Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von ElChefe
    Darum geht es nicht. Es geht darum, dass hier Vorwürfe im Raum stehen, die Bahn hätte die Kosten schön gerechnet - auf gut deutsch also die Planung gefälscht.


    Die Anschuldigungen stehen nicht nur hier im Raum, sondern in der gesamten Presse.


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    Original geschrieben von ElChefe
    Das nennt man Betrug


    Nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Grobe Fahrlässigkeit reicht da nicht. Man könnte sich also mit "daran hatte ich gar nicht gedacht" rausreden und käme straffrei raus. So leicht ist das mit dem Betrug nicht.
    Auch Abofallenbetreiber usw. begehen keinen Betrug im strafrechtlichen Sinn, im nichtstrafrechtlichen Sinn dagegen schon. Nur ist Betrug im nichtstrafrechtlichen Sinn eben nicht strafbar.


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    Original geschrieben von ElChefe
    und dagegen kannst Du sehr wohl vorgehen. Sofern Du es beweisen kannst.


    Nicht ich. Das wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die übrigens weisungsgebunden gegenüber dem Justizministerium ist.

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    Original geschrieben von ElChefe
    Was ändert sich für die Öffentlichkeit dadurch? Die Öffentlichkeit wurde bei 4 Mrd Kosten nicht direkt nach ihrer Meinung gefragt, und die Öffentlichkeit wird auch nicht bei 6 Mrd Kosten gefragt.


    Bei 6 Mrd. Euro Kosten wäre das Projekt gar nicht erst zustande gekommen. 4,5 Mrd. Euro waren nämlich die Grenze. Deshalb wurde ja auch an der ursprünglichen Planung gekürzt, um unter die 4,5 Mrd. Euro zu kommen.
    Und wie kommst du darauf, dass der Bundestag zugestimmt hätte, wenn sämtliche Fakten auf den Tisch gekommen wären, u.a. dass die 4 Mrd. Euro nur dadurch erreicht wurden, dass man geltende Vorschriften missachtet?


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    Original geschrieben von ElChefe
    Die Öffentlichkeit hat allerdings das Recht die Entscheidungsträger abzustrafen - bei Wahlen, durch Boykott der DB, durch was auch immer - aber nicht durch rechtswidrige Maßnahmen.


    Hätte die Öffentlichkeit das vorher erfahren, hätte sie schon bei der letzten Wahl dagegen vorgehen können.


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    Original geschrieben von ElChefe
    Das ist doch nicht richtig. Wenn ich eine Baugenehmigung für ein Haus aufgrund von falschen Tatsachen erhalte, dann kann die Genehmigung noch immer entzogen werden. Sogar nach Bau des Hauses kann es sein dass ich es abreissen muss. Bei S21 ist es auch nicht anders. Richtig ist, dass die Fällarbeiten nicht mehr rückgängig gemacht werden können - aber juristische Mittel gegen S21 sind nach wie vor möglich. Wenn es denn welche gibt.


    Welches juristisches Mittel gibt es denn dagegen, dass die Kosten höher als 4,5 Mrd. Euro werden? Mehr wollte man nämlich nicht ausgeben. Ein Abgeordneter kann aber seine Stimme nicht nachträglich wieder zurücknehmen!
    Und was hat die Baugenehmigung mit Eisenbahnrecht zu tun? Die eisenbahnrechtlichen Vorschriften werden schon noch erfüllt, aber eben mit erheblichen Kosten, die in den 4 Mrd. Euro nicht drin sind.

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    Original geschrieben von ElChefe
    Okay. Und was hat das ganze jetzt mit den Protesten zu tun? Wenn das Gericht nicht weiß dass es "geheime" Papiere gibt, dann wissen es die Bürger auch nicht. Ich kann deiner Argumentation nicht folgen.


    Die "Geheimpapiere" sind jetzt aufgetaucht, nachdem alles unter Dach und Fach gebracht wurde und keine juristischen Mittel mehr möglich sind.


    Du meintest, die Bürger hätten sich halt vorher beschweren sollen. Vorher waren diese geheimen Dokumente aber eben noch nicht bekannt. Es wurden nur die schönen Dinge erzählt und alle kritischen Sachen weggelassen. Die Bürger waren also nicht umfassend darüber informiert, was tatsächlich gemacht werden sollte. Und man hätte dem Bürger auch nicht auf Anfrage die Wahrheit erzählt, weil eben diese Wahrheit so streng vertraulich war, dass man sie nicht einmal dem Verkehrsausschuss mitteilen wollte. Sonst hätte der Bundestag das Projekt womöglich noch abgelehnt.

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    Original geschrieben von ElChefe
    Ich bin kein Jurist. Recht auf Akteneinsicht? Ein ordentliches Gericht sollte schon entscheiden können welche Akten und Papiere der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.


    Und woher soll das Gericht wissen, welche Papiere insgesamt existieren? Da müsste schon jemand ne Hausdurchsuchung machen.


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    Original geschrieben von ElChefe
    Irgendwie müssen die "Geheimpapiere" ja nun auch aufgetaucht sein, sonderlich "geheim" scheinen sie nicht mehr zu sein. Dazu hat aber bestimmt nicht Herr Wagner mit seinem Sprung vor den Wasserwerfer beigetragen.


    Die vergangenen Jahre waren sie es. Erst jetzt hat vermutlich ein Insider (unzufriedener Mitarbeiter?) die Dokumente der Presse zugespielt.
    Wenn herauskommt, wer das war, hat das sicher auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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    Original geschrieben von offline
    Naja. Die S21 Ausstellung im Turm existiert seit 10 Jahren, ich habe mich in meinen 6 Monaten Stuttgart bestens über S21 informieren können und und und. Muss der Bürger alles vorgekaut serviert bekommen? 10.000 Ansprüche sind auch korrekt abgelehnt worden. Information hat stattgefunden.


    Es wurden die Hochglanzbroschüren gezeigt. Das hat mit transparenter Information nichts zu tun.


    Oder wurde darüber informiert, dass aus Kostengründen der Tunnel kleiner als üblich gebohrt wird? Dass man aus Kostengründen sich über gesetzliche Bestimmungen der Abstände der Notausgänge hinwegsetzt? Und so weiter und so fort.
    Diese Dokumente wurden doch ausdrücklich zur Geheimsache erklärt und nicht einmal dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorgelegt. Und das, obwohl der Bund das Vorhaben zum großen Teil finanziert. Und wenn nicht einmal der Verkehrsausschuss diese sehen durfte, wurden sie ganz bestimmt auch nicht bei der S21-Ausstellung präsentiert.


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    Original geschrieben von ElChefe
    Wer sich informieren möchte, der konnte sich auch informieren. Dass nicht alle Details an die Öffentlichkeit kommen ist bei solchen Projekten normal. Bei welchem Projekt dieser Größenordnung ist denn alles transparent und ohne "Mauschelei" gelaufen?


    Weil es bei öffentlichen Großprojekten üblich ist Steuergelder zu veruntreuen, soll das Volk sich das auch weiterhin bieten lassen? Gilt jetzt also das Gewohnheitsrecht, weil sich der Bürger das bisher gefallen lassen hat?

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    Original geschrieben von ElChefe
    Der Mitarbeiter ist tätig geworden, und zwar sehr schnell. So gab es ja scheinbar nach Erhalt des Faxes eine Besprechung mit dem EBA, bei welcher die Fällarbeiten scheinbar legitimiert wurden.


    Nichts anderes habe ich geschrieben. Du warst es, der behauptet hat, der zuständige Mitarbeiter müsse nicht innerhalb von Stunden tätig werden.


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    Original geschrieben von ElChefe
    Die Bahn ist bestimmt nicht verpflichtet ein erhaltenes Fax innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden an das Gericht weiterzuleiten. Mir ist in der ganzen Gesetzesliteratur keine so kurze Frist bekannt.


    Gibt es überhaupt eine Pflicht, dieses Fax unaufgefordert an das Gericht weiterzuleiten?

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    Original geschrieben von ElChefe
    Prima, und jetzt denkst Du nochmal drüber nach was das eine (einer Eilverfügung Folge leisten) mit dem anderen (ein Fax innerhalb von Minuten beim Gericht einreichen) zu tun hat. Sobald Du die Antwort gefunden hast darfst sie mir verraten.


    Du hast geschrieben, dass man nicht davon ausgehen könne, dass der zuständige Mitarbeiter innerhalb von Stunden auf die Eilverfügung des Eisenbahnbundesamts überhaupt reagiert. Wenn man diesen Gedankengang zu ende geht, müsste man also damit rechnen, dass das Schreiben erst Tage später bearbeitet würde. Das wäre jedoch viel zu spät gewesen. Natürlich musste der Mitarbeiter tätig werden! Er darf nicht tatenlos zusehen, wie die Bäume gefällt werden, nur weil er meint, das EBA hätte sich halt früher melden müssen.


    Bei der Bahn hat man das Schreiben sicherlich rechtzeitig zur Kenntnis genommen, nur warum sollte man dem Gericht Informationen zukommen lassen, die die Argumente des Gegners stützen? Wäre die Bahn dazu überhaupt verpflichtet gewesen?