Zitat
Original geschrieben von maschi_ac
[Dienstvergehen eines Polizisten durch Missachtung der Persönlichkeitsrechte eines mutmaßlichen Täters]
Ich find das gut! Solchen Menschen sollten wie in den USA auch Warnplakate vor die Tür ihrer Wohnung gesetzt bekommen.
Hier in Deutschland darf sowas leider nicht gemacht werden, da stehen gleich wieder die verkappten Persönlichkeits-/Datenschützer auf der Schwelle...
Genau solche Postings meinte ich, als ich ganz zu Beginn des Threads schrieb:
Zitat
Vielmehr entgleisen Threads, in denen es um Gewaltverbrechen geht, besonders wenn Sexualdelikte gegen Kinder thematisiert werden, leider sehr schnell und werden zu wahren Vorverurteilungs- und Lynchmob-Orgien á la "hang'em high!"
Hier wird der Selbstjustiz das Wort gepredigt, und was das Schlimmste daran ist: derjenige, der sich hier eklatant über die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters hinweggesetzt hat, ist selbst ein Gesetzeshüter. :flop:
Auch wenn es offenbar einigen Leuten schwer fällt, dies zu akzeptieren: in diesem Land haben auch Angeklagte ein Recht darauf, wie Menschen behandelt zu werden. Vielleicht denkt man ja in diesem Zusammenhang auch einmal an die Familie des mutmaßlichen Täters, die ganz offensichtlich bis zum Moment der Festnahme des Familienvaters völlig ahnungslos war, welches abscheuliche Verbrechen ihm zur Last gelegt wird. Dass ein Vorfall, bei dem ein Polizist seine Dienstpflichten missachtet und diese gewissenlose Vierbuchstaben-Journaille sich mal wieder über sämtliche ethischen Grundsätze des Journalismus hinwegsetzt dann noch genutzt wird, um "so ganz nebenbei" auch noch den Datenschutz zu diffamieren ("da stehen gleich wieder die verkappten Persönlichkeits-/Datenschützer auf der Schwelle..."), bedarf wohl keines weiteren Kommentars mehr, weil ohnehin klar geworden ist, wessen Geistes (oder besser: Ungeistes) Kind der Verfasser solcher Sprüche ist. :flop:
In den USA würde ein richtig guter Strafverteidiger solche Vorfälle wie das vorsätzlich von den Ermittlungsbehörden an die Presse weitergegebene Foto dazu benutzen wollen, um einen Prozess platzen zu lassen, bevor dieser richtig begonnen hat. Er würde den Ermittlungsbehörden Schlampigkeit und Voreingenommenheit bzw. einseitige und vorverurteilende Ermittlungspraktiken vorwerfen. Je nachdem, welcher Richter den Fall zu entscheiden hätte, käme er damit vielleicht sogar durch (= der Angeklagte würde aufgrund von Verfahrensfehlern freigelassen werden müssen!) oder würde einen entsprechenden Deal mit der Staatsanwaltschaft herausschlagen, dass sein Mandant sich z. B. wegen Totschlags schuldig bekennt und mit einer vergleichsweise milden Strafe davon kommt. 
@ _-=voodoo=-_: :top: :top: :top: