Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von CK-187
    Das Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet ja gerade das was ich angesprochen habe. Ich rede auch nicht von Menschen die in mehreren Ländern arbeiten sondern als Ausländer in einem Land leben, arbeiten und auch dort ihre Steuern zahlen. Sorry aber wenn ich als deutscher Staatsbürger in Timbuktu lebe und arbeite dann bekommt der deutsche Staat genau das von mir was ihm zusteht. Nämlich nix. ;)


    Solltest du in Timbuktu entführt werden, erwarte ich vom Auswärtigen Amt, dass es genau das tut, was dir zusteht, nämlich nix. Es darf kein Krisenstab eingerichtet oder gar die GSG 9 entsandt werden. Soll sich doch die malinesische Regierung um dich kümmern. ;)

    Nein. Aktuelle Android-Geräte haben in der Regel kein USB Mass Storage Support mehr. Ein Grund ist, dass dafür Exklusivzugriff durch das externe Gerät erforderlich ist. Das Betriebssystem deines Smartphones müsste also vorübergehend ohne den internen Speicher klar kommen.


    Dein Fernseher müsste ein Protokoll ohne Exklusivzugriff unterstützen, sei es MTP oder auch UPnP AV (via WLAN).

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    Original geschrieben von Kallebauhelm
    Warum sollte es verboten sein, die Rufnummer auszustellen ?
    Mir ist kein Gesetz bekannt, das die Rufnummernübermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Es ist dennoch unschön, selbst wenn es kein Werbeanruf gewesen sein sollte.
    Die Telekom hat bei mir IMMER mit Absenderkennung 08003301000 angerufen, selbst im Rahmen einer Störungsbehebung.

    Volksbefragungen sind noch viel ungenauer, weil die Beteiligung gering ist und eben kein statistischer Korrekturfaktor existiert, der bei repräsentativen Umfragen genutzt wird.


    Wenn nur 10% mitmachen und von diesen fast alle für die Große Koalition sind, heißt das eben nicht, dass die Mehrheit der Wähler tatsächlich dafür ist.

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    Original geschrieben von Robert Beloe
    Und, um das auch noch zu wiederholen: Natürlich hat so ein Mitgliederentscheid eine bindende Wirkung, die nicht unproblematisch ist und eine völlig andere Wirkung hat als ein Vorstands- oder Parteitagsentschluss. Als Wähler habe ich da subjektiv wirklich das Gefühl, dass da noch mal über meine Wahlentscheidung abgestimmt wird.


    Welche Wahlentscheidung? An der Besetzung des Parlaments wird nicht gerüttelt. Bei der Regierungsbildung hat der Wähler grundsätzlich nichts mehr zu melden.
    Da Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen gegenüber verpflichtet sind, sind auch die Ergebnisse irgendwelcher Meinungsumfragen irrelevant.


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    Original geschrieben von Robert Beloe
    Andererseits hält die herrschende Lehre bloße Volksbefragungen ohne formell bindende Wirkung ebenfalls für verfassungswidrig, weil diese Abstimmungen eine imperative Wirkung auf das Parlament hätten.


    Dann müsste man Infratest und Co. verbieten. Schließlich hätte dann auch eine repräsentative Umfrage "Wünschen Sie sich als Wähler Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün oder gar RRG?" imperative Wirkung.


    Auf der einen Seite soll eine nicht bindende Umfrage bereits verfassungswidrig sein, auf der anderen Seite ist der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Fraktionszwang in Ordnung?

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    Original geschrieben von Benjamin911
    Warum sprichst du von "Privatverticker "?


    Wenn du von einem Bekannten/Freund/Nachbarn/Verwandten gefragt wirst, ob du eine Stange mitbringen könntest, würdest du das tun?

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zigarettenerwerb in der EU


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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das ist was anderes. "Joints" sind per se verboten


    Nicht in den Niederlanden. Haben wir keinen gemeinsamen Binnenmarkt? :p


    10 Millionen kiffende Jugendliche in Europa (zzgl. Erwachsene) würde ich nicht als "kleine Tätergruppe" bezeichnen. Und warum sollte ich als Nichtraucher (und Nichtkiffer!) mehr as 300 Zigaretten über die Grenze "schmuggeln"? Mich würde das Gesetz nicht kriminalisieren.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zigarettenerwerb in der EU


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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hier irrst Du! Selbst, wenn sich der Käufer die Schachteln in die Schublade legt und noch keine einzige Zigarette geraucht hat, ist und bleibt es ein Privatkauf ... und wird es nicht erst dann, wenn er sie aufgeraucht hat.


    Ersetze Zigarette durch Joint und "ein Privatkauf" durch Eigenverbrauch. ;) Ein weiterer Fall von Genuss- äh Betäubungsmitteln, bei denen die Grenze zwischen Eigenverbrauch und illegalem Schwarzmarkthandel willkürlich gesetzt wurde.