Re: Re: Steuerbescheinigung
ZitatOriginal geschrieben von hurgh
Mit Kontolöschung erlischt nicht der Freistellungsauftrag, das musst du schon selbst vornehmen.
Auch, wenn es sich um das letzte oder sowieso einzige Konto bei jener Bank handelt, also keinerlei Geschäftsbeziehung mehr besteht? Nachdem ich also vor ungefähr einem Jahr mein Top3 Tagesgeldkonto bei der Norisbank gekündigt habe wegen der Verwässerung der Top3-Bedingungen zulasten des Kunden hat die Norisbank nach wie vor einen aktiven Freistellungsauftrag auf meinen Namen?! Nicht gut...
Aber dann müsste der ja auch automatisch wieder kundenseitig auftauchen, falls man irgendwann mal wieder eine neue Geschäftsbeziehung mit jener Bank eigeht, oder?
So oder so: Wird nicht seit einiger Zeit von den Banken nicht mehr die Höhe das Freistellungsauftrags, sonder der tatsächlich angefallene, freigestellte Zinsbetrag ans Finanzamt gemeldet? Oder geschieht letzteres nicht alternativ, sondern zusätzlich?