Beiträge von hrgajek

    Ganz einfach:


    Amtsblatt 14/2025 der BNetzA , dort Seite 1404


    https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3


    Da steht alles im Detail. "BuGG" ist eine Abkürzung, dass hier Namen oder Details aus Vertrags/Datenschutzgründen geschwärzt wurden.


    (1) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche die in Artikel 10 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegten Schutzobergrenzen für Preise für die folgenden Dienste a. b. ab- und eingehende SMS-Roamingnachrichten und Datenroamingdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für den Transit, nicht überschreiten.


    (2) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für eingehende Sprachdienste das in Art. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines unionsweit einheitlichen maximalen Mobilfunkzustellungsentgelts und eines unionsweit einheitlichen maximalen Festnetzzustellungsentgelts jeweils festgelegte maximale Mobilfunkzustellungsentgelte nicht überschreiten.


    (3) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für abgehende Sprachdienste die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlich Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegte Schutzobergrenze für Preise für abgehende Roaming-Sprachdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für Transit und Anrufzustellung, nicht überschreiten


    (4) Das modifizierte Angebot sieht keine Gebühr für eine aktive SIM-Karte („active SIM“) vor.


    (5) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot, das keine Funktechnologien, wie z. B. 5G und Zukunftstechnologien, ausschließt.


    (6) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot das den Zugang zu Vorleistungsprodukten im Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG einschließlich eines 5G-Technologie basierten Zugangs umfasst.


    (7) Das modifizierte Angebot der Antragsgegnerin hat eine Mindestlaufzeit vorzusehen, die der Antragstellerin die Amortisation ihrer Investitionen in die Anbindung an das Netz der Antragsgegnerin und in die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebs ermöglicht, wobei die Mindestlaufzeit nicht unter (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG Jahren nach Realisierung der MVNO-Anbindung liegen darf.


    (8) Das modifizierte Angebot beinhaltet keine Klauseln, die die Vertriebstätigkeit der Antragstellerin räumlich auf den deutschen Endkundenmarkt beschränken


    (9) Das modifizierte Angebot darf keine Regelungen zur Haftung für entgangenen Gewinn im Falle einer außerordentlichen Kündigung enthalten, die allein zugunsten der Antragsgegnerin gelten.


    2. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin im Vertragsangebot, Stand (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG („Vertragsangebot“) geforderten Vertragsbedingungen objektiv unangemessen sind und gegen das Verhandlungsgebot verstoßen: Die in dem Vertragsangebot vom (BuGG ggü. den Beigela
    denen) BuGG erhobene Forderung nach einer Exklusivitätsklausel,


    (1) nach der die Antragstellerin innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ausschließlich Endkundenprodukte auf Basis der von der Antragsgegnerin vertraglich bereitgestellten MVNO-Dienste vermarkten darf, verbunden mit dem Verbot, in diesem Zeitraum Endkundenprodukte auf Basis von MVNO-Diensten (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG anderer Anbieter zu vermarkten;


    (2) nach der der Antragstellerin verboten wird, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums Kunden der Antragstellerin in andere Mobilfunknetze zu migrieren und Kunden aktiv eine Migration in andere Mobilfunknetze anzubieten;


    (3) nach der eine verpflichtende Vorgabe eines bestimmten Anteils zu erzielender Wholesale-Umsätze im Mobilfunknetz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verbunden mit einem Verbot für die Antragstellerin, ihre Endkunden aktiv darauf anzusprechen und/oder darin zu bestärken, ein anderes Mobilfunknetz zu nutzen;
    (4) nach der sich eine Haftung der Antragstellerin für Verstöße gegen vertraglich verlangte Exklusivitätsverpflichtungen durch verbundene Unternehmen ergibt;


    (5) nach der Vertragsstrafen, die in der maximalen Höhe den erwarteten Jahresumsatz auf Basis des MVNO- Zugangsvertrags um ein Mehrfaches überschreiten können, anfallen.

    3. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin geforderte Kondition objektiv unangemessen ist und gegen das Verhandlungsgebot verstößt: Die Begrenzung auf Datenübertragungsgeschwindigkeiten in Höhe von maximal (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG im Download.

    4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

    Klare Sache. Oder nicht? :D

    Es müsste - aus Nutzersicht - echte Tarife geben, die nur dann Geld kosten, wenn man sie wirklich nutzt.


    Wenn ein Nutzer - sagen wir - 100 GB auflädt, kann er die nutzen , solange sie da sind, ob das 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat oder 1 Jahr oder noch länger ist. So wie der Tank beim Auto, man tankt erst nach, wenn er (fast) leer ist.


    Gleiches würde für Minuten oder SMS gelten können.


    Nur: Solche Tarife wären aus Kundensicht traumhaft, für den Anbieter ein Alptraum.

    e*message ist der "Erbe" von Cityruf, der als e*Cityruf noch betrieben wird, Zielgruppe sind zahlende B2B Nutzer, Privatpersonen sind als Kunde nicht "gerne gesehen".


    Skyper und Scall wurden definitiv abgeschaltet, weil aufgrund der absurd hohen Rufpreise (2-5 Euro pro Anruf) nur im echten "Notfall" angerufen wurde und davon kann kein Unternehmen auf Dauer leben.


    Es gab mal von Vodafone zu Quix (andere private Funkruflizenz) ein Gateway im Probebetrieb, das aber nicht promoted werden durfte, weil man bei Vodafone "Angst" vor Konkurrenz zur SMS hatte...


    Quix (Miniruf) ist weg, TeLMI ist weg, Vodafone ist ... noch... da.

    Dominic [1&1] Eben war mein 1&1-GMX-Freeephone 2013 Anschluss gestört. Abgehend kein Rufaufbau, ankommend kein Rufaufbau (bei der Gegenstelle Tote Leitung) - Nach wenigen Minuten ein (angeforderter) Anruf von einem deutschen Roaming-Kunden in Spanien, seitdem geht es wieder.


    Das USSD-Problem besteht mit (fast) allen Endgeräten seit Netzstart.


    Neuere Samsungs bekommen es hin, vielleicht steckt da irgendein Update drin oder ihr habt in Eurem Netz irgendein Update "versteckt", das nur die allerneuesten Modelle auswerten können.


    Trotzdem: Nicht aufgeben. Wenn Details benötigt werden, melden.

    Die Frage ist, ob man überhaupt einen Glasfasertarif bei einem Reseller abschließen kann, bevor DG zumindest den Ausbau für die konkrete Adresse in die Planung aufgenommen hat.

    Was sagt denn die Telekom für die Adresse? Gibt's da vielleicht auch Pläne zum Ausbau?

    Reseller kommen erst zum Zuge, wenn der Ausbauer fertig gebaut und offiziell in Betrieb genommen hat. Ist ja auch logisch.


    Dass Telekom parallel ausbaut, kommt zwar vor (laut BREKO und vatm immer dann, wenn private Anbieter einen Ausbau überlegen), aber was vorkommt, dass Deutsche Glasfaser/inexio einen POP (Vermittlungscontainer) hinstellt, 3 Jahre lang nix baut und der Gemeinderat dann Glasfaser-Plus (Telekom + Investor) beauftragt und die sofort mit dem Ausbau beginnen :-)

    (z.B. in 67256 Weisenheim/Sand Rheinland-Pfalz)