ZitatOriginal geschrieben von Strupo
Sowas kommt aber nur bei Zahlungsunwilligen Kunden vor.
Das ist eine Unterstellung.
Gerhard
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ZitatOriginal geschrieben von Strupo
Sowas kommt aber nur bei Zahlungsunwilligen Kunden vor.
Das ist eine Unterstellung.
Gerhard
Moin!
Ich habe ein paar grundsätzliche Verständnisprobleme mit dem Zusammenhang zwischen Profilen, Themen und der Speicherkarte im 6280.
So kommt es vor, daß das Entfernen der Speicherkarte dazu führt, daß das eingestellte Thema nicht mehr aktiv ist. Die *.nth-Datei dieses Themas war zwar auf der Speicherkarte, aber ich hätte erwartet, daß die Daten des Themes durch die Aktivierung desselben dann im Telefonspeicher landen.
Ist das falsch?
Eine andere Frage: Warum werden beim Wechsel von Themes manchmal Klingel- oder andere Töne geändert? Gibt es Themes, die Töne enthalten und solche, die keine habe?
Und noch eine Frage: auch beim Umschalten zwischen "Lautlos" und "Allgemein" durch langes Drücken der Rautetaste gehen manchmal die Einstellungen für Klingeltöne verloren. Wie das?
Zusammengefaßt: Was steht auf der Speicherkarte? Welchen Einfluß haben Profile, und sind diese gegenüber eventuellen Ton-Einstellungen in einem Theme priorisiert? Oder ist es andersherum?
Gerhard
ZitatOriginal geschrieben von Locosince
das Problem beim 14tägigen Rückgaberecht ist, dass ich das Telefon sammt Vertrag dann zurück geben muss und ich habe den Vertrag ja unterschrieben
OK, das ist was anderes.
Ich würde den Händler kontaktieren und ihn bitten, Dir schnell ein Ersatzgerät zu schicken.
Du kannst Dich auch beim Mobilfunk-Vertragspartner melden und die Schwierigkeiten schildern. Eventuell mit Rücktritt/Anfechtung des Vertrags drohen, da der Händler seine Pflicht nicht erfüllt und somit die Vertragsunterlagen nicht an den Provider weiterreichen durfte.
Gerhard
ZitatOriginal geschrieben von toxic_kill
Naja: Mir kam öfters mal die 4-6 Wochen Frist zu Ohren. Dieser Zeitraum sei angemessen, 2 Wochen demnach nicht. Allerdings ist das BGB in der Hinsicht recht unspezifisch wenn mich nicht alles täuscht.
OK, es mag sein, daß auch längere Fristen für angemessen erachtet werden.
Auf jeden Fall hat man aber mit der Sachmängelhaftung ein gutes Druckmittel.
Gerhard
ZitatOriginal geschrieben von Locosince
Wobei ich kurz über das Recht des 14tägiges Rückgaberecht nach gedacht habe, aber sogenau bin ich über die Gesetzeslage auch nicht informiert, meine Ausbildung zum Kaufmann ist scho zulange her;)
Das wäre auch möglich gewesen.
Gerhard
ZitatOriginal geschrieben von toxic_kill
Das kam mir auch, allerdings auch Zweifel ob die Gewährleistung das sicher deckt. Schließlich ist ein Flash-Vorgang nicht das was man normalerweise mit einem Handy macht.
Andererseits ist es natürlich vom Hersteller zugelassen, wenn ich es mir also recht überlege wäre das natürlich auch ne Möglichkeit.
Eben.
Ein Firmware-Update ist eine normale Anwendung des Geräts.
ZitatAber die 2 Wochen werden bestimmt auch nicht reichen. Der Händler wird auch nur versuchen das Handy zu Nokia zu schicken...
Na und?
Nicht das Problem des Kunden.
Gerhard
Garantie? — Pah! — GEWÄHRLEISTUNG!
Moin!
Mir wäre längst der Kragen geplatzt.
Das Problem müßte zwar von der Nokia-Garantie gedeckt sein, aber es gibt noch etwas viel wirkungsvolleres: DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG.
Also:
Gerät beim Verkäufer als defekt reklamieren, hinhschicken, 2-Wochen-Frist zur Reparatur (festes Datum!) setzen, fertig.
Gerhard
Re: Re: Re: Bestchoice-Cadooz-Gutschein: Wie einlösen?
ZitatOriginal geschrieben von meany11
Z.B. bekommt das der Werber bei Abschluss von Prämien-Zeitschriftenabos.
(Ich habe jüngst einen 40 EUR-BestChoice-Gutschein bekommen, weil ich für 42 EUR die "Park Avenue" abonniert habe.)
40 EUR Prämie für 42 EUR Umsatz?
Oh Mann, das ist ja fast schon so schlimm wie bei den Mobilfunkverträgen. ![]()
Gerhard
ZitatOriginal geschrieben von abbasbanaha
wieso gibt es denn die neue FW noch nicht für 0539335???und wieso haben zwei gleiche branding freie geräte, verschiedene produktcodes????
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[*]Weil Nokia die noch nicht freigegeben hat.
[*]Weil die Geräte eben nicht gleich sind. Wie andernorts schon erläutert, kann so ein „unsichtbares Branding“ beispielsweise auch ganz simpel aus voreingestellten GPRS-Zugangspunkten oder SMS-Zentralnummern bestehen.
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Gerhard
Re: Bestchoice-Cadooz-Gutschein: Wie einlösen?
ZitatOriginal geschrieben von DannyTT
Hab' ich mal eine Frage an euch:
Ich habe einen Bestchoice-Gutschein über 50, den ich gerne für einen Kauf bei amazon.de einsetzen möchte.
Cool.
Wo bzw. wie bekommt man sowas?
Gerhard