Beiträge von thorty

    und nun weiter?


    Hallo,


    danke für Eure postings.


    Wenn ich nun mal outlook aktiviere, wie geht das dann? habe outlook drauf, möchte und muß meine t-online adresse behalten. Funzt das? Oder kann ich t-online Mailadressen auschl. mit dem T-Online Mailprogramm abrufen?


    Wenn es geht, Kurzanleitung? :)


    thanks,
    thorty

    Hallo,


    ich hoffe, ich bin in dieser Rubrik richtig... :)


    Ich möchte bei meinem T-Online Mail Programm meine EMails umleiten auf eine andere Mail Adresse umleiten ( z.B. auf web.de )...
    Ich finde nirgends einen Button, wo ich dieses einrichten kann.


    Sprechen tue ich hier von dem Mail-Programm, welches über das Startfenster von T-Online aktiviert wird, bzw. welches mir beim "online gehen" meldet das ich Post habe.


    Ein weiterer Punkt ist: wie kann ich in diesem Mailprogramm einstellen, das ich eine Empfangsbestätigung bekommen kann ( für ausgehende Mails ). In der Suche habe ich nur einen Link gefunden, wie ich autom. eine Empfangsbestätigung versenden kann, wenn ich Mails erhalten habe...


    Kann ich diese Einstellungen auch über WebMail vornehmen ( Mail Programm, wenn ich aus dem Internet über t-online.de meine Mails abrufen möchte ).


    Würde mich sehr über kurzfristige Antworten freuen...


    Danke,


    mfg
    thorty

    Hallo,


    es gibt ja seit einiger Zeit ein Prepaid- Bundle in den D2 Shops: Sharp GX10 + CallYa Karte für 499 Euro.


    Heute sagte ein Mitarbeiter des Shops zu meinem Freund: wenn man das Handy + den Dienst "Life" nutzen will, braucht man einen Vertrag.


    Mit CallYa kann man nur eine "sehr abgespeckte" Version des Dienstes "Life" nutzen ( z. B. Klingeltöne das Stück für super günstige 1,79 Euro runterladen :D ).


    Stimmt das? Wenn ja, welche "wichtigen" Features fehlen bei dem Dienst "Life"?


    Viele Grüße,
    alles Gute für 2003,


    thorty

    telefonmonster


    Hi,


    also Dein letztes posting hättest Du Dir sparen können ( so wie ich meins jetzt :) ). Ich glaube, Lupo hat das "weck" in seinem letzten posting extra so geschrieben, da ja schon der nette Hinweis kam.


    Sicher ist es zu 100 % richtig was Du schreibst, allerdings möchte ich wetten, das Lupo sich nach Deinem posting nicht mehr halten kann vor lachen ( und nach meinem auch ).


    Ich grüße Dich aus NRW,


    thorty

    Merlin, @all


    Hi Merlin,


    ich habe nicht bezahlt, ich sollte 10 Euro zahlen falls ich mich nochmals da hinstelle. :)


    Hier mal ein Mailauszug von einem bekanten Fahrschullehrer. Auch der scheint es nicht zu wissen. Wie soll es ein Autofahrer / Politesse wissen, wenn nichtmals die "Lehrer" es lehren können? Nichts gegen den Fahrschullehrer, aber man sieht hier deutlich wie schwer die ganze StVo zu verstehen ist.
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    Hallo,also kurz und knapp,ich sehe es so,dass das Haltverbot nur für die rechte Seite gilt.Es muss ja am Fahrbahnrand stehen.
    Sollte auf der linken Seite Halverbot gelten,muss dieses beschildert sein.
    Kläre das doch mal mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt ab
    Gruss Uwe


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    Gruß
    thorty

    Rabb  Carsten Münz


    Hi,


    Deine Aussage ist generell nicht verkehrt.


    Aber : siehe bitte unter Zeichen 286, dort steht das diese Schilder nur für die Seite gelten, woe diese angebracht sind.


    Ist schon irre, was mich sich für Gedanken machen muß, wo doch angeblich in der BRD alles durch Vorschriften/ Gesetze geregelt ist :D . Man sollte doch in der Lage sein, sich selbst die Bestimmungen aus den Paragraphen rauszusuchen. Ich schaffe dieses jedenfalls nicht.


    Nur wenn man 10 Euro zahlen soll, für einen solchen Verstoß, steht man da wie "Päckchen Doof auf Urlaub", und weiß nicht ob dieses nun gerechtfertigt ist oder nicht. :)



    Eine Idee / Vorschlag an Carsten M.: wir stimmen ab wo geparkt wird, und leiten dieses an die Stadt Hamm weiter... :D


    Gruß
    thorty

    NoIdea


    Hi,


    also wie jetzt? Braucht in Einbahnstrassen nur auf einer Seite ein Schild stehen, welches nun für beide Seiten gilt?


    Es ist eine breite Einbahnstrasse, würde sagen mit einer Spur ( zumindest sind keine 2 Spuren makriert ). Schilder standen rechts die Strasse runter ( wie beschrieben ).
    Nomalerweise gilt in Einbahnstrassen: halten parken ist auf beiden Seiten erlaubt.
    Warum finde ich keine expliziete Aussage über Parken / Halten in der Straßenverkehrsordnung?


    Gruß
    thorty

    Hi,


    ich verkaufe ein T300 ( Daten müssten bekannt sein ) incl. der dazugehörigen CAM.
    Das handy ist ohne Sim-Lock, also frei für alle Netze.
    Gekauft wurde das mobile 10/02, Rechnung für Restgarantie ist selbstverständlich anbei.


    Bitte per PN melden, was Ihr "gewillt" seid zu zahlen. :)


    Gruß
    thorty