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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Naja, wenn man daran glaubt, dass ARD und ZDF im Großen und Ganzen objektiv oder unabhängig seien, dann liegt man eben einfach falsch.
Eigentlich sind beide doch im Großen und Ganzen objektiv. Immerhin möchte man auch die Gegenseite zu Wort kommen lassen. Würde nur die CDU-Meinung gesendet, wäre das äußerst subjektiv.
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Original geschrieben von saintsimon
Dann wird sicher Putin auch von der CIA bezahlt, weil er zahlreiche Joint Ventures von grossen russischen und amerikanischen Energiefirmen zugelassen hat.
Warum sollte er? Solange beide Seiten Geld scheffeln können, ist doch alles in Butter.
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Original geschrieben von saintsimon
Die Russen brauchen die Amerikaner sicher nicht wegen der Finanzen, sondern weil sie selbst technologisch rückständig sind.
Im Umkehrschluss brauchen die Amerikaner die Russen aber überhaupt nicht. Deshalb wäre es für die USA wünschenswert, Russland komplett rauszuhalten. Dann muss man die Gewinne nicht teilen.
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Original geschrieben von saintsimon
Und nun nenne uns bitte einige russische Firmen, die genügend professionelle Expertise in Sachen Fracking haben.
Wozu? BASF hat doch bereits wirtschaftliche Verbindungen mit Gazprom. Da könnte doch die deutsche Industrie profitieren. :cool:
Meine Aussage bezog sich darauf, dass die USA ganz sicher nicht tatenlos zusehen, sollten US-Konzerne im Ausland quasi enteignet werden, indem beispielsweise die Schürfrechte einem anderen Unternehmen zugeteilt werden. Bei vergleichsweise harmlosen Themen wie der "Schengen-Cloud" drohen die USA selbst der EU mit Sanktionen. Was wird dann wohl passieren, wenn es um Öl/Gas geht?
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Original geschrieben von kues
Gehört jetzt Baikonur/Kasachstan auch schon zur Russischen Föderation?
Baikonur steht seit 20 Jahren unter russischer Verwaltung.
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Original geschrieben von autares
Das ist weswegen von Bedeutung? Weil amerikanische Firmen diese Lizenz bekommen haben (sollen)?
Exakt. Die US-Regierung wird schon dafür sorgen, dass Chevron und Co. die erworbenen Schürfrechte auch nutzen können.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Zweifel sind Bestandteil des Ermessensspielraums des Entscheidenden. Überschreitet er mit seinen subjektiven Zweifeln den objektiven (oder zumindest in gewisser Weise objektivierbaren) Ermessensspielraum, muss er sie wohl oder übel herunterschlucken.
Sagt wer? Ermessensspielräume werden regelmäßig überschritten. Es ist ja nicht so, dass Verwaltungs- und Sozialrichter sich langweilen würden.
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Original geschrieben von Printus
Die "guten Jungs" haben das jetzt festgestellt, aber es weiß eben keiner, seit wann die "bösen Jungs" die Lücke nutzen.
Es ist davon auszugehen, dass die Lücke seit ungefähr zwei Jahren, dem Release von OpenSSL 1.0.1, genutzt wird.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Will heißen:
In aller Regel ist kein Nachweis erforderlich, sondern es reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines Identitätsdokuments (BPA oder Reisepass). Lediglich wenn Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen, darf eine Staatsangehörigkeits-urkunde verlangt werden (wie es schon das zuvor von mir verlinkte - offizielle - Merkblatt bestätigt).
Zweifel sind subjektiv. In der Bahn reicht den Zugbegleitern die Vorlage meines Jobtickets. Nur der "Prüfdienst" besteht jedes Mal darauf, dass ich meinen Personalausweis vorzeige. Wobei eigentlich auch das nicht ausreicht, da es kein Nachweis ist, dass ich zum Zeitpunkt der Fahrt bei dem auf dem Jobticket aufgedruckten Unternehmen beschäftigt bin. Ich könnte ja gekündigt und das Ticket nicht zurückgegeben haben.
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Original geschrieben von rmol
So wie ich das Filmchen verstanden habe - bitte korrigieren, falls falsch - wollte besagter "Stratege" den Staatsangehörigkeitsausweis, weil er die Staatsangehörigkeit nach Artikel soundso bestätigen sollte. Den Nachweis dafür wollte er durch bloße Vorlage des BPA erhalten - und genau das ist aus besagten Gründen nicht möglich, denn dafür bedarf es eines aufwendigeren Verfahrens bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (oft zusammen organisiert mit der Ausländerbehörde).
Eben. Und am 03.03.2014 lief die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Europawahl ab. Der "Stratege" hätte den Staatsangehörigkeitsausweis bereits 2013 beantragen müssen.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Aber doch nur dann, wenn die Vorlage einer solche Urkunde erforderlich ist. Diese Frage scheint hier der Dreh- und Angelpunkt zu sein.
Also die Frage, ob die Entscheidung, die Vorlage einer solchen Urkunde zu verlangen, ermessensfehlerfrei war.
Möglicherweise ist das auch politisch motiviert, zumal der Landrat in das Geschehen involviert war. 
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich wollte mir die restlichen zehn Minuten des Videos nicht auch noch antun ... aber war es nicht so, dass diese Bescheinigung eben nicht so einfach ausgestellt werden konnte?
Können sie nicht: Merkblatt Staatsangehörigkeitsausweis
Woher soll die Ausländerbehörde denn wissen, dass ich in Deutschland geboren bin und meine Eltern ebenfalls? Laut Merkblatt müsste ich meine Geburtsurkunde, die meiner Eltern sowie die meiner Großeltern (mindestens bis 1950 zurück) im Original(!) einreichen.
Da ich keine Geburtsurkunde meiner Eltern und Großeltern besitze, müsste ich diese erst einmal beim jeweiligen Standesamt beantragen, usw. Gegebenenfalls muss man auch noch den Geburtsort recherchieren, da die Geburtsurkunde zwingend beim Standesamt des Geburtsorts der jeweiligen Person beantragt werden muss.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich hab jetzt fünf Minuten von dem Video gesehen und da mir war immer noch unklar, worauf der Stratege überhaupt hinaus will ... vielleicht brauchen wir den nicht unbedingt im EU-Parlament :cool:
Der "Stratege" weist darauf hin, dass er sein passives Wahlrecht durch einen Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft belegen sollte. Dies gelang ihm nicht, da der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses mit dem Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit keinen hinreichenden Beweis, sondern bloß eine Vermutung der Meldebehörde darstellt. Stattdessen wurde von ihm eine Staatsangehörigkeitsurkunde gefordert, die in der Regel das Standesamt ausstellt. Für diese muss der Antragsteller seine Abstammung nachweisen, z. B. durch Geburtsurkunden der Vorfahren oder Ariernachweise. Dadurch hat der "Stratege" natürlich die Frist für die Europawahl versäumt.
Zum Schluss fordert der Platznachbar des "Strategen", dass auch alle anderen Europawahlkandidaten und eigentlich sogar alle Personen des Wählerverzeichnisses ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde belegen müssten. Schließlich wurde der "Stratege" durch diese Schikane von der Ausübung seines passiven Wahlrechts abgehalten.
Bei den etablierten Parteien schaut sicher niemand so genau hin. Bei Kandidaten von Union und SPD zweifelt vermutlich niemand am Wahrheitsgehalt des Personalausweises.
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Original geschrieben von Gallium
Jeder kommerzielle Anbieter ist von der Störerhaftung ausgenommen.
Hat er die Aufnahme seiner Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 1 TKG bei der Bundesnetzagentur gemeldet?