Beiträge von Boris1968

    Bestätigt ebenfalls meine Rechtsauffassung!


    Meines Wissens steht aber in jedem Ausbildungsvertrag im Kleingedruckten, das dieser mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung endet. Ist das vor dem 1.7., wird anteilig abgerechnet, ist dies ab dem 1.7., dann voll.


    Solltest der TE aber die Prüfung nicht bestehen, steht ihm der ganze Urlaub zu!


    Aber ob es Sinn macht, sich wegen dem Urlaub zu streiten?


    Gruß Boris

    Hallo, habe soeben den neusten Real-Prospekt (gültig vom 17.5. bis 22.5.10) bekommen. Auf der Titelseite wird ein Mini Notebook Jay-Book 9901 mit Prozessor VIA 8505 (300 MHz) beworben. Kann leider keine Fotos hochladen.


    Wollte von Euch mal wissen, ob das langt, um gelegentlich im Urlaub mit einem Surfstick ins Internet zu gehen und kurz auf Seiten wie e-bay, wkw oder natürlich auch telefon-treff zu surfen.


    Weitere Daten:
    17,78 cm Bildschirm, 128 MB-DDR Ram, interner 2 GB Nand Flash Speicher, SD/MMC Karrtenschacht bis 32 GB, 5,5 cm Mousepad, WLAN 802.11 blg, LAN, 3 x USB, eingebaute Stereo Lautsprecher, Windows CE 6.0 OEM, diverse OEM Software wie MS Media Player, Spread Excel, Wordpad, PDF Viewer, Explorer, u.v.m. Li-Ionen-Akku 1800 mAh für bis zu 4 h Akkulaufzeit, Gewicht 590 gr.


    Normaler Preis angeblich 199 Euro, Aktionspreis derzeit Eur 99,95


    Da ich vom mobilen Internet nahezu keine Ahnung habe, meine Frage an Euch, was Ihr davon haltet?


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    So verbreitet, dass sich das fälschlicherweise sogar im § 5 Abs. 1 c) BUrlG niedergeschlagen hat? Dieser lautet:


    Dann wären sämtliche Fernsehberichte und auch diverse Bücher falsch. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die alles glauben, aber bezüglich dieser Frage gibt es auch ein Buch (Die meistverbreitesten Rechtsirrtümer, Autor fällt mir gerade nicht ein, ich glaube Höxter oder so ähnlich, war schon oft im TV).


    Es muß ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. Außerdem findet das Bundesurlaubsgesetz nicht immer Anwendung!


    Außerdem schreibt der TE, das er erst nach einem halben Jahr 2010 ausscheidet! Damit wäre meine Rechtsauffassung absolut konform zum Bundesurlaubsgesetz! Meine Auffassung ist kein Widerspruch! Das halbe Jahr ist eingehalten, die Wartezeit ebenfalls, da er bereits 2009 dort gearbeitet hat.


    Will der Rechtsauffasssung meines Vorredners nicht widersprechen, mich würde aber interessieren, ob er beruflich mit diesem Thema zu tun hat.


    Ich selber habe zwar nicht die Qualifikation zur Rechtsberatung, habe aber früher mal 7 Jahre in einer Anwaltskanzlei (jedoch nicht auf Arbeitsrecht spezialisiert) gearbeitet.


    Eigentlich wird meine Aussage durch das Bundesurlaubsgesetz sogar bestätigt! Dort stehen nämlich nur die Ausnahmen, wann der Anspruch anteilig gewährt wird. Und keine dieser Ausnahmen liegt meines Erachtens bei TE vor!


    Möchte darauf hinweisen, das es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung handelt und das ich nicht zur Rechtsberatung befugt bin!


    Gruß Boris

    Das zustehen von anteiligem Urlaub ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Urlaubsanspruch beträgt meines Erachtens 24 Tage! Ausnahme nur, wenn eine anteilige Regelung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollte der TE aber dann in einem weiteren Betrieb dieses Jahr anfangen, muß er sich bereits genommenen Urlaub auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch im neuen Betrieb anrechen lassen.


    Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht!


    Das es aber in der Praxis so gehandhabt wird, liegt daran, das viele das nicht wissen!


    Ob das Pochen auf die 24 Tage aber für das Betriebsklima und Arbeitszeugnis förderlich ist, ist ein anderes Problem. Jeder zukünftige Arbeitgeber wird sich über den TE bei einer Bewerbung beim alten Arbeitgeber informieren. Ich persönlich würde mich anteilig zufrieden geben, wohl wissend, das ich meinem Chef einige Tage geschenkt habe, und wissend, das ich mehr weiß als er!


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Auch mit einem Entschuldigungsschreiben wäre die Urkundenfälschung nicht vom Tisch. Sonst könnte ja jeder Scheck-Betrüger mit nem "'tschuldigung, war nicht so gemeint" nach Hause gehen.


    Auch wenn ich nicht unbedingt Mogelcom Fan bin. Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe, ist die mutmaßliche Urkundenfälschung vom Vermittler und nicht von mogelcom gegangen worden!


    @ polli
    Würde es im Umgang mit den Mitgliedern hier fairer finden, wenn man gleich die Hosen runterläßt, wenn man in irgendeiner Beziehung stand/steht zu einem der Beteiligten! Würde jedem viel an Glaubwürdigkeit bringen.



    Gruß Boris

    200 Euro mit Rechnung und MwSt und Material? Sei mir nicht böse, aber bei dem Preis kann man nicht viel erwarten! Trotzdem ist das eine Sauerei!


    Habe für eine vergleichbare Leistung bei einem Autoglaser 2006 mit Steuer ca. 320 Euro bezahlt, dafür einwandfreie Arbeit. Habe ich nur genommen, da er mir sagte, er bekomme alle diesbezüglichen Aufträge der naheliegenden Mercedes Benz Niederlassung.


    Durch die Rechnung Deines Töners hast Du wenigstens Gewährleistungsansprüche, müßtest Du zwar vermutlich auch durchsetzen können, aber ist im Notfall was zu holen?


    Gruß Boris

    Zuerst: Ja ich habe vorher die Suchmaschine benutzt!
    Wenn aber noch einer einen für mich geeigneten link findet, bitte hier posten.


    Meine Fragen als absoluter Neuling des mobilen Internets:


    1. Was ist der Unterschied, zwischen surfen mit dem Handy und dem USB Stick. Die Karten sind doch gleich? Ich will jetzt nicht wissen, ob man das darf, sondern nur, was in der Praxis die Unterschiede sind.


    2. Was ist bei o 2 der Unterschied zwischen dem Pack M und den Internet-Tagesflates für den USB Stick? Beide werden irgendwann gedrosselt, aber solange ist doch theoretisch beides gleich schnell?


    3. Wenn man bei o 2 den Internetpack (Aktion 1 Monat umsonst) aufgebucht hat und dann eine Tagesflat einlöst, ist dann die normale Internetflat nach Ablauf des Tages wieder aktiv, oder wird die dann beendet, da etwas anderes aufgebucht wurde?


    4. Ein USB Stick von O 2, der lockfrei (legal) ist, aber immer noch das O 2 Branding hat, müsste ja mit allen Karten funktionieren. Ist es dabei egal, ob es sich um eine deutsche oder ausländische Karte handelt?


    Meine Fragen klingen jetzt zwar etwas blöd, aber ich suche eine Lösung um im Urlaub mit dem Notebook meiner Tochter ins Internet zu kommen, zu Hause ist alles klar, aber vom mobilen Internet habe ich absolut keine Ahnung.


    Gruß Boris

    Hallo, gebe hier einen Gutschein über 5 mal Internettagesflat von O 2 ab. Die Tage können frei gewählt werden, und per Code auf die O 2 Karte aufgeladen werden. Normaler Preis: 5 x Eur 3,50 = 17,50 Euro. Der Gutschein ist noch nicht freigerubbelt.


    Ab 1 GB pro Tag Drosselung auf GPRS Bandbereite, Automatische Deaktivierung mit Ablauf des Kalendertages.


    Habe den Gutschein selbst erst gestern bekommen.


    Preisvorstellung Eur 9,00 zzgl. ggfs. Porto.


    Ich kann die Codes nach Zahlungseingang mailen, dann müßte ich diese aber aufrubbeln.


    Alternativ Sendung als unversicherter Brief zzgl. 0,60 Eur
    oder als Einwurfeinschreiben zzgl. 2,30 Eur


    Selbstverständlich auch versichert möglich, ist aber bei diesem Warenwert vermutlich Blödsinn.


    Bei Interesse PN.


    Gruß Boris