Re: Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Happz0r
Erstmal vielen Dank für die Anregungen!
Das ist es ja gerade. Vertrag ist Vertrag. Und zwar ein Werkvertrag in diesem Falle (jedenfalls ggü der Fluggesellschaft). Und einen Werkvertrag kann man nach § 649 BGB jederzeit als Besteller kündigen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Danach muss sich die Fluglinie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen bzw. sich darum kümmern, dass die Flugsitze anderweitig besetzt werden - was bei 4 Monaten ja im Bereich des Möglichen sein sollte. Das ist auch alles schon entschieden worden (z.B. AG Köln ). Ansonsten stehen uns auch die Preise für das Flugticket zu, abzgl. eines Abschlages iHv. 5%.
Insofern ist - um bei deiner Formulierung zu bleiben - Vertrag zwar Vertrag, Gesetz aber Gesetz
Wie du sagtest, muss auch die Fluglinie die Steuern erstatten. Auch das verneint Fluege.de und bietet nur eine "anteilige Steuererstattung" iHv ~86 € an (obwohl in der Rechnung selbst Steuern iHv 490,12 € angeführt werden).
Die Fluggesellschaft muss nur erstatten, was sie selbst erlassen bekommt.
Warum sollte sich die Fluggesellschaft kümmern müssen, daß sie die beiden Sitzplätze noch anderweitig an den Mann bringt, zumal zum selben oder höheren Preis? 4 Monate oder 4 Wochen oder 4 Tage machen da nur einen graduellen Unterschied. Sowieso könnte der Stornierer erst dann eine höhere Erstattung beanspruchen, wenn seine Sitzklasse (hier wahrscheinlich Economy) vollbesetzt - oder in diesem Fall mit höchstens einem freien Platz - abflöge. Man könnte ja mal gucken, wieviel Zusatzkerosin denn für zwei Passagiere auf diesem Flug verbraucht wird. Wenn man frech ist, dann gibt man sich als Paar mit 300 kg aus.
Klar kann man kündigen, auch grundlos und fristlos. Man wird ja schließlich in keinster Weise gezwungen, auch tatsächlich am gebuchten Flug teilzunehmen. Daß man nach der Kündigung alles oder praktisch alles erstattet bekommt, ist aber pure Annahme. Entstandene und noch entstehende Kosten und auch eine kalkulatorische Gewinnspanne muss man sich anrechnen lassen. Bei einem sehr günstigen Ticketpreis - und danach sieht es hier aus, falls mit Asien nicht gerade die die Türkei gemeint sein sollte - muss da nicht viel übrig bleiben.
Alternativ könnte man prüfen, wieviel zum jetzigen Zeitpunkt eine Umschreibung auf jemand anderes kosten würde - zum einen generell und zum anderen, falls es jemand im engen, verwandtschaftlichen Umfeld wäre. Statt sich ewig zu streiten, Zeit, Nerven, Aufwand und vielleicht auch Geld darin zu investieren, wäre es dann vielleicht vernünftiger, wenn man interessierter Verwandtschaft die Tickets schenkt oder für 'ne "Schutzgebühr" überlässt. Am besten wäre natürlich, wenn man sie an jedermann überschreiben und so jetzt günstig genug oder gegen Höchstgebot verticken könnte.