Ich vermute, daß ein Versandhändler auf jeden Fall eine Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist vermeiden möchte, denn dann müsste er seinem Geld hinterherlaufen und es gäbe sicher auch Experten, die's genau darauf anlegen würden. Und die Rücktrittsfrist beginnt ja meines Wissens nicht mit der Willenserklärung (Unterschrift) oder irgendwelchen externen Zeitpunkten (Vertragsannahme bzw. -aktivierung), sondern mit der Übergabe der Ware (Postbote). Und deshalb beginnt die kürzest denkbare Auszahlungsfrist zum gleichen Zeitpunkt ihren Lauf. Bei längeren Fristen kann man's ja immer noch nach Belieben handhaben.
Generell müsste man aber schon ein gebranntes Kind sein, das seinem Schicksal durch zeitige Einflußnahme hätte entkommen können, um die Tage zu zählen und bei Fristerreichung gleich nachzuhaken. Auf die Banklaufzeiten hat ja niemand Einfluß. Meistens geht's zwar flott, aber es dauert auch immer wieder einige Tage, bis was ankommt. Oder muß der andere so frühzeitig überweisen, daß es auch unter ungünstigsten Umständen noch rechtzeitig ankommt.
Eng wird's spätestens dann, wenn der andere Geld überweisen soll, welches er selbst noch nicht erhalten hat. Mal angenommen es wären 100 Vario50Duo-Verträge abgeschlossen worden, dann müssten lockere sechzigtausend Euro zwischenfinanziert werden. Und selbst bei 10 wären's immer noch sechstausend auf Pump.
Besser wär's natürlich, wenn man den Fristlauf genau erklärt und ein wenig schlecht ist's schon, wenn innert zweier Tage mal Aktivierung und mal Erhalt genannt werden. (-;=
Kühl bleiben.