ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ferris.b
Der BFH stellt auf einen anderen Punkt ab (keine steuerbare Leistung erbracht). Der Aspekt der Preisminderung (ökonomisch durchaus ein Vorteil) wird nur zur Erläuterung erwähnt:
"BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02
Amtlicher Leitsatz:
Ein Versicherungsnehmer erbringt keine Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter (lediglich) erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet [...]."
Aus der Begründung:
"Im Streitfall liegt keine steuerbare Leistung in diesem Sinne vor. Nicht der Kläger hat Vermittlungsleistungen erbracht, sondern allein die Versicherungsvertreter."
"Der Versicherungsnehmer --hier der Kläger-- seinerseits vermittelt sich auf Grund einer derartigen Vereinbarung nicht etwa selbst. Er tritt auch an den Vertreter nicht mit einem solchen Begehren heran. Sein Verhalten erschöpft sich in der Annahme einer ihm angebotenen Leistung." [Der letzte Satz klingt auch bedeutsam für ein Startguthaben oder eine andere Bonus-Leistung im Falle eigener Abschlüsse ohne Vermittlung.]
[Aspekt der Preisminderung:]
"Die dem Kläger ausgezahlten Provisionsanteile mindern den Preis der Versicherung. Der Kläger hat es durch Vereinbarungen mit den Versicherungsvertretern erreicht, die Versicherungen günstiger abzuschließen. Das ist der wirtschaftliche Hintergrund seines Verhaltens."
Quelle: https://www.jurion.de/Urteile/BFH/2004-03-02/IX-R-68_02
Die Annahme einer angebotenen Leistung allein wird ein Startguthaben nicht steuerfrei stellen. Dann könnte man ja auch alle möglichen Zahlungen bis hin zu beruflichen Prämien und Bonuszahlungen als hingenommene Leistung deklarieren. Bei Versicherungen und auch bei Mobilfunkverträgen stehen Auszahlungen ja auch Kosten gegenüber, die die Auszahlung während der Laufzeit übersteigen. Summarisch stellt das ja tatsächlich ausschließlich eine Preisminderung dar, falls nicht gerade ein momentaner Liquiditätszuwachs zusätzlich bewertet werden sollte. Bei Startguthaben im Finanzwesen entstehen aber entweder garkeine monatlichen Mindestkosten oder die Verträge habe keine oder geringe Laufzeiten mit Mindestkosten.