Beiträge von hrgajek

    Hallo,


    was wir "wissen" ist ja nur die halbe Miete. Die UMTS-Lizenzen müssen bezahlt werden, zwar langfristig, aber ob die wirklich schon bezahlt sind?


    Was "kostet" der Netzumbau auf 3G (UMTS/HSPA) und auf 4G ?


    Der Umsatz pro Kunde sinkt oder steigt nicht mehr, die Kosten drumherum steigen eher...


    Verhungern werden sie sicherlich nicht.


    Was können wir tun?


    Wieviele Millionen müßten bei D1 oder D2 "abhauen", um einen Umdenkprozess auszulösen?
    Welchen "Effekt" hat ein Kunde, der sagen wir von D2-Original zu D2-1&1 umsteigt im Gegensatz zu einem, der von D2-Original zu sagen wir Blau/Simyo wechselt?

    Hallo,


    vielleicht hier:


    http://www.bmwi.de/BMWi/Naviga…teilungen,did=381892.html


    Und hier der Gesetzentwurf:


    http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…i,sprache=de,rwb=true.pdf


    Genauer: Artikel 43b)


    Nach § 43a wird folgender § 43b eingefügt:
    „§ 43b
    Vertragslaufzeit
    Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter
    von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter
    von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer
    zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.“


    Und noch genauer: Artikel 46


    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer
    zuzuteilen.


    Wenn das so durch geht, kannst Du künftig, jederzeit beim Anbieter A mit Deiner Nummer abhauen, mußt aber für das Ende der Laufzeit den alten Vertrag weiter bezahlen, wahlweise mit neuer Nummer für den alten Vertrag oder als Vertrag ohne Nummer, wo nur noch monatliche Grundgebühren/Mindestverzehr/Kontopflegegebühr (falls welche berechnet werden) zu bezahlen sind.


    Das könnte richtig spannend werden.

    Hallo,


    habe vor zwei Tagen auch die Einladung zum Anruf der 12738 erhalten.
    Wer anruft, wird ohne weitere Rückfrage umgestellt.


    Soweit so schön, aber wo finde ich eine gültige Tarifliste?


    prepaid-wiki berichtet, daß z.B. Anrufe in Ausland saftige 199 Cent/Minute.
    Bestätigen kann ich, daß auch die Mailbox 9 Cent kostet, was ich weniger schön finde.