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Original geschrieben von fragger123
Die sollen dir vergüten, dass du eine NUmmer mitnimmst? Ist doch wohl lächerlich. Nur weils die "Großen" ab und zu mal so machen oder andere Prepaid-Anbieter..
Wie alt seid ihr hier eigentlich alle? 
Man gewöhnt sich eben sehr schnell an einmal zugefallene Annehmlichkeiten, Prämien, Boni und sonstige Verwöhnungen. Anschlusspreise werden ja eigentlich auch nur noch in den Preislisten geführt, um sie scheingroßzügig dem Kunden dauerbefristet erlassen zu können. Das ist wie mit den Fußmatten beim Neuwagenkauf. (-:=
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Original geschrieben von Rotmann
Damit die Brand-Partner Dir attraktive Werbung, Angebote und Coupons zuschicken können, solltest Du ein Handy mit MMS und Mobile Internet Funktion besitzen.
Das Netzclub es so formuliert ("sollte") ist es nicht absolute Pflicht, sondern ein Wunsch, dem man nach Kräften nachzukommen hat. Die einzige, tatsächliche Bedingung für die Erneuerung der kostenfreien Mobilfunkdienstleistungen ist ja zumindest eine aktive Reaktion auf Werbung pro Monat. Sowieso reden wir uns hier den Mund fusselig über ungelegte Eier. Bisher gab's nicht ein einzige Werbung, Netzclub will offenbar auch zuerst die Aufbauphase absolvieren und sowohl Kunden, als auch Netzclub können nur hoffen, daß es besser läuft als bei Gettings.
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Das System umzugehen wäre es so wie man beim Autoölwechsel Frittenöl eingießen würde, damit spart man auch Zeit und Geld, na? Das kann man sogar direkt um die Ecke bei Aldi kaufen. :mad:
Zum Schmieren wird das Frittenöl kaum den Anforderungen entsprechen können, aber wie wär's mit Frittenöltanken? Es gibt Leute, die ihre Autos nicht nur mit Speiseöl betreiben, sondern sogar gebrauchten, altes, ranziges Speiseöl, was sowieso nicht mehr gebraucht würde funktioniert. Ob's deshalb ab und zu auf der Straße unvermittelt nach Pommes Frites riecht? (-:=
Edith ergänzt nach dem nachfolgenden Beitrag: Stimmt, korrekt, hatte ich vergessen, in den AGB Punkt 5.1 steht's ja klipp und klar drin. Bedingung ist der dauerhafte Betrieb in einem SMS-, MMS- und WAP-fähigen Endgerät. Zudem muß auch die "Endgerätekonfiguration für den Werbeempfang geeignet" sein. Es reicht also nicht, wenn das Gerät zwar dazu in der Lage ist, der Empfang aber per Konfiguration verhindert wird.