Beiträge von mostwanted

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    Original geschrieben von archie83
    Aber auch nur, wenn bereits vor 10 Jahren bei Vertragsabschluss die Geschäftsfähigkeit fehlte. Bestehende Verträge werden doch nicht automatisch bei einer späteren Entmündigung ungültig.



    Ein Vertrag verlängert sich nach 24 Monaten dann um weitere 12 Monate, wird also für die Dauer von 12 Monaten neu geschlossen.


    Trotzdem liegt die (zumindest moralische)Schuld hier - meiner Meinung nach - beim Vormund, der den Vertrag nicht gekündigt bzw. umgestellt hat.



    Aufgrund der geschilderten Situation sollte eine Einigung mit Debitel machbar sein, mit der beide Seiten leben können.


    Unstrittig ist das bisher nicht umgestellte überteuerte und unseriöse Abrechnungsmodell, eine Schande...alleine deshalb sollte man alle Register ziehen.

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    Original geschrieben von lbjd9
    sagt mal, ich möchte mir eine uhr kaufen, die ein lederarmband mir faltschließe hat. da ich sehr kleine armgelenke habe, ist eine anpassung des armbandes unausweichlich. von edelstahlbändern weiß ich, dass bei einer faltschließe einfach einzelne glieder entnommen werden können. wie geht sa aber bei einem lederarmband? kann ich das evtl. selbst machen?


    gruß
    jan


    Da muss das Band gekürzt werden, auf Seite der Schliesse. Soll der Uhrmacher machen, Service....



    @ 5 minutes alone



    Die gute alte Digitaluhrenzeit ;-)

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Noch wissen wir aber garnicht ob der Kunde geschäftsfähig ist oder nicht.
    Man kann auch sehr krank sein und geschäftsfähig.



    Doch :-)



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    Original geschrieben von Jodimaster
    Genau wir haben die gerichtlcche Vormundschaft für den finanziellen Bereich.

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    Original geschrieben von prophonebonn
    Debitel macht da aber nichts, die bestehen nur auf Ihrer Forderung !
    Habe da ähnliche Erfahrungen gemacht, obwohl definitiv nichts herunter geladen wurde. Beschwerden haben nichts gebracht! :flop:


    Nö, es geht darum das nicht geschäftsfähige (Entmündigt) Kunden nicht zahlen müssen, solange der Vormund den Vertrag nicht unterschrieben hat.


    Da sollte man ansetzen. Dürfte auch im Interesse von Debitel sein, sich kulant zu zeigen. Schliesslich sind diese Kosten heute fast schon sittenwidrig :)

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Welchen Verlust bzgl. Provisionen, wenn frühestens 6 Monate nach Abschluss gewechselt wird?



    Der Händler bekommt doch Provision für den Vertrag ausgezahlt. Wenn der Kunde dann nach 6 Monaten wechseln kann, wäre das doch unklug von 02.