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Original geschrieben von jof
Auf Versteigerungen braucht man nicht hoffen, da gibt es amtliche Schätzwerte die erreicht werden müssen, und viele Profis die wissen wie das Spiel läuft.
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Original geschrieben von stanglwirt
- Das mit den Versteigerungen ist insoweit eine gute Idee aber problematisch weil man IMHO die Häuser vorher nicht begutachten kann. Keine Ahnung wie man dann weiß, was man da überhaupt kauft. Auch muss man bereits vor der Versteigerung (ich glaube) 30% des veranschlagten Preises bei Gericht hinterlegen um überhaupt bei der Versteigerung dabei sein zu können. Wenn man die Summe dann nicht zufällig als Eigenkapital auf dem Konto passend rumliegen hat, dann bleibt man da schon rein von der Abwicklung her aussen vor. Eine Bank dafür zu finden, dürfte schwierig sein...
Amtlicherseits mittels Gutachtenbeauftragung ermittelt wird der Verkehrswert. Diesen kann man aber wohl eher als defensiv, denn als expansiv bezeichnen. Zudem liegen zwischen Gutachten und Versteigerungstermin zumindest Monate, oft auch über ein halbes Jahr. In diesen Zeiten kann sich da schon einiges nach oben bewegen und selbstverständlich kann eine Bieterschar den amtlichen Verkehrswert und auch den aktuellen Marktwert beliebig überschreiten.
Erreicht werden muss der Verkehrswert nicht, denn ab 70% wird der Zuschlag erteilt. Zwischen 50% und 70% kann der Gläubiger einen Zuschlag verweigern, unter 50% wird er von Amts wegen nicht erteilt. Beides kann nur jeweils einmal angewandt werden. Es wird dann ein zweiter und gegebenenfalls dritter Versteigerungstermin anberaumt, wobei schließlich auch die 50%-Grenze entfällt.
Dabei sein im Sinne von Anwesenheit kann man jederzeit. Sollte man auch auf jeden Fall mal, falls sowas eventuell infrage kommen könnte. Als Bieter muss man auch keineswegs 30% des Verkehrswertes als Sicherheit unbar hinterlegen, sondern 10%. Vielleicht wären 30% sogar besser für alle ernsthaften Interessenten, aber wenn man nichtmal 10% aufbringen kann, dann würden die Gerichte wohl eine Vielzahl Objekte in kurzem Zeitabstand wiedersehen.
Selbst besichtigen kann man die Objekte amtlicherseits nie. Da der bisherige Besitzer auch den Gutachter nicht hereinlassen muss, wird das angesichts der angespannten Situation auch oft verweigert. Dann beschränkt sich das Gutachten auf den Außenzustand, die Baupläne, bekannte Umbauten und Renovierungen, die Lage, das Umfeld und Vergleichsobjekte. Die Ungewissenheit über den inneren Zustand führt dann aber auch zu einer Minderung des Verkehrswertes.
Durch die relativ geringe Fallzahl ist die Auswahl infrage kommender Objekte natürlich sehr beschränkt. Das Objekt nicht selbst besichtigen zu können tut ein übriges dazu. Also sollte man entweder risikofreudig sein oder von vornherein Renovierungen hinnehmen/leistenwollen oder man muss sich auf vollständig dokumentierte Objekte beschränken. Bei denen gibt's dann natürlich auch eine größere Zahl von Interessenten.