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Hallo,
ich suche nach einer Frontlampe, die mir neulich am Fahrrad eines anderen Radlers auffiel (ich weiß leider nicht, ob batterie- oder dynamobetrieben): mir erschien die Fahrbahnausleuchtung optimal. Deshalb nachstehend eine Beschreibung:
es waren zwei einander überlagernde Lichtkegel, beide von streng geometrischer und wirklich scharf abgegrenzter Form.
Der eine (schwächere) Lichtkegel in Form eines Trapezes mit der kürzeren Parallelogrammseite näher am Fahrrad, die längere Parallelogrammseite weiter weg vom Fahrrad. Dieser schwächere Lichtkegel soll wohl mehr der Ausleuchtung in die Breite dienen.
Dieses nicht ganz so helle Trapez wurde zum Großteil überlagert vom anderen (noch helleren) Lichtkegel in Form eines Rechteckes mit der Schmalseite des Rechtecks quer vor dem Fahrrad und den Langseiten des Rechtecks eben parallel zur Fahrtrichtung. Dieser hellere Lichtkegel soll wohl mehr der Ausleuchtung in die Weite dienen.
Habe ich das klar und verständlich genug beschrieben? (Falls nein, bitte nachfragen)
Hat jemand anhand dieser Beschreibung eine Ahnung, um welche Lampe es sich gehandelt hat?
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Einerseits zolle ich UH zwar Respekt für seine Entscheidung, keine Revision einzulegen.
Andererseits: die Chancen auf eine erfolgreiche Revision stünden wohl nicht allzu gut, während ein erhebliches Risiko einer Rückverweisung an eine andere Kammer mit der Vorgabe, zu prüfen, ob es sich nicht doch um einen besonders schweren Fall handelt, im Raum steht.
Milde finde ich das Urteil auch im Vergleich zu einem anderen aktuellen Fall, bei dem es auch nur um Geld ging: den des MediaMarkt-Managers, der sich von einem Lieferanten mit (nur) einer Million bestechen ließ und dafür zu sage und schreibe fünf Jahren verknackt wurde.
DAS steht IMHO in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden.
(Und erst recht in keinem Verhältnis zu den Strafen für jugendliche Intensivtäter)
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Hätte ein ähnliches Anliegen, allerdings gleich zwei Nummern betreffend:
1x Vodafone: hier geht's um eine virtuelle Festnetznummer,
1x mobilcom-debitel (IIRC ebenfalls im VDF-Netz): schöne Mobilnummer.
Bei beiden ist's allerdings schon länger her, dass sie verloren gingen. Aber beide Nummern waren bei einer letzten Überprüfung ebenfalls noch nicht wieder neu vergeben.
Auch in meinem Falle soll's an einer angemessenen Belohnung nicht scheitern...
[small](Dies ist selbstverständlich kein Bestechungsversuch! Sondern eine Bitte um Hlfe im Rahmen der professionellen Möglichkeiten, die Insider möglicherweise haben, weil ich der offiziellen Behauptung der Anbieter, dass verlorene Nummern nur über einen eng begrenzten Zeitraum wieder aktiviert werden könnten, schlicht nicht glaube)[/small]
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Zitat
Original geschrieben von a101
Wer sucht wird klug ... 
https://geizhals.at/de/?cat=umtsover...
Ähmm ... und wo kann man da Benachrichtigungs-LED als Suchkriterium eingeben?
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Hallo,
ich habe mir gerade das Nokia 206 zugelegt. Gefällt mir eigentlich sehr gut, liegt optimal in der Hand. Ich stelle jetzt aber fest, dass mir etwas Wesentliches, lieb Gewonnenes, fehlt: eine bei verpassten Anrufen blinkende (oder von mir aus auch dauerhaft leuchtende) Benachrichtigungs-LED.
Deshalb folgende Fragen:
1. gibt es ein Dual-SIM-Handy, vorzugsweise günstig und mit S40-OS, das eine solche Benachrichtigungs-LED hat?
2. Alternativ: gibt es eine S40-App, die (als Work-around für die fehlende Benachrichtigungs-LED) alle x Minuten für ein paar Sekunden (bis Minuten) das Display mit der Benachrichtigung über den/die verpassten Anruf/e aufleuchten lässt?
[small](3. Oder alternativ: eine App, die solange alle x Minuten einen Benachrichtigungs-Piepton von sich gibt, bis der - auf dem dunklen Display ja unsichtbar vorhandene - Benachrichtigungstext bestätigt wird?)[/small]
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Ein Hafttag kostet den Steuerzahler angeblich 250.-.
Insofern und vor dem genannten Hintergrund, dass die Gesellschaft vor Steuerhinterziehern nicht wie vor Gewalttätern durch Wegsperren geschützt werden muss - was IMHO den Kostenaufwand für die Haft rechtfertigt (den ich BTW den Betreffenden aber dennoch in Rechnung stellen würde) -, finde ich den Ansatz der (sehr) hohen Geldstrafe - im besonders schweren Falle des UH dächte ich da an den Einzug fast des gesamten Vermögens - überlegenswert und letztlich als für uns alle viel nützlicher.
[small]BTW: ich bin zumindest in einem gewissen Maße Bayern-Fan und ich mag eigentlich auch UH. Aber was zu viel ist, ist zu viel. ...und er ist nach meinem Empfinden kilometerweit im "zu viel".[/small]
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Mal 'ne ganz andere Frage:
gehen die heute zugegebenen zusätzlichen 15 Mio vielleicht schon deshalb nicht in die Berechnung des Strafmaßes ein, weil dieses 15-Mio-Geständnis als Selbstanzeige gewertet werden könnte und diese 15 Mio somit strafbefreit wären?
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Zitat
Original geschrieben von Bandit137
UUUUhhhhh. Jemand, der noch nie einen Fehler gemacht hat. :top: ...
Doch, selbstverständlich. Aber nicht bei Dingen, die
a) mein täglich Brot sind, und die ich
b) schon zigtausende (zigmillionen?) Male gemacht habe.
Jeder Bandit weiß, dass bei solchen Handyvorstellungen/-ankündigungen üblicherweise Netto-Preise genannt werden. Nur amazon scheinbar *) nicht, obwohl sie ja nun weiß Gott nicht das erste Mal ein neues Handy ins Sortiment aufnehmen...
[small]*) Im übrigen neige ich zu der Annahme, dass das nicht einmal auf Unwissen/-fähigkeit beruhte, sondern es sich um einen vorsätzlichen - selbstverständlich
rein versehentlichen
- Lockvogelangebot-"Fehler" handelte...[/small]
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Zitat
Original geschrieben von sebt
Amazon hatte den Preis ursprünglich falsch eingepflegt und die Steuern vergessen. :top:...
Man könnte meinen, amazon gäbe es erst seit gestern und hätte zum ersten Mal einen Artikel neu ins Sortiment aufgenommen...
Vielleicht qualifizierte MA einsetzen und diese anständig bezahlen - dann klappt's auch mit dem Einpflegen...
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