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Re: Re: Re: Foxconn-Arbeiter streiken wegen iPhone 5
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Original geschrieben von f.bat
Da überschätzt Du aber Deinen Einfluss auf die chinesische Wirtschaft.
Ein paar Jahre Gehalt machen zumindest einen der sonst arbeitslos gewesen wäre glücklich. Das langt mir als Karma-Punkt. Ob davon in China ein Arbeiter 3 Jahre Lohn bekommt , in Africa 5 und in Deutschland 3 Monate ist mir total egal. Ich bin Konsument, Apple kann fertigen lassen wo Apple möchte. Solange es keine Jobs in meinem Land bringt, spielt es keine Rolle.
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Re: Foxconn-Arbeiter streiken wegen iPhone 5
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Original geschrieben von Matchacom
:flop: :flop: :flop: :flop: :flop: :flop:
Erkläre mir mal was mich Chinesen interessieren? Dort gibt es dreckigere und schlecht bezaltere Jobs als die beim Fuchs, sonst würde da keiner arbeiten, oder? China ist China, was müssen wir uns da einmischen? Können die Chinesen selbst machen, ist doch deren Kultur.
Ohne mein iPhone wären die arbeitslos und müssten Dreck zu sich nehmen, ob denen das besser gefällt? Glaube nicht. Auf der Welt gibt es schlimmere Schicksale, da geht es nur um Appel Bashing.
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Mir auch passiert. Bernbayer, bist jetzt ein Buddy - haste es gemerkt?
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Original geschrieben von Pankoweit
Die Versicherung der Verursacherin wird es sein, die in dieser Frage die Haftungsgewichtung nach ihrem eigenen Ermessen zurechtlegt … 
Woraus schliesst Du das?
Sollte das so sein, erst recht zum Anwalt. Die Versicherer treiben solche Spielchen gerne.
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Original geschrieben von archie83
Die Aktivierung der SIM erfolgt bereits bei Versand, also bevor der Kunde sie in den Händen hält.
Das ist das Problem von Blau.
Solange der Kunde keine Karte empfangen hat, hat er keine Karte empfangen. Abgesehen davon verschickt Blau das Zeugs per normalem Brief, also wenn ne Karte verschwindet und fröhlich genutzt wird entsteht weiterer Ärger.
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Original geschrieben von southy
Er hat etwas bestellt, hatte offenbar nicht genug Geld auf dem Konto um zu bezahlen, weswegen die Buchung zurück ging und hat deswegen zur Strafe eine Gebühr kassiert.
Anstelle sich was zu schämen
Kommt auf die Intention an.
1. Ich weiss das die Mobilfunker erst bei 75 dicht machen dürfen und habe vor wissentlich einen solchen zu schröpfen, da es mir egal ist ob ich 2.349.000 Schulden haben oder 2.349.075.
2. Ich weiss das ich erst in 5 Tagen Kohle bekomme die ich für Mobilfunk ausgeben kann und erkundige mich deshalb vorsorglich vorher wann abgebucht wird.
1= Ratte
2= Guter Mensch
Weisst Du es? Ich nicht.
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Re: Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?
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Original geschrieben von Bandito600
Hallo,
mal eine Frage an die Experten oder die solche eine Situtation auch schon mal hatten:
Mein Freundin hat ihr Auto gegen die Fahrtrichtung abgestellt. In der Strasse ist kein Haltevebobt, die Strasse ist in einer Wohngegend und normal breit.
Nun wurde ihr Auto von der Nachbarin beim ausparken angefahren. Schaden knapp 2000 Euro.
Nun meine Frage:
Scheinbar stellt sich die Unfallverursacherin nun quer und verweist uns darauf das das Auto ja falsch herum geparkt worden ist.
Was meint ihr, hat sie damit Recht? Bekommen wir eine Teilschuld?
Gruß
Chris
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Hat keine Auswirkungen auf die Regulierung. Gib den Fall - so wie jeden Unfall - direkt einem Anwalt! Und schön einen eigenen Gutachter beauftragen. Wenn Du einen Spezialisten für Verkehrsrecht brauchst, PN.
Und generell: Die Verursacherin kann sich quer stellen so lange Sie will, ihr Versicherer reguliert den Schaden und ist dein Ansprechpartner.(Bzw. der deines Anwaltes - den die gegnerische Versicherung zahlen muss)
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Original geschrieben von iTel
FraDi hatte im übrigen schon beantwortet, dass die 5 Tage Frist in den AGB's unter Punkt 6.4 steht:
6.4 Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht blau frühestens fünf Werktage nach Zugang der Information über die Bereitstellung der Rechnung den Rechnungsbetrag im Lastschrift- verfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.
Das gilt natürlich auch für die Freischaltgebühr. Selbst wenn diese sofort fällig wäre, hat das doch nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, wenn man das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt, darf er auf keinen Kosten hängen bleiben.
Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist. Freiwillig machen die Anbieter das sowieso nicht
Soviel dazu! 
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Da steht:
"Die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen setzt die einmalige Entrichtung einer Anschlussgebühr in Höhe von EUR 19,90 durch den Kunden voraus, Die Anschlussgebühr ist zum Zeitpunkt der Aktivierung der SIM-Karte fällig. Der Kunde ist verpflichtet im Hinblick auf die Anschlussgebühr am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen, es sei denn, blau willigt ausnahmsweise in die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck ein; blau behält sich den Widerruf derartiger Zustimmungen vor."
Und widerrufen kann er den Kompletten deal, hat keiner etwas anders behauptet.
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Original geschrieben von iTel
Ach das steht so in den AGB's? Da wird also das Widerrufsrecht von Fernabsatzgeschäften abbedungen? Ah ja, sicher! 
Was redest Du für einen Quatsch? In den AGB steht das die Anschlussgebühr sofort fällig wird, lediglich die Rechnung wird 5 Tage nach erhalt fällig. Verstehst Du das?
Anschlussgebühr = Darf bei Freischaltung der SIM abgebucht werden.
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Original geschrieben von iTel
Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.
Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden.
Blödsinn. Gebühr für Freischaltung ist sofort fällig, steht so in den AGB. Lesen! In welchem Land bist Du Jurist?