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Original geschrieben von diger
Viel witziger finde ich diese lästige Datenschutzdiskussion. Vor allem wenn man bedenkt, das auf dem neuen Personalausweis weniger Daten stehen, als Facebook oder Apple (bei iPhone Besitzern) gespeichert hat. Aber bei den letzteren werden die Daten gerne für nix hergegeben, aber beim neuen Personalausweis sich dann wie kleine Mädchen anstellen.
Ich wüsste nicht, dass Facebook biometrische Daten (Fingerabdrücke etc.) der Mitglieder kennt. Aber noch sind Fingerabdrücke beim Personalausweis optional.
Weit schwerwiegender wirkt jedoch das Thema Datenmissbrauch, nämlich dann, wenn ein per "Perso" autorisierter Vorgang vor Gericht nicht abstreitbar wäre. Wer - wie auch immer - in den Besitz von EC-Karte und PIN gelangt ist, kann mich nur entsprechend des Tageslimits schädigen. Mit der eID ließen sich ganz andere Dinge anstellen.
Es steht ja auch in den "Nutzungsbedingungen" des Personalausweises, dass der Bürger selbst dafür zu sorgen hat, dass sein Rechner mit Virenscanner und Firewall geschützt ist und sich der PA keine Sekunde länger als notwendig in der Nähe eines Lesegeräts befindet. Sollte also ein Identitätsdiebstahl stattfinden, wäre der Bürger selbst schuld und müsste die Rechtsfolgen komplett tragen.
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Original geschrieben von diger
Und ich kenne Leute, die durften einige Stunden auf der Polizeistation verbringen zwecks Identifikation (dumm, dass die entsprechenden Daten erst ab dem Morgen zur Verfügung standen :D), weil eben der Führerschein eben nicht reicht, und es zum Glück immer wieder Polizisten gibt, die das Thema ernst nehmen.
Und was hätte da der neue Personalausweis gebracht? Es gibt bekanntlich keine Mitführpflicht. 
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Original geschrieben von Marko
Und wenn nicht? Soll ja auch A-GPS-Nutzer geben mit Onboard-Navisoftware (Nokia Maps)...
Natürlich gibt es die.
Man sollte aber die Kirche im Dorf lassen. Wer ein Paket mit 500 MB im Monat bucht, wird wohl nicht nur ein paar läppische 10 kB für ein bisschen A-GPS benötigen.
Spätestens bei der Verwendung von Push-Mail (Exchange Active Sync oder IMAP IDLE) ist von der Taktung praktisch nichts mehr zu spüren, da die Verbindung dauerhaft gehalten wird.
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Original geschrieben von Martin Reicher
Die mindestens 59 Euro (über das doppelte ggü dem nPA) siehst du aber ein?
Muss er ja, wenn er z.B. in die USA fliegt.
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Die Anwendungen werden automatisch beendet, wenn Platz benötigt wird. Eine "Beenden"-Funktion ist also in den meisten Fällen unnötig, in manchen sogar kontraproduktiv.
Für hartnäckige Fälle gibt es im Market den "Advanced Task Manager".
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Original geschrieben von snoopermen
So kostet mich beispielweise die A-GPS Unterstützung(10 KB) pro Navigation gerade mal 1 Cent, während es bei anderen Anbietern zwischen 3 und 12 Cent sind
Wenn man Google Maps zur Navigation verwendet, spielt das schon keine Rolle mehr, da noch das Kartenmaterial hinzukommt. 
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Original geschrieben von tomi78
Das man sich bei Geschäften aller Art bei Banken oder Behörden online identifizieren kann.
Der neue Personalausweis ersetzt keine rechtsgültige Unterschrift.
Dafür ist - wie bisher - eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich (§ 126a BGB).
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Original geschrieben von Handyfan96
deutschland ist eines der einzigen länder mit ausweispflicht
Du hast zwar in anderen Ländern keine grundsätzliche Ausweispflicht, kommst aber z.B. ohne entsprechende Papiere nicht über die Grenze.
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Original geschrieben von RAR
Eine (online) Identifizierung soll nur mit eingelegtem PA im Lesegerät und der richtigen PIN möglich sein.
Ist einer unbefugt an so eine Pin gekommen fehlt ihm immer noch die „Hardware“ der PA. :top:
Da der neue Personalausweis das kontaktlose RFID verwendet, dürfte das gar nicht so unmöglich sein, ihn unbemerkt auszulesen.
Auch EC-Karten lassen sich kopieren. 
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Vielleicht hat man ja allMobility mit arvato systems verwechselt. 
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§ 1 Abs. 1 PersAuswG
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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.