Beiträge von drueckerdruecker

    Re: Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Die Fluggesellschaft muss nur erstatten, was sie selbst erlassen bekommt.


    Warum sollte sich die Fluggesellschaft kümmern müssen, daß sie die beiden Sitzplätze noch anderweitig an den Mann bringt, zumal zum selben oder höheren Preis? 4 Monate oder 4 Wochen oder 4 Tage machen da nur einen graduellen Unterschied. Sowieso könnte der Stornierer erst dann eine höhere Erstattung beanspruchen, wenn seine Sitzklasse (hier wahrscheinlich Economy) vollbesetzt - oder in diesem Fall mit höchstens einem freien Platz - abflöge. Man könnte ja mal gucken, wieviel Zusatzkerosin denn für zwei Passagiere auf diesem Flug verbraucht wird. Wenn man frech ist, dann gibt man sich als Paar mit 300 kg aus.


    Klar kann man kündigen, auch grundlos und fristlos. Man wird ja schließlich in keinster Weise gezwungen, auch tatsächlich am gebuchten Flug teilzunehmen. Daß man nach der Kündigung alles oder praktisch alles erstattet bekommt, ist aber pure Annahme. Entstandene und noch entstehende Kosten und auch eine kalkulatorische Gewinnspanne muss man sich anrechnen lassen. Bei einem sehr günstigen Ticketpreis - und danach sieht es hier aus, falls mit Asien nicht gerade die die Türkei gemeint sein sollte - muss da nicht viel übrig bleiben.


    Alternativ könnte man prüfen, wieviel zum jetzigen Zeitpunkt eine Umschreibung auf jemand anderes kosten würde - zum einen generell und zum anderen, falls es jemand im engen, verwandtschaftlichen Umfeld wäre. Statt sich ewig zu streiten, Zeit, Nerven, Aufwand und vielleicht auch Geld darin zu investieren, wäre es dann vielleicht vernünftiger, wenn man interessierter Verwandtschaft die Tickets schenkt oder für 'ne "Schutzgebühr" überlässt. Am besten wäre natürlich, wenn man sie an jedermann überschreiben und so jetzt günstig genug oder gegen Höchstgebot verticken könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von HJay
    Ich möchte halt gerne genauso behandelt werden, wie andere Kunden auch, denn ich bezahle genauso viel wie die anderen Tarifhausler auch... also bitte...

    Es gab nie ein Anrecht auf irgendwas davon, also darf man's nur probieren, wenn man auch mit Ablehnung leben kann. Irgendeine Anspruchsanhaltung bei solchen Dingen ist prädestiniert dazu, daß alle Schotten dichtgemacht und explizite Anweisungen und Verbote erteilt werden an Läden, Hotline und Chat, während vorher Ermessensspielraum bestand. Man bezahlt für das, was man vertraglich vereinbart hat und bekommt dafür auch genau das. Alles andere ist Glück oder kein Glück.

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Kann man eigentlich bei O2 Tarifen von md die Free Option buchen?


    z.B. bei der aktuellen Aktion von Sparhandy? Link zu teltarif.de Artikel

    Für schon vorhandene MD-Tarife geht das offenbar nicht. Aber MD bietet just seit heute O2 Free Tarife für 90% des regulären O2-Simonly Preises an. Andererseits gibt's dort aber weder Multicards oder Festnetznummern.


    http://www.mobilfunk-talk.de/n…itel-mit-1-mbits-drossel/

    Zitat

    Original geschrieben von Magnataaa
    Seid ihr euch sicher, dass es einmal im Abrechnungsmonat gezählt wird oder über den Kalendermonat?

    Laut Vodafone-App im Abrechnungsmonat, denn die Gültigkeit der 90GB stimmte mit dem Rechnungsmonatsende überein. Würde mich aber auch sehr wundern, wenn sich Vodafone auf einmal auf Kalendermonate beziehen würde, denn alle bisherigen Mobilfunkfristen dort waren nie Kalendermonatsbezogen.

    Möglichkeit a: Dein Anbieter hat die Limitierung der Maximalgeschwindigkeit bei dir versaubeutelt. Da das aber automatisch gemäß Tarif gemacht wird, erscheint das sehr unwahrscheinlich.


    Möglichkeit b: Falls die Kumpels es auch bei dir zuhause probiert haben, dann liegt's an deinem Handy oder deinen Einstellungen oder vielleicht deiner Sim. Mal deine Sim an selber Stelle in einem anderen Handy probieren. Oder liegt dein Download an anderen Orten im Normalbereich?

    Heißt selber Anbieter eventuell derselbe, unabhängige Händler gemeint oder tatsächlich derselbe Provider oder Netzbetreiber? Letzteres erscheint schlecht vorstellbar, da dann ja höchstens eine lokaler Mobilfunksender abgebaut oder ausgefallen sein müsste, noch dazu in der Zeit zwischen altem und neuem Vertrag.


    So oder so, ein Sonderkündigungsrechts erwächst aus der niedrigen Datenrate nicht. Zum einen gibt es keine minimale Datenrate, sondern nur eine maximale ("bis zu ..."). Zum anderen gewährleistet kein Anbieter den Empfang an irgendeiner konkreten Stelle - nicht auf dem zentralsten Platz der Republik und auch nicht an oder gar in der Wohnung.


    Ausnahme davon bildet lediglich die eine definierte "Homezone" (Name je nach Anbieter anders) mit besonderen Tarifbedingungen (Erreichbarkeit per zusätzlicher Festnetznummer, günstigere Minutenpreise,...). In Zeiten bundesweit erreichbarer Festnetznummern und günstiger Allnetflats kommt sowas in aktuellen Angeboten aber auch nicht mehr vor.


    Anspruch hat man keinen. Auf Kulanz kann man hoffen, aber eben nicht pochen.

    Es muss sich übrigens heute niemand beeilen um die pro Monat gewährten 90GB/24-48h quasi nicht verfallen zu lassen. Vodafone meint auch hier nicht den Kalendermonat, sondern den Abrechnungsmonat. Der Rest des tariflichen Datenvolumens bleibt während des Tests tatsächlich unangetastet. Ob bei Ausschöpfung die 90GB nahtlos übergehen ins Tarifvolumen oder, ob die Verbindung dann erstmal getrennt wird, wäre noch zu ermitteln. Immerhin aber, daß die AGBlichen Einschränkungen der 90GB nur für alle Fälle auf dem Papier stehen. Weder nach zehnfachem Monatsverbrauch wird eingegriffen, noch beim gehäuften Besuch rechtlich zweifelhafter Seiten, noch bei der Nutzung in Sticks/Routern.


    Persönlich bin ich nur durch diesen "Gigatest" drauf gekommen, daß inzwischen 4G lokal deutlich ausgelasteter ist als 3G. Bei mehreren Speedtests bewegte sich 4G zwischen 3 und 7 mbit/s, während 3G 13 bis 16 mbit/s lieferte.

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    Original geschrieben von Filderstädter
    Sieht mir eher aus wie eine Eingangsbestätigung als eine Auftragsbestätigung.

    Eingangs- und Auftragsbestätigung unterscheiden sich in der Wertigkeit praktisch nicht. Auch eine Auftragsbestätigung ist ja nur eine Spiegelung, daß der Kunde etwas bestellt hat. Erst mit Freischaltung, Lieferankündigung oder Lieferung bekommt eine Sache Hand und Fuß.

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    Original geschrieben von Riva
    Ich habe das Gefühl hier suchen einige Leute mit aller Kraft das "Haar in der Suppe"? [...]


    Bei einigen Leuten hier im Thread habe ich den Eindruck, dass dort Betreiber kleiner Handy Shops dahinter stecken, die keine Verträge mehr in ihren Läden schalten können und dadurch am Rande ihrer Existenz stehen. Anders kann ich es mir nicht erklären warum hier immer wieder negative Lügen verbreitet werden, die nachweisbar NICHT stimmen.

    Sich irgendwas nur mit einem Hintergrund erklären zu können, heißt noch lange nicht, daß es tatsächlich ist. Tatsächlich ist die vermeintlich einzige Erklärung sogar das Absurdeste, was unter harter Konkurrenz bislang in diesem Thread aufgetaucht ist.