Abrechnungsfehler & Fehlrechnung
Daß in der Debitel Online-Verbindungsübersicht Verbindungen doppelt aufgeführt wurden meinte ich auch in den Vormonaten beobachtet zu haben. Bislang führte das aber nur zu einer längeren Verbindungsübersicht, denn EVN und Rechnung waren monatlich jeweils in Ordnung, weder doppelte Berechnungen, noch überhaupt doppelte Erwähnungen.
Nun ist's aber aus dem Ruder gelaufen. Ich habe bei Debitel den Five-For-Fun Tarif, der im O2-Netz läuft. Enthalten sind darin 50 Inklusivminuten pro Monat.
25.09.2009 17:59:03 00:31:57 - 0179XXXXXXX O2-Netz Mobilfunk
25.09.2009 18:00:00 00:31:57 15,6800 € 0179XXXXXXX O2-Netz Mobilfunk
Und tatsächlich sind die 31:57 nun zweimal in Rechnung gestellt worden, obwohl ansonsten nur ein einziges Gespräch von einer Minute geführt wurde, insgesamt also nur 33 Inklusivminuten verbraucht wurden. Die angeblichen 15 Minuten über dem Inklusivbudget sind zu je 0,49€ berechnet worden - im EVN übrigens sind übrigens auch noch fälschlicherweise 17 Minuten Budgetüberschreitung angegeben.
Nun stellt sich der Debitel Kundenservice stur und behauptet, daß das die Verbindungen "korrekt erfasst und abgerechnet" wurden, aller Argumentation zum Trotz, daß sie das Gespräch doppelt berechnet haben. Sie behaupten dabei natürlich (?) nichtmal, daß ich zwei Gespräche parallel zur gleichen Zielfrufnummer mit auf die Sekunde gleicher Dauer hätte, verweigern aber trotzdem die Einsicht in den Fehler Ihrerseits und beharren auf der Korrektheit Ihrerseits.
Was kann man machen? Ich hab' Ihnen meines Erachtens mehrfach genau, korrekt, umfassend und natürlich auch freundlich beschrieben, sowohl zwei Wochen vor Rechnungslegung, als auch zweimal danach. Wegen verpflichtender Einzugsermächtigung wurde auch direkt abgebucht. Bei Überweisung meinerseits hätte ich den falsch berechneten Rechnungsanteil einfach nicht überwiesen und Debitel hätte mir Mahnungen und sonstiges schicken müssen. Der normale Widerruf der Einzugsermächtigung hätte ja erstmal weitere Zusatzkosten an Debitel zur Folge oder gilt in einem solchen Streitfall schon die AGB-Formulierung, daß der Widerruf von der Firma zu vertreten ist und somit kundenseitig ohne Folgekosten ist?
Oder betrifft das auch den erkannten und demnächst regulierten Abrechnungsfehler? Falls ja, kann man das irgendwo nachlesen? Auch mit deinen Angaben habe ich leider nichts finden können, weder im TT, noch in der großen, dunklen, bösen außerTTlichen Welt.