Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von 535
    Laut eines TK-Menschen einst aus dem teltarif-Forum schon - macht auch Sinn, sonst könntest Du in der Werbung straffrei ein Produkt beloblügen.


    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Du hast keinen Anspruch darauf, dass ein Waschmittel weißer als weiß wäscht. ;-)
    Allenfalls kann die Konkurrenz eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb einreichen.


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    Original geschrieben von phone-company
    in der Tarifwechselmatrix steht es. Da haben wir es wenigstens schriftlich....


    Sollte sie Vertragsbestandteil sein, müsste sie in deinen Vertragsunterlagen aufgeführt sein.

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    Original geschrieben von troubadix2004
    davon abgesehen ist nicht jeder darauf aus internet immer parat zu haben .. es soll auch leute geben die gern ein telefon mit pda funktion hätten .. und genau dies ist der einsatzzweck meines kumpels.


    Da gibt es aber auch Modelle, die nicht so penetrant aufs Internet aus sind.

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    Original geschrieben von Marko
    Man kann auch ab und zu den Kostenstand abfragen - gerade, wenn man ein Smartphone nutzt und horrende Datenkosten vermeiden will.


    Wobei der QuickCheck eben nicht in Echtzeit aktualisiert wird. Dazu müsste man auch für Postpaid-Kunden ein bei Prepaid übliches Online-Billing einführen.

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    Original geschrieben von Euroboy
    Blau wirbt doch für die Festnetz-Flatrate mit "Telefonieren Sie unbegrenzt ins deutsche Festnetz."


    Das ist schon deshalb irreführend, weil man in 30 Tagen maximal 721 Stunden telefonieren kann, also kann von unbegrenzt keine Rede sein.

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    Original geschrieben von pithein
    Ich dachte, der IC zum Festnetz sei < 1 ct. Und was verlangen die Mobilfunkbetreiber mit Ausnahme von Genion Homezone und E+ Prof., doch mehr als die 3 ct dieser Tarife? Da subventionieren sie sich offensichtlich selbst.


    Und jetzt schau mal, wie viele Festnetzanbieter 3 ct pro Minute ins Mobilfunknetz verlangen.
    Ob ich jetzt vom Festnetz aus einen Mobilfunkteilnehmer im wir-mobil-Tarif anrufe oder dieser mich im Festnetz anruft, dürfte wohl vergleichbare Kosten verursachen. Im ersten Fall nimmt E-Plus jedoch allein an IC mehr ein als im zweiten Fall der Anrufer insgesamt zahlt. Vor der Senkung war das Missverhältnis noch wesentlich krasser.

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    Original geschrieben von 535
    Oder heißt das große Credo: Die (lahme) BNetzA hat (endlich) den IC gesenkt, jetzt warten wir mal ab und hoffen, daß die Tarife gesenkt werden und falls nicht, ist es auch ok?


    Warum verbindet eigentlich jeder mit einer Senkung der Terminierungsentgelte eine Tarifsenkung? Es könnte theoretisch genauso gut sein, dass Tarife erhöht werden müssten, um wegbrechende IC-Einnahmen zu kompensieren. Man will ja weiterhin zweistellige Umsatzrenditen einfahren.

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    Original geschrieben von tom27
    Zum Thema Fax bzw. Faxgerät kaputt, steht weit weg, Schrift verschmiert etc, man sendet und empfängt heutzutage Faxe sogar schon am PC. ;)


    Ja, richtig. Nur blöd, dass häufig noch eine handschriftliche Unterschrift nebst Stempel der Dienststelle notwendig ist. Am PC bedeutet das ausdrucken, abstempeln, unterschreiben und wieder einscannen. Da gibt es also genug Komponenten, die versagen könnten.
    Außerdem hat man in der Leitstelle besseres zu tun, als sich auch noch mit der Bürokratie zu beschäftigen.


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    Original geschrieben von tom27
    E-plus macht minimal das was vom Gesetz vorgeschieben ist.


    Richtig, nämlich gar nichts. Laut Gesetz ist die Möglichkeit einer Notfallortung überhaupt nicht vorgeschrieben. Streng genommen ist sie auch gar nicht zulässig. Da bei "Gefahr in Verzug" aber so einige Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, spielt das an dieser Stelle keine Rolle.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zum anderen frage ich mich, wie Blau.de die "vertelefonierten" 10.000 Minuten nachweisen will. Die Speicherung von Verkehrsdaten (zu denen m.W. auch die Verbindungsdauer zählt) ist bei Flatrates untersagt ... zählt bei Blau jemand mit den Fingen mit? :p


    Wo bitte steht das? Natürlich ist das erlaubt, wenn man z. B. im Rahmen eines Einzelverbindungsnachweises dem zugestimmt hat.
    Außerdem gibt es Umstände, unter denen eine Speicherung solcher Verkehrsdaten auch ohne Zustimmung zulässig ist, beispielsweise bei der Abwehr von Angriffen auf die Infrastruktur. (Edit: siehe § 100 TKG)