ZitatOriginal geschrieben von rockin
Wo hast Du das her? Die Miete mußt Du weiter selber blechen. Vom Amt bekommst Du i.d.R. nur das Arbeitslosengeld (60/67% vom letzten 12 Monats Durschnitts-Netto).
Er meint vermutlich ALG II.
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ZitatOriginal geschrieben von rockin
Wo hast Du das her? Die Miete mußt Du weiter selber blechen. Vom Amt bekommst Du i.d.R. nur das Arbeitslosengeld (60/67% vom letzten 12 Monats Durschnitts-Netto).
Er meint vermutlich ALG II.
ZitatOriginal geschrieben von 6210
Wenn du dir 15 Jahre Zeit lässt, um von der Obstabteilung bis zu Kasse zu kommen, dann brauchst du dich nicht wundern, dass der alte Preis nicht mehr stimmt.
Dann würde ich das Obst aber auch nicht mehr kaufen. *grusel*
ZitatOriginal geschrieben von flatie
- 8.10.10 Info vom Amtsgericht dass Einspruch am 6.10.10 eingegangen ist und alles zum Zivilgericht geleitet wurde und die nun Anprechpartner sind...
Wo ist dann das Problem?
ZitatOriginal geschrieben von flatie
Es kann ja nicht sein dass man einen Einspruch / Widerspruch verpennt und somit automatisch schuldig ist...?! :flop:
Im Zivilrecht gibt es kein "schuldig" oder "nicht schuldig".
Sie hatte zweimal die Gelegenheit, die Zwangsvollstreckung abzuwehren, und beide Male verpennt.
Gegen den Vollstreckungsbescheid hätte sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen müssen. Nach Ablauf der Frist ist dieser rechtskräftig und sie muss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie "unschuldig" ist.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Ich will ja keine fixen montl. Kosten mehr, daher ja "Prepaid".
Die hast du auch bei Prepaid, wenn du irgendwelche Optionen buchst. Die kann man natürlich auch wieder abbestellen, aber das gilt für "Mein BASE" genauso.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nen MeinBase habe ich hier schon rumliegen, kann ich da meine aktuelle Nummer reinportieren?
Nein, aber du kannst deinen bestehenden BASE-Vertrag umwandeln.
ZitatOriginal geschrieben von Olzge
Ich versteh nicht so recht, wie das mit Prepaid in der Praxis funktioniert. :gpaul:
Bei o2 werden nach Erreichen des Airbags nationale Standardgespräche und SMS mit 0,00 € berechnet.
Am 1. eines Monats wird der Zähler zurückgesetzt.
Dürfte bei simyo und blau ähnlich gehandhabt werden.
Re: Rechtfrage: Sony und UPS verlieren Paket, Erstattung in welcher Höhe?
ZitatOriginal geschrieben von hsvrules999
ich hoffe der Titel deutet das Thema schon an. Ich habe leider gerade Probleme mit Sony und UPS. Ich habe Ende vergangenen Jahres ein Sony Vaio p11z, also dieses extrem teure Subnotebook, gekauft. Die UVP lag anfangs jenseits der 1K Euro.
Wenn das für dich extrem teuer ist, was ist dann das Toshiba Portégé R500? ![]()
Schau auf Seite 4 der Preisliste nach.
Ach, ne MMS ist ganz praktisch, wenn man jemandem ein Foto schicken will und der Empfänger keine Datenflat für den Abruf von E-Mails auf dem Handy hat.