Beiträge von Boris1968


    Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber wozu soll der Wechsel in einen teueren Tarif gut sein?


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Wenn ich mit einer O 2 0 Prepaid sim, die nur im Surfstick ist, aber ich sehe ja regelmäßig meine SMS, an dem Programm teilnehme, was habe ich dann genau davon? Die Internet Flat 200 mb?


    Gruß Boris


    Bitte die Frage beantworten! Wenn ich die Karte bekomme, kann ich das Paket frei wählen? In den FAQ steht das nicht eindeutig. Da steht nur, welches Paket Du bekommst, hängt .....


    Gruß Boris

    Hoffe ich habe den richtigen Thread erwischt.


    Habe einige, aber nicht alle der über 220 Seiten hier gelesen!


    Problem: Habe heute einen Surfstick mit 5 Tagesflatgutscheinen und einer O 2 Prepaidkarte bekommen.


    Habe eigentlich nur vor, die 5 Gutscheine im Urlaub aufzubrauchen, am eigentlichen Aufladen der Karte (gegen Geld) habe ich kein Interesse.


    Wie lange ist diese Karte gültig? In den AGBs steht, 6 Monate nach Aufladung. Zählt das Aktivieren eines Gutscheines als Aufladung? Diese erfolgt über den Menüpunkt Aufladung. Ferner steht in den AGBs, zur Nutzung der Karte ist eine Aufladung erforderlich. Ist das Aktivieren eines Gutscheins schon eine Aufladung? Will jetzt nicht durch Testen sinnlos einen Gutschein verpulvern, da ich zu Hause ohnehin eine Flat habe.


    Langt es, wenn die Karte gestern vom Händler aktiviert wurde, Anfang Juni den ersten Gutschein zu verbrauchen?


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von Oetker
    Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.


    Da die T-Com sogar einen Teil der eingezogenen Entgelte für sich selbst als "Inkassogebühr" behält, dürfte das (die Geschäftsmäßigkeit) wohl auch erfüllt sein.


    Nehme ich mal mangels anderer Informationen so hin.


    Wenn aber z.B. ein Bauträger die Forderungen der Installateure, Elektriker, etc. einzieht, hat er doch auch keine Inkassozulassung? Natürlich ist mir das Rechtsberatungsgesetz und Rechtsdienstleistungsgesetz bekannt.


    Mittlerweile kommen wir aber etwas vom Thema ab!


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von Oetker
    Die T-Com zieht doch tagtäglich die Forderungen der vom Kunden genutzten Call-by-Call Provider ein.


    Stimmt, aber sobald er Kunde widerspricht hält sich die Telekom da raus. Also ohne rechtliche Schritte. Aber für so was braucht man doch keine Inkassozulassung. Nur wenn man die Gebühren der Call by Call Anbieter auf seiner eigenen Rechnung miteinzieht?


    Wenn ich auf meinen Rechnungen Dienstleisungen von Drittfirmen schreibe, brauche ich doch auch keine Inkassozulassung, erst wenn ich diese miteinklage brauche ich unter Umständen eine (wobei hier vermutlich schon eine Abtretung genügt), das Beitreiben von Forderungen darf nur nicht der Hauptzweck meines Unternehmens sein.


    Ich glaube nicht, das das Einziehen der Hauptgrund für die Zulassung ist. Muß noch irgendeinen anderen Grund geben.


    Gruß Boris

    Kommt bei der Registrierung Post an die angegebene Adresse und wenn ja wann? Wenn ich 14 Tage auf einem Campingplatz bin, würde das langen? Kann ich bei der Registrierung eine deutsche e-mail Adresse z.B. xyz@web.de angeben?


    Gruß Boris