Trainiert? Für das Buchen einer Übernachtung? :p
Also:
Der VA kann keine Vertragerfüllung leisten sondern nur eine Leistung
"an Erfüllungs Statt".
Diese musst Du nicht annehmen!
Du kannst die Reise stornieren, deine Zahlung zurückverlagen und Entschädigung (§651f Abs. 2 BGB) verlangen, zumindest bei einer Pauschalreise - und ich weiss nicht ob da z.B. gebuchter Transfer vom Flughafen zum Hotel langen würde.
Aber: Bei all dem Durcheinander ist es am geschicktesten:
1. Anwalt
2. Vorher verhandeln
3. Scheiss auf 168 Euro und geniesse das bessere Hotel
4. Selbst buchen und dann 1. aber ohne hier weiter zu machen ![]()
5. Fahrsfahrwerkaus legt Dir 150 auf den Tisch, der hat genügend Geld, dann ich würde 18 Euro dazugeben in dem Fall.