarifen, auch beim günstigsten Superflat Wochenende (Wochenend-Flat zu Vodafone & Festnetz) gab's ein paar inhaltliche Unterschiede zwischen solchen mit und ohne Zuschlag, nämlich den Einschluss von "Happy Live! UMTS" mit dem Vodafone Portal, MobileTV, MobileMail und sowohl 30 Minuten Websession, als auch ein Musik-Download pro Monat. Vielleicht ist das auch beim Allnet 100 so, da der ja wohl intern als Superflat-Tarif verwaltet wird. Aber die erwähnten Zusatzleistungen sind sowieso in den allermeisten Fällen entbehrlich. Wenn man sowas nicht unbedingt braucht sollte man einfach den Tarif nehmen, bei dem man finanziell am besten davonkommt. Die günstigeren Gerätepreise bei Zuschlagstarifen lohnen sich meistens nicht. Aber du hast's ja schon richtig ausgerechnet und die Zuschlagsvariante würde nur dann infrage kommen, falls du die 71€ nicht aufbringen könntest. Dann allerdings wäre man sowieso schon auf dem absteigenden Ast. <-;<

    Zitat

    Original geschrieben von Talkline
    Da Sie als neuer Talkline-Kunde über einen externen Vertriebspartner vermittelt wurden, fallen bei uns einmalig höhere Kosten/Aufwendungen an. Unter anderem für die Übermittlung der Vertragsdaten vom Vertriebspartner an uns sowie zur Deckung der Servicekosten des Vertriebspartners, für die Vermittlung unseres Angebots, für die Betreuung des Kunden sowie für die mögliche Verlängerung der Verträge. Aber bitte berücksichtigen Sie: Ausschließlich dieser Vertriebspartner kann Ihnen dieses besonders attraktive Angebot bieten. Bei Talkline direkt ist dieses günstige Angebot zu diesen Sonderkonditionen nicht erhältlich. Wir veranschlagen gemäß unserer Preisliste 4,99 Euro in Form einer Vertriebsservicegebühr.
    Um Ihnen entgegen zu kommen, haben wir Ihnen diese Kosten gutgeschrieben.

    Abgesehen vom "Entgegenkommen" - sprich: Kulanz - wird einem dieser eventuelle Rechnungsposten bei Vertragsschluss nicht angekündigt, in der Preisliste ist er inhaltlich nicht erklärt und allein aus der Bezeichnung ergibt sich ja ganz und gar nicht, daß sie einen treffen könnte. Ergo ist das ein reiner Abzockversuch, um die Kasse etwas aufzubessern, genau wie der anfangs im Durchschnitt einen halben Monat zu lang laufende Vertrag, genau wie die Sim-Rücksendepflicht, obwohl die Sim im Hause Talkline zu nichts nutze ist, sondern die Bearbeitung und Entsorgung sogar nur Kosten verursacht. Aber es werden wohl genügend Leute die entsprechenden Richtigstellungen unterlassen oder vergessen, daß sich die drei Sachen für Talkline effektiv lohnen.


    Die Rückforderung der Vertriebs-Servicegebühr gelingt auf jeden Fall, auch ohne Inanspruchnahme der Hotline. Mitunter fallen Korrekturgutschriften sogar höher aus als zuvor zuviel berechnet wurde. <-;<